Stadtkanzlei (Leitung)
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| Aufgaben Die Stadtkanzlei ist verantwortlich für die Vorbereitung der Sitzungen des Stadtrates (Exekutive) und die Administration der stadträtlichen Beschlüsse. Für den Einwohnerrat (Legislative) sowie für die einwohnerrätlichen Kommissionen führt die Stadtkanzlei die Administration und fertigt die Protokolle aus. In ihrem Zuständigkeitsbereich liegt zudem das Informationswesen, das Personalwesen, das Organisieren von Anlässen (Empfänge des Stadtrates, Maienzug, usw.), das Inventurwesen, die Lehrlingsausbildung, das Beglaubigen von Unterschriften und Kopien sowie das Ausstellen von Leumundszeugnissen. Innerhalb der Stadtverwaltung betreut die Stadtkanzlei die Telefonzentrale, die Kopiergeräte, die zentrale Bestellung von Büromaterial und Drucksachen sowie den Weibeldienst. |

