Öffentliche Mitwirkung Gestaltungsplan Erlinsbacherstrasse
Für die Parzelle Nr. 5319 an der Erlinsbacherstrasse werden Grundlagen für eine qualitätsvolle Arealentwicklung geschaffen. Damit die angestrebte künftige Nutzung realisiert werden kann, muss gemäss § 5 Abs. 1 i.V.m. Anhang 2 der Bau- und Nutzungsordnung ein Gestaltungsplan erstellt werden. Der Entwurf des Gestaltungsplans Erlinsbacherstrasse liegt vom Freitag, 23. August 2024, bis zum Montag, 30. September 2024, zur öffentlichen Mitwirkung im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf und kann während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind ab dem 23. August 2024 auch unter www.aarau.ch/gp-erlinsbacherstrasse online zugänglich.
Mitwirkungseingaben zum Entwurf des Gestaltungsplanes können von der gesamten Bevölkerung bis am 30. September 2024 eingereicht werden. Die Vorschläge sind schriftlich beim Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau oder online auf www.mitwirken.smartcity-aarau.ch einzureichen und mit einem Vermerk «Mitwirkung Gestaltungsplan Erlinsbacherstrasse» zu versehen.