Verkauf und Ausschank von Spirituosen
Stadtpolizei |
| Wenn Sie in Ihrem Restaurant/Cafe/Bar/Vereins- oder Clublokal, usw. Spirituosen ausschenken wollen, benötigen Sie eine Bewilligung. Dasselbe gilt für den Verkauf von Spirituosen in einem Verkaufsgeschäft. Das Gesuch für die Aufnahme der Wirtetätigkeit oder den Verkauf von Spirituosen muss 30 Tage im Voraus bei der Stadtpolizei Aarau, Dienststelle Gewerbe, Bahnhofstrasse 67, Postfach 4019, 5001 Aarau, eingereicht werden. |
| Meldeformular für die dauerhafte Aufnahme einer Wirtetaetigkeit [DOC, 112 KB] |
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