Neue Parkierungsregelung ab 1.9.2010

Suchverkehr und mit parkierten Autos überstellte Quartierstrassen sind die Folge des stetig wachsenden Pendlerverkehrs. Als Gegenmassnahme wird eine neue, ab 1. September 2010 gültige, Parkierungsregelung eingeführt. Mit der flächendeckenden Parkierungsbeschränkung werden die Wohnquartiere von der Fremdparkierung entlastet und die Abstellmöglichkeiten für Anwohner/-innen verbessert. Folgende Parkzeitbeschränkungen gelten:

Parkieren mit Parkscheibe maximal drei Stunden von

Montag bis Freitag 08.00 bis 19.00 Uhr
Samstag 08.00 bis 17.00 Uhr
Übrige Zeit keine Parkzeitbeschränkungen

Bevorzugung der Anwohnerinnen und Anwohner

Mit einer Parkkarte besteht keine Parkzeitbeschränkung. Sie ist für verschiedene Benutzerkategorien gegen Gebühr erhältlich. Die Gebühren dienen der Einschränkung der Nachfrage und sind je nach Benutzerkategorie lenkungswirksam abgestuft. An erster Stelle stehen die Anwohnerinnen und Anwohner, weshalb von Anwohnerinnen- und Anwohnerbevorzugung gesprochen wird.

Parkarten: Preise pro Kategorie Bezug der Parkkarten bei der Stadtpolizei
Für Anwohner/
-innen
  Für Bau- und Service-
unternehmen
 
pro Tag Fr. 5.- pro Tag Fr. 10.-
pro Woche Fr. 10.- pro Monat Fr. 70.-
pro Monat Fr. 30.- pro Jahr (oder für alle Zonen) Fr. 600.-
pro Jahr Fr. 300.-    
Für Besucher/
-innen
  Für Berufstätige am Arbeitsort  
pro Tag Fr. 5.- pro Tag Fr. 10.-
pro Woche Fr. 20.- pro Monat Fr. 150.-
  pro Jahr Fr.1650.-

Die Parkkarte berechtigt zum Parkieren in der auf der Karte bezeichnenden Zone. Sie ist auch dann anzubringen, wenn auf Quartierstrassen ohne markierte Felder parkiert wird.
Ausnahme Zone A: in der Zone A erhalten nur Bau- und Serviceunternehmen beim standortgebundenen Pakieren eine Parkkarte.

Häufig gestellte Fragen

 

 

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