Verkehrsanordnung
Aarau Rohr, Suhreweg, Fussgängerunterführung Staffeleggzubringer (Höhe Überquerung Suhre im Bereich Siebenmatten); Allgemeines Fahrverbot
Der Stadtrat hat folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Aarau Rohr, Suhreweg, Fussgängerunterführung Staffeleggzubringer (Höhe Überquerung Suhre im Bereich Siebenmatten)
- Allgemeines Fahrverbot
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom Samstag, 10. Mai 2025, bis Dienstag, 10. Juni 2025, bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.