HandlungsfähigkeitszeugnisStadtbüro |
| Wer sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über seine Handlungsfähigkeit ausweisen muss, benötigt dazu ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit. Das Zeugnis kann direkt am Schalter des Stadtbüros oder via Online-Schalter bestellt werden. Das Handlungsfähigkeitszeugnis muss auf jeden Fall aber persönlich abgeholt werden (Überprüfung der Handlungsfähigkeit). |
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