Stadtrat kann die Austragung von Fussballspielen von GC auf dem Brügglifeld nicht unterstützen

Der Stadtrat erachtet die Zusatzbelastung durch die Heimspiele von GC auf dem Brügglifeld für die Bevölkerung als unzumutbar. Er rät weiter davon ab, sich in allfällige baurechtliche Verfahren zu verstricken.

In seiner Sitzung vom 21. Februar 2011 hat der Stadtrat Aarau die Anfrage der FC Aarau AG, ob die erste Mannschaft von GC (Neue Grashopper Fussballclub AG) künftig ihre Heimspiele in Aarau austragen könne, behandelt.

Bekanntlich befindet sich das Stadion Brügglifeld auf Gemeindegebiet von Suhr. Der Gemeinderat Suhr weist darauf hin, dass eine vorgesehene Nutzungssteigerung mit den sich daraus ergebenden Mehrbelastungen baubewilligungspflichtig sei. Er hat auch bereits öffentlich grösste Bedenken gegenüber einer Bewilligungsfähigkeit geäussert.

Nach eingehender Prüfung der Anfrage rät der Stadtrat der FC Aarau AG davon ab, die absehbaren Rechtsmittelverfahren (als Folge eines entsprechenden Baubewilligungsverfahrens) und eine allenfalls das Image sowohl der Stadt wie des Fussballclubs Aarau schädigende öffentliche Auseinandersetzung in Kauf zu nehmen. Darüber hinaus erachtet der Stadtrat die mit Heimspielen von GC auf dem Brügglifeld verbundenen zusätzlichen Belastungen für die Bevölkerung der betroffenen Quartiere als unzumutbar. Der Stadtrat kann somit das Anliegen der FC Aarau AG nicht unterstützen.

Bezüglich der Nutzung des geplanten Stadions Torfeld Süd ist es dem Stadtrat heute nicht möglich, konkret Stellung zu nehmen. Falls sich die entsprechende Frage für den FCA und GC in Zukunft immer noch stellen sollte, ist der Stadtrat gerne bereit, sich mit dem Thema näher auseinanderzusetzen.


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