Mobilität
Mobilitätskonzept bei Bauvorhaben
Für die Steuerung der weiteren Verkehrsentwicklung in der Stadt Aarau stellt die Parkierung ein Schlüsselelement dar. Deshalb ist die zurückhaltende Parkfeldbemessung im Zuge der weiteren Nutzungsentwicklung eine Grundvoraussetzung für die stadtverträgliche Lenkung der Verkehrsentwicklung. Entsprechend kann gemäss Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Stadt Aarau bei Bauvorhaben das nutzungsspezifische Angebot an Pflichtparkfeldern für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für Beschäftigte unterschritten werden. Bewilligungsvoraussetzung für solche sogenannt «autoarmen» Wohn- oder Gewerbenutzungen ist ein Mobilitätskonzept. Der vorliegende Leitfaden stellt die in der BNO genannten Ausführungsbestimmungen für Mobilitätskonzepte bei Bauvorhaben mit reduziertem Pflichtparkfelderangebot vor.
Leitfaden autoarme Nutzung [pdf, 1.5 MB]
Bauvorhaben mit mehr als 50 Parkplätzen sind gemäss Bau- und Nutzungsordnung § 67 immer mobilitätskonzeptpflichtig. Der vorliegende Leitfaden stellt die in der BNO genannten Ausführungsbestimmungen für Mobilitätskonzepte bei Bauvorhaben mit mehr als 50 Parkplätzen vor.
Leitfaden mehr als 50PP [pdf, 1.7 MB]
Falls bei einem Bauvorhaben mehr als 50 Parkfelder erstellt werden und auch das Pflichtparkfelderangebot unterschritten wird, ist aufgrund der ausschliesslich mit Unterschreitungen des Pflichtangebots verbundenen Rückfallebene der vorliegende Leitfaden massgebend. Der Leitfaden zu Mobilitätskonzepten für Bauvorhaben mit mehr als 50 Parkfeldern kann in einem solchen Fall ergänzend für die Festlegung von Zielen und Massnahmen bezüglich Parkfeldern für Besucherinnen und Besucher bzw. den von dieser Nutzergruppe erzeugten Verkehr beigezogen werden.
Veloparkierung bei Bauvorhaben
Eine zweckmässige und ausreichend dimensionierte Veloparkierung bei Bauvorhaben leistet einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität des Velos als Verkehrsmittel. Das Merkblatt «Veloparkierung bei Bauvorhaben» bietet eine Übersicht über die zentralen Anforderungen an die Planung und Erstellung entsprechender Anlagen im Rahmen von Bauprojekten.
Die darin formulierten Vorgaben basieren insbesondere auf der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) sowie der Verordnung über das Mobilitätskonzept bei Parkierungsanlagen (MobilitätskonzeptV Parkierung) und konkretisieren deren Anwendung im Bereich der Veloparkierung. Es richtet sich an Bauherrschaften und Planende und unterstützt eine einheitliche und qualitätsvolle Umsetzung der geltenden Bestimmungen.
Informationen zu einer nachhaltigen Mobilität bei Neubauten
Das Handbuch Veloparkierung, Vollzugshilfe Langsamverkehr, ASTRA 2008, gibt Vorgaben bezüglich Qualitätsstandards und quantitativen Zielwerten. Weitere Informationen zur Veloparkierung erteilt mobilitaet@aarau.ch.
Hier finden Sie die Checkliste für Elektromobilität im Mehrfamilienhaus von Energie Schweiz:
Checkliste Elektromobilität Mehrfamilienhaus
Hier finden Sie zudem weitere Informationen zum Mobilitätsmanagement auf Arealen, Standards und akkreditierte Fachberaterinnen und -berater des Fachverbandes MMS – Mobility Management Suisse.
Weitere Informationen zur Mobilität finden Sie hier: Mobilität – Stadt Aarau