Benützung von öffentlichem GrundStadtpolizei |
| Falls Sie eine Veranstaltung auf städtischem Boden durchführen möchten, benötigen Sie dazu eine Bewilligung. Für die Bewilligung sind folgende Angaben notwendig: Art der Veranstaltung, Ort, Datum, Dauer sowie Aufbauten und Einrichtungen. Das Gesuch muss mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung bei der Stadtpolizei Aarau, Dienststelle Gewerbe, Bahnhofstrasse 67, Postfach 4019, 5001 Aarau, eingereicht werden. |
| Der Ausschank von Spirituosen ist bewilligungspflichtig. Sollten Sie Lautsprecher- und Verstärkeranlagen benutzen, ist auch dies bekanntzugeben. |
| Zur Benützung des öffentlichen Grundes finden Sie folgende Formulare im Onlineschalter der Stadtpolizei: |
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