LeumundszeugnisStadtbüro |
| Das Leumundszeugnis enthält folgende Angaben zur gesuchstellenden Person: Das Leumundszeugnis kann nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Aarau ausgestellt werden. Es kann am Schalter des Stadtbüros, per Telefon oder per Internet im Online-Schalter bestellt werden. Weil das Leumundszeugnis die Handlungsfähigkeit bescheinigt, muss es persönlich abgeholt und bar bezahlt werden (keine Postzustellung möglich).
Der strafrechtliche oder betreibungsrechtliche Leumund muss durch die entsprechenden Registerauszüge belegt werden. |
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