Todesfälle und BestattungenRegionales Zivilstands- und Bestattungsamt |
| Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Heimes. Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Die Angehörigen von in Aarau wohnhaft gewesenen Verstorbenen, werden gebeten, beim Zivilstandsamt/Bestattungsamt an der Laurenzenvorstadt 1, 5000 Aarau, vorzusprechen. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (wenn vorhanden). In Absprache mit den Angehörigen werden die Bestattungsart (Feuer- oder Erdbestattung) bestimmt und die Termine für die Beisetzung und Abdankung festgelegt. An allen arbeitsfreien Tagen ist das Bestattungsamt, zwischen 09.00 und 11.00 Uhr, über die Tel.-Nr. 062 824 74 64 erreichbar. |
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