EinbürgerungStadtbüro |
| Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Interesse für die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht und Ortsbürgerrecht der Stadt Aarau und ausländische Staatsangehörige, welche sich um das Schweizer Bürgerrecht bewerben möchten, wenden sich an das Stadtbüro, resp. an den Sachbearbeiter für Einbürgerungsfragen. Ausländische Staatsangehörige erhalten weitere Informationen auf dem Merkblatt für ordentliche Einbürgerungen oder beim Bundesamt für Migration. Für die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht gilt das Reglement über das Ortsbürgerrecht von Aarau. |
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