Vergabe einer Taxi-Betriebsbewilligung A in Aarau
Die Stadt Aarau vergibt eine frei gewordene Taxi-Betriebsbewilligung A für den Zeitraum bis Ende 2027. Die Bewilligung wird voraussichtlich an ein Taxi-Unternehmen mit einer bestehenden B-Bewilligung vergeben. Anträge sind bis 20. Mai 2025 bei der Stadtpolizei Aarau einzureichen.
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1. Der Stadtrat hat gestützt auf die §§ 9 ff. des Reglements über das Taxiwesen (Taxireglement) vom 25. August 2014 für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027 insgesamt 15 Taxi-Betriebsbewilligungen A zum Anbieten von Taxifahrten ab dem Standplatz Bahnhof SBB vergeben. Eine dieser Taxi-Betriebsbewilligungen A ist gemäss § 6 Abs. 1 Taxireglement erloschen und kann daher bis Ende 2027 neu vergeben werden. 2. 2.1 Wer um eine Taxi-Betriebsbewilligung A ersucht, hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
2.2 Dem Gesuch um eine Taxi-Betriebsbewilligung A sind beizulegen:
Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland haben gleichwertige Dokument einzureichen. 2.3 Wird die Betriebsbewilligung A von einer juristischen Person beantragt, so müssen die Voraussetzungen auch durch die verantwortliche Geschäftsführerin oder den verantwortlichen Geschäftsführer erfüllt werden. 3. Spezielle Hinweise:
4. Für die Prüfung der Gesuche um Erteilung einer Betriebsbewilligung A werden die Gebühren gemäss den §§ 26 ff. des Taxireglements erhoben. 5. Die Gesuche um Erteilung der Betriebsbewilligung A sind bis am 20. Mai 2025 (Poststempel) einzureichen bei der Stadt Aarau, Abteilung Sicherheit, Sektion Stadtpolizei Verkehr, Bahnhofstrasse 67, 5000 Aarau. Später eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
Ergänzende Auskünfte erteilt der Leiter der Sektion Stadtpolizei Verkehr, Thomas Kaspar (T 062 836 06 09, E thomas.kaspar@aarau.ch). Das Taxireglement sowie die Ausführungsbestimmungen dazu finden sich unter SRS 9.6-1 - Reglement über das Taxiwesen - Stadt Aarau - Erlass-Sammlung (tlex.ch) und SRS 9.6-2 - Verordnung zum Taxireglement der Stadt Aarau - Stadt Aarau - Erlass-Sammlung (tlex.ch).
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