| Personen, die in der Gemeinde einen Haupt- oder Nebenwohnsitz begründen, melden sich beim Stadtbüro an. Nach dem kantonalen Register- und Meldegesetz haben Personen, die in der Gemeinde einen Haupt- oder Nebenwohnsitz begründen, sich bei der Einwohnerkontrolle (Stadtbüro) anzumelden. Für diese Meldepflicht gilt eine Frist von 14 Tagen. Volljährige schweizerische Staatsangehörige haben in der Hauptwohnsitzgemeinde den Heimatschein zu hinterlegen. In der Nebenwohnsitzgemeinde haben schweizerische Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz in der Schweiz den Heimatausweis zu hinterlegen. Ausländische Staatsangehörige weisen ihren Ausländerausweis mit Abmeldestempel oder Abmeldebestätigung und ihren Reisepass vor. Bei einem ausserkantonalen Zuzug sind zusätzlich zwei Fotos abzugeben. Beim Zuzug vom Ausland werden neben dem Reisepass die Zusicherung der Bewilligung oder der Arbeitsvertrag und zwei Fotos benötigt. EU/EFTA-Staatsangehörige sind gebeten, die Abmeldebestätigung des letzten Wohnsitzes im Ausland vorzuweisen. Das Stadtbüro benötigt zudem bei allen Personen, welche neu in Aarau Wohnsitz begründen, zur Einsichtnahme ihren Mietvertrag (falls nicht Eigentum bewohnt wird), den Krankenversicherungsausweis sowie – sofern vorhanden – das Familienbüchlein oder den Eheschein.
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