Neue Parkierungsregelung ab 1.9.2010
Suchverkehr und mit parkierten Autos überstellte Quartierstrassen sind die Folge des stetig wachsenden Pendlerverkehrs. Als Gegenmassnahme wird eine neue, ab 1. September 2010 gültige, Parkierungsregelung eingeführt. Mit der flächendeckenden Parkierungsbeschränkung werden die Wohnquartiere von der Fremdparkierung entlastet und die Abstellmöglichkeiten für Anwohner/-innen verbessert. Folgende Parkzeitbeschränkungen gelten:
Parkieren mit Parkscheibe maximal drei Stunden von
| Montag bis Freitag | 08.00 bis 19.00 Uhr |
| Samstag | 08.00 bis 17.00 Uhr |
| Übrige Zeit | keine Parkzeitbeschränkungen |
Bevorzugung der Anwohnerinnen und Anwohner
Mit einer Parkkarte besteht keine Parkzeitbeschränkung. Sie ist für verschiedene Benutzerkategorien gegen Gebühr erhältlich. Die Gebühren dienen der Einschränkung der Nachfrage und sind je nach Benutzerkategorie lenkungswirksam abgestuft. An erster Stelle stehen die Anwohnerinnen und Anwohner, weshalb von Anwohnerinnen- und Anwohnerbevorzugung gesprochen wird.
| Parkarten: Preise pro Kategorie | Bezug der Parkkarten bei der Stadtpolizei |
| Für Anwohner/ -innen | Für Bau- und Service- unternehmen | ||
| pro Tag | Fr. 5.- | pro Tag | Fr. 10.- |
| pro Woche | Fr. 10.- | pro Monat | Fr. 70.- |
| pro Monat | Fr. 30.- | pro Jahr (oder für alle Zonen) | Fr. 600.- |
| pro Jahr | Fr. 300.- | ||
| Für Besucher/ -innen | Für Berufstätige am Arbeitsort | ||
| pro Tag | Fr. 5.- | pro Tag | Fr. 10.- |
| pro Woche | Fr. 20.- | pro Monat | Fr. 150.- |
| pro Jahr | Fr.1650.- |
Die Parkkarte berechtigt zum Parkieren in der auf der Karte bezeichnenden Zone. Sie ist auch dann anzubringen, wenn auf Quartierstrassen ohne markierte Felder parkiert wird.
Ausnahme Zone A: in der Zone A erhalten nur Bau- und Serviceunternehmen beim standortgebundenen Pakieren eine Parkkarte.
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