Förderprogramm Energie
Sie möchten erneuerbare Energien nutzen oder Energie sparen? Die Stadt Aarau unterstützt Sie dabei finanziell. Bis Ende 2025 stehen 3.95 Millionen Franken zu Verfügung. Profitieren Sie jetzt von diesen limitierten Fördergeldern und investieren Sie in eine energieeffiziente Zukunft.
Alle Fördergegenstände finden Sie unten auf dieser Seite oder in der Informationsbroschüre im Detail beschrieben: Broschüre Energieförderprogramm
Bitte beachten Sie, dass die Förderbeiträge steuerrelevant sind.
Die Förderrichtlinien mit den aktuellen Fördermassnahmen finden Sie hier: SRS 7.6-2 - Förderrichtlinie Energie - Stadt Aarau - Erlass-Sammlung (tlex.ch)
Ab 1. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien:
Allgemeine Förderbedingungen [pdf, 58 KB]
Förderprogramm Energie ab 1.1.2023 [pdf, 229 KB]
Bei Fragen und für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an:
Laura Studer
E-Mail: foerderprogramm@aarau.ch
T 062 836 02 49
Energieberatung und Beratung Heizungsersatz
Der Kanton Aargau führt unter energieberatungAARGAU eine zentrale Anlaufstelle mit akkreditierten Beratenden, die Sie neutral von Produkt und Ressourcen beraten. Energieberater der Eniwa sind ebenfalls vom Kanton akkreditiert.
GEAK® Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone)
Mit dem GEAK® Plus erhalten Liegenschaftsbesitzer/ innen eine Analyse des energetischen Zustands und der Effizienz ihres Gebäudes. Der Zustand wird auf der Energieetikette in den Klassen A (sehr effizient) bis G (wenig effizient) angezeigt. Es werden Massnahmen zur energetischen Optimierung inklusive Wirkung und Kosten aufgezeigt.
Kosten
– Förderbeitrag Kanton: 1000 CHF für Einfamilienhäuser
– 1500 CHF für Mehrfamilienhäuser
– Kundenbeteiligung: gemäss Offerte des Experten
Grobberatung
Mit der Grobberatung werden Fragen im Bereich der Haustechnik und/oder zur Gebäudehülle oberflächlich analysiert und grob beantwortet. Die Beratung erfolgt in der Regel vor Ort. Folgende Themen sind möglich:
- Gebäudehülle: Dämmen Dach, Fassade, Kellerdecke, etc., Fensterersatz, Wärmebrücken
- Haustechnik: Einsatz erneuerbarer Energien, mögliche Heizsysteme, Raumkomfort
Kosten
– Förderbeitrag Kanton 350 CHF
– Kundenbeteiligung ≥ 150 CHF
Planungsberatung
Bevor das Projekt in die Detailbearbeitung oder Ausführung kommt, können Bauherren zusammen mit ihren Projektbeteiligten, ihr Vorhaben durch Energieberatende auf energetische Optimierungen prüfen lassen.
Folgende Themen sind möglich:
– Gebäudehülle
– Haustechnik
Kosten
– Förderbeitrag Kanton 400 CHF
– Kundenbeteiligung ≥ 200 CHF
Impulsberatung erneuerbar heizen
Mit dieser Beratung wird aufgezeigt, wie Heizungen in Wohngebäuden durch nachhaltige und ökologische Systeme ersetzt werden können. Die Beratung erfolgt vor Ort. Einen Impulsberater finden Sie unter www.erneuerbarheizen.ch.
Kosten:
– Kundenbeteiligung: Keine, das Angebot ist für Kunden kostenlos.
Weitere Beratungsangebote
Neben den genannten sind weitere Beratungsangebote für Industrie/ Gewerbe/Dienstleistungen, Schutzobjekte/ kirchliche Gebäude oder die Landwirtschaft verfügbar.
Wie weiter?
Wenn Sie sich beraten lassen möchten oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Energieberatung der Eniwa oder direkt an die energieberatungAARGAU– einer Dienstleistung des Kantons Aargau.
Solaranlagen
Die Energie der Sonne zu nutzen, rechnet sich langfristig. Die Stadt Aarau unterstützt die Installation von thermischen Solaranlagen für die Wärmeerzeugung und Photovoltaik (PV)-Anlagen für die Stromerzeugung.
Thermische Solaranlagen (Sonnenkollektoren)
Thermische Solaranlagen nutzen die Wärme der Sonne direkt zur Warmwassererzeugung und/oder zur Unterstützung der Heizung.
Förderbeiträge:
- 200.- CHF/m2
- Pro Anlage werden max. CHF 15'000.- Förderbeiträge ausgezahlt.
Bedingungen:
- Einfamilienhaus: max. 10 m2, Zweifamilienhaus max. 12 m2
- Die Anlage wird nicht dazu genutzt, den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwert für erneuerbare Energien abzudecken.
- Es handelt sich um eine Neuinstallation (Solarersatz wird nicht gefördert)
- Der Kollektor besitzt das Label «Solar Keymark».
- Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.
Die Eniwa unterstützt ebenfalls thermische Solaranlagen finanziell. Füllen Sie das Fördergesuch aus, um Förderbeiträge der Stadt Aarau und der Eniwa zu erhalten.
Photovoltaikanlagen (mit Solarzellen oder Solarmodulen)
Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenlicht in Strom um.
Förderbeiträge
- PV-Anlagen CHF 500.- Grundbeitrag plus 100.- CHF/kWp Leistungsbeitrag zusammen.
- Integrierten PV-Anlagen: Grundbeitrag CHF 600.- und der Leistungsbeitrag 110.- CHF/kWp.
- PV-Anlagen an Fassaden: Grundbeitrag CHF 600.- plus 120 CHF/kWp Leistungsbeitrag.
- Pro Anlage werden max. CHF 15'000.- Förderbeiträge ausgezahlt.
Bedingungen:
- Die Leistung pro PV-Modul muss mindestens 300 Watt betragen (gilt nicht für integrierte Anlagen).
- Die Anlage muss mindestens 2 kWp Leistung vorweisen (keine Plug-and-Play-Anlagen).
- Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.
Füllen Sie das Gesuchsformular Photovoltaik [pdf, 340 KB] aus, um Förderbeiträge für Photovoltaikanlagen zu erhalten.
Wie plane ich eine SOlaranlage?
1. Ist das Potential für eine Solaranlage vorhanden?
Der Solarkataster vom Bund eignet sich, um einen Richtwert zu erhalten, welches Potenzial für Sonnenenergienutzung auf einem Dachteil besteht. (Die Erstellung des Solarkatasters erfolgt teilweise automatisiert. Einzelne fehlerhafte Angaben sind nicht auszuschliessen. Die Stadt Aarau übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben und deren Folgen.)
2. Fachberatung
Lassen Sie sich beraten welche Art und Dimension der Anlage sich bei Ihnen eignet. Für eine Erstberatung wenden Sie sich zum Beispiel an die Energebieratung der Eniwa oder die Energieberatung des Kanton Aargau.
3. Melde- und Bewilligungspflicht
Solaranlagen sind meldepflichtig. Ausnahmen bilden Anlagen in der Schutzzone und auf Kulturdenkmälern. Diese sind bewilligungspflichtig. Das Formular zur Erfassung von Solaranlagen finden Sie hier. Es muss ausgefüllt werden, wenn die Anlage baubewilligungs- oder meldepflichtig ist. Weitere Informationen finden Sie hier: Bewilligungsverfahren Solaranlagen Entscheidungshilfe . Bei Fragen zum Bewilligungsverfahren hilft Ihnen die Abteilung Baubewilligung weiter. Die wichtigsten Infromationen haben wir auf diesem Merkblatt zusammen gestellt Merkblatt Solaranlage [pdf, 3.2 MB]
Stadtbauamt
Rathausgasse 1
5000 Aarau
Tel. 062 836 05 28
Fax 062 836 05 59
E-Mail baubewilligungen@aarau.ch
Gebäudeprogramm
Energetisch sanieren bewirkt viel: Eine bessere Dämmung kann den Wärmebedarf eines Gebäudes um mehr als die Hälfte reduzieren, ein Umstieg auf erneuerbare Energien die CO2-Emmissionen fast auf Null senken. Das Gebäudeprogramm ist das Förderprogramm für energetische Massnahmen an der Gebäudehülle.
Gefördert werden
- Modernisierungen mit wärmegedämmten Gebäudeteilen (Dach, Wand, Boden)
- Gesamtmodernisierungen mit Minergie Zertifikat
- Ersatzneubauten, die den Minergie-P-Standard erreichen.
Förderbeiträge Kanton Aargau
- Sanieren Sie die Gebäudehülle, erhalten Sie je nach Massnahme 20 – 40 CHF / m2.
- Bei der Gesamtmodernisierung mit Minergie-Zertifikat 40 – 155 CHF / m2 EBF
- Ein Ersatzneubau mit Minergie-P wird mit 30 – 75 CHF / m2 EBF gefördert.
Förderbeiträge Stadt Aarau
- Die Stadt Aarau bezahlt zusätzlich 50 % der Förderbeiträge des Kantons.
Bedingungen
- Es werden maximal 30 000 CHF pro Gebäude über die Laufzeit des Förderprogrammes der Stadt Aarau gefördert.
- Es werden maximal 50 % der energetischen Investitionssumme gefördert.
Wie weiter?
- Zunächst müssen Sie sich über die kantonalen Förderbeiträge informieren (www.dasgebaeudeprogramm.ch/de/kantone/aargau).
- Das Fördergesuch beim Kanton muss vor Baubeginn eingereicht werden.
- Senden Sie die Kopie der Förderzusage des kantonalen Gebäudeprogrammes an foerderprogramm@aarau.ch. Die Förderzusage des Kantons darf nicht älter als 3 Monate sein. Die Fördergelder sind reserviert.
- Setzen Sie die Sanierungsmassnahmen um.
- Senden Sie das Schreiben des Kantons mit der definitiven Zusage des Förderbetrags des Kantons innerhalb von 3 Monaten an foerderprogramm@aarau.ch oder an Stadt Aarau Umweltfachstelle, Rathausgasse 1, 5000 Aarau
- Auszahlung der Fördergelder durch die Stadt Aarau
- Bei Fragen zu den Fördergeldern der Stadt Aarau wenden Sie sich an die Umweltfachstelle der Stadt Aarau, foerderprogramm@aarau.ch. Bei Fragen zum Förderprogramm des Kantons an energieberatung@ag.ch.
Füllen Sie das Gesuchformular des Kantons Aargau aus und reichen Sie den Anzahlungsbeleg bei der Stadt Aarau ein.
Heizungsersatz (Wärmepumpe, Holzheizung, Fernwärme)
Mit dem Ersatz Ihrer Heizung können Sie Ihre CO2-Emissionen deutlich senken und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf einheimische, erneuerbare Energie bringt auch finanzielle Vorteile. Lassen Sie sich in einem ersten Schritt von einem «Impulsberater erneuerbar heizen» (Link) beraten. Was kostet eine klimafreundliche Heizung? Der Heizkostenrechner berechnet für Ihre Liegenschaft (Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser bis sechs Wohneinheiten), welches Heizsystem wie viel CO2 ausstösst und macht eine erste Kostenschätzung. Wenn Sie unter "erweitert" die Summe der Fördergelder eingeben, können Sie die Fördergelder direkt mit in den Kostenvergleich verschiedener Heizsysteme einbeziehen Heizkostenrechner
Von Heizöl-, erdgas- oder Elektroheizung zu Wärmepumpe
Gefördert werden:
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser- und Luft / Wasser- Wärmepumpen
Förderbeiträge:
Bis 500 kW Nennheizleistung der Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe:
- Grundbeitrag: 2000.– CHF
- Leistungsbeitrag: 60.– CHF / kWp
Ab 500 kW Leistung der Wärmepumpe:
- werden im Einzelfall geprüft.
Bis 50 kW Nennheizleistung der Luft/Wasser-Wärmepumpe:
- Grundbeitrag: 2000.– CHF
- Leistungsbeitrag: 30.– CHF / kW
Ab 50 kW Nennheizleistung der Luft/Wasser-Wärmepumpe:
- Keine Förderung
Bedingungen
- Die geförderte Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden.
- Ein Anschluss an das Fernwärmenetz ist nicht möglich.
- Die Anlage ersetzt eine Heizöl- oder Elektroheizung.
Wie weiter?
- Melden Sie sich bei foerderprogramm@aarau.ch oder bei der Eniwa um zu prüfen, ob ihre Liegenschaft ausserhalb des Fernwärmegebiets liegt.
- Liegt die Liegenschaft ausserhalb des Fernwärmegebiets? Füllen Sie das Fördergesuch Wärmepumpe [pdf, 682 KB] aus und reichen Sie es bei der Eniwa vor Baubeginn ein.
- Nehmen Sie die Anlage innerhalb von 18 Monaten in Betrieb und senden Sie die Auftragsbestätigung/ Rechnung und Fotos nach Inbetriebnahme an die Eniwa.
Von Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung zur pelletfeuerung
Gefördert werden:
- Pelletfeuerung mit Tagesbehälter
- Automatische Holzfeuerung
Förderbeiträge
Pelletfeuerung mit Tagesbehälter:
- 2000.– CHF /Anlage
Automatische Pelletfeuerung bis 70 kW Heizleistung:
- Grundbeitrag: 2000.– CHF
- Leistungsbeitrag: 30.– CHF / kW
Automatische Pelletfeuerung ab 70 kW Heizleistung:
- werden im Einzelfall geprüft.
Bedingungen
- Die Geförderte Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden.
- Ein Anschluss an das Fernwärmenetz ist bis 2026 nicht möglich.
- Die Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas oder Elektroheizung.
- Eine Anlage mit Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz oder gleichwertig.
- Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 W Anschlussleistung pro m2 EBF bemessen.
Wie weiter?
- Melden Sie sich bei foerderprogramm@aarau.ch oder bei der Eniwa um zu prüfen, ob ihre Liegenschaft ausserhalb des Fernwärmegebiets liegt.
- Liegt die Liegenschaft ausserhalb des Fernwärmegebiets? Füllen Sie das Fördergesuch Pelletfeuerung [pdf, 338 KB] aus und reichen Sie es bei der Eniwa vor Baubeginn ein.
- Nehmen Sie die Anlage innerhalb von 18 Monaten in Betrieb und senden Sie die Auftragsbestätigung/Rechnung und Fotos nach Inbetriebnahme an die Eniwa.
Fernwärmenetz-Anschluss
Gefördert werden:
- Anschluss an das Fernwärmenetz
- Reparaturmassnahmen zur Überbrückung bis zum Fernwärmeanschluss
Förderbeiträge
Bis 500 kW:
- Grundbeitrag: 500.– CHF
- Leistungsbeitrag 180.– CHF / kW
Ab 500 kW:
- Grundbeitrag: Prüfung erfolgt im Einzelfall
Zusatz bei Erstinstallation Wärmeverteilsystem:
- Grundbeitrag: 1600.– CHF
- Leistungsbeitrag: 40.– CHF / kW
Reparaturmassnahmen
Für Reparaturen der bestehenden Heizungsanlage gelten folgende Förderbeiträge:
- bis 25 kW 1500.– CHF
- ab 26 kW bis 50 kW 2500.– CHF
- ab 51 kW bis 100 kW 3500.– CHF
- ab 101 kW bis 200 kW 5000.– CHF
Über die Unterstützung von möglichen Übergangslösungen (z.B. mobile Lösungen) wird im Einzelfall entschieden.
Bedingungen
- Die Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung.
- Die bezogene Wärme muss hauptsächlich aus erneuerbaren Energien oder Abwärme stammen.
- Liegenschaft im Fernwärmegebiet
- Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 W Anschlussleistung pro m2 EBF bemessen.
Wie weiter?
- Prüfen Sie, ob ihr Liegenschaft innerhalb des Fernwärmegebiets liegt. Nehmen Sie dazu Kontakt mit der Energieberatung der Eniwa auf.
- Liegt die Liegenschaft innerhalb des Fernwärmegebiets? Füllen Sie das Fördergesuch Fernwärme aus und reichen es bei der Eniwa vor Baubeginn ein.
- Nehmen Sie die Anlage in Betrieb.
- Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Inbetriebnahme.
Beratung von Elektroheizungsersatz
Gefördert werden:
- Beratungskosten für die Erstellung eines Planungskonzeptes zum Ersatz einer Elektroheizung durch ein erneuerbares System.
Förderbeiträge
- ¹/3 der Erstellungskosten des Planungskonzeptes
- maximal 2500 CHF
Wie weiter?
- Lassen Sie sich von einem/r Installateur/ in beraten.
- Senden Sie die Offerte mit ausgewiesenen Planungskosten für die Konzepterstellung zum Heizungsersatz an foerderprogramm@aarau.ch.
- Nach der Erstellung des Planungskonzepts reichen Sie eine Kopie von diesem sowie Ihre Kontoangaben bei der Umweltfachstelle ein.
- Die Stadt zahlt Ihnen ¹/3 des Förderbetrags aus.
- Nachdem Sie die Heizung ersetzt haben, senden Sie eine Bestätigung zur Installation des alternativen Heizungssystems an die Umweltfachstelle.
- Wir zahlen Ihnen den restlichen Förderbetrag aus.
Energieeffizienzprogramm
Das Energiesparpotenzial bei KMU liegt im Durchschnitt bei 10 – 15 %. Deshalb gibt es für KMU freiwillige Zielvereinbarungen (FEEZ) zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmassnahmen. Mit einer PEIK-Beratung (Plattform für Energieeffizienz in KMU von EnergieSchweiz) erhält das KMU Vorschläge zu Energieeffizienzmassnahmen.
Förderbeitrag
- 40 % der Gebühr für die Erstellung der FEEZ
Förderbeiträge bei Umsetzung von Massnahmen:
- 8 Rp. pro eingesparte kWh Strom
- 4 Rp. pro eingesparte kWh Brennstoff oder Wärme auf die Einsparung über die Lebensdauer (max. 10 Jahre)
Bedingungen:
- FEEZ kann jedes Unternehmen mit der act (Cleantech Agentur Schweiz) oder der EnAW (Energie-Agentur der Wirtschaft) abschliessen. Die Zielvereinbarung gilt für mindestens 3 Jahre. Es erfolgt eine jährliche Erfolgskontrolle.
- PEIK: akkreditierte Berater können eine Beratung durchführen. Dem beratenen Unternehmen wird ein Bericht mit kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen unterbreitet. Es gibt aber kein Monitoring und keine Umsetzungspflicht der vorgeschlagenen Massnahmen.
Wie weiter?
- Weitere Informationen und genaues Vorgehen für PEIK unter www.peik.ch nachlesen und für FEEZ unter www.act-schweiz.ch oder www.enaw.ch.
- Wählen Sie eine/n Berater/-in aus.
Gesuchformular um Fördergeld für eine freiwillige Zielvereinbarung [pdf, 340 KB]
Gesuchformular um Fördergeld für die Massnahmenumsetzung [pdf, 338 KB]
Elektromobilität Ausbaukonzept Ladeinfrastruktur
Gefördert wird:
- Ausbaukonzept Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeliegenschaften (beides Bestandesliegenschaften) mit mindestens 6 Ladepunkte.
Förderbeiträge
- Maximal 50 % der Kosten zur Konzepterstellung und maximal 2000.– CHF/ Gesuch
Wie weiter?
- Senden Sie die Offerte für die Konzepterstellung an: foerderprogramm@aarau.ch
- Lassen Sie das Konzept erstellen und realisieren Sie die Ladeinfrastruktur.
- Senden Sie Rechnungskopie der Konzepterstellung inkl. Fotos der installierten Ladeinfrastruktur sowie die Kontoangaben bei der Umweltfachstelle ein.
Hinweis für ältere Gesuche (vor 16. März 2020)
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Seit dem 16. März 2020 gelten neue Förderbedingungen. Die Gesuche werden so gehandhabt, dass aufgrund der Rechtsänderung keine Schlechterstellung der Gesuchsteller, die bereits eine Reservierung der Fördergelder vorgenommen haben, eintritt. Das heisst also, dass für Gesuche, für die zwischen Eingang und Zusprechung der Mittel eine Verbesserung (höhere Beiträge) eintritt, das neue Recht anzuwenden ist. Für Gesuche aber, für die zwischen Eingang und Zusprechung der Mittel eine Verschlechterung eintritt (weniger Förderbeiträge), ist das bisherige Recht zum Zeitpunkt des Gesuchseingangs/Reservierung anzuwenden.