Ausschreibung einer Konzession zur Sammlung von Textilien und Schuhen
- Konzessionsgeberin
Einwohnergemeinde Aarau, Abteilung Liegenschaften und Betriebe, Sektion Werkhof, Neumattstrasse 45, 5000 Aarau.
- Gegenstand der Konzession
Sammlung von Textilien und Schuhen auf Stadtgebiet Aarau für karitative Zwecke.
- Grundlagen
Der Kanton Aargau hat die Gemeinden mit der Aufgabe der Siedlungsabfallentsorgung betraut (§ 2 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern vom 4. September 2007 [EG UWR, SAR 781.200]). Die Zuständigkeit für die Entsorgung von Abfällen obliegt somit grundsätzlich der Konzessionsgeberin. Die Übertragung des Rechts zur Sammlung von Textilien oder Schuhen erfolgt über die Vergabe einer Konzession mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Es können Konzessionen an mehrere Anbieterinnen und Anbieter erteilt werden. Die Einzelheiten, namentlich die Sammelstellen, Berichterstattung und Verwendung des Erlöses für karitative Zwecke, werden in einem Konzessionsvertrag geregelt. Aufgrund von Art. 2 Abs. 7 des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt vom 6. Oktober 1995 (Binnenmarktgesetz, BGBM; SR 943.02) ist die Konzessionsvergabe öffentlich auszuschreiben.
- Gesuch
Die Konzession wird an Institutionen erteilt, die für karitative Zwecke Textilien oder Schuhe sammeln. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Beschreibung der gesuchstellenden Institution
- Angabe des karitativen Zwecks, welchem die Textiliensammlung dient, sowie Angabe des dafür verwendeten Anteils am Erlös
- Angabe der bisherigen oder geplanten Standorte der Sammelcontainer (Baubewilligung vorbehalten)
- Einreichung der Unterlagen
Ihre Unterlagen senden Sie bitte bis am 14. Oktober 2019 an den Werkhof der Stadt Aarau, zuhanden von Regina Wenk, Leiterin, Tel. 062 836 05 42, oder regina.wenk@aarau.ch.