| 1. | Abwasserreglement, Anpassung der Klärgebühren Auf Grund des negativen Kostendeckungsgrades muss die Stadt Aarau die Klärgebühren von heute 50 Rappen pro Kubikmeter Frischwasser auf 65 Rappen erhöhen. Der neue Ansatz gilt ab 1. Oktober 2010. Es ist die erste Tarifanpassung seit dem Jahr 1996. Das Abwasserreglement bestimmt unter Art. 19, Abs. 1: "Zur Finanzierung der Kostenanteile für Bau und Betrieb der Abwasserreinigungsanlage Aarau und Umgebung werden jährlich Klärgebühren erhoben". Seit einigen Jahren wird dieser Grundsatz nicht mehr erreicht. Der entsprechende Deckungsgrad ist im Durchschnitt der letzten drei Jahre auf unter 80 % gesunken. Der Grund liegt darin, dass der Frischwasserbezug seit einigen Jahren stagniert bzw. gegenüber den Jahren vor 2004 eher rückläufig ist. Demgegenüber verblieb der Kostenanteil an den Abwasserverband auf hohem Niveau konstant. Der Stadtteil Rohr hat mit der Fusion zu Beginn dieses Jahres dem Eigenwirtschaftsbetrieb Abwasserentsorgung einen Zuschuss von rund 3.36 Mio. Franken gebracht. Trotz dieser Einlage bleibt aber der Ertrag an Klärgebühren ungenügend. Mit der Tarifanpassung kann ein jährlich wiederkehrender Aufwandüberschuss von rund 300'000 Franken abgedeckt werden. |
| 2. | Baubewilligung wird erteilt:
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