Zone Gartenstadt: Neue Vorschriften sind in Kraft
Die mittels Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) angepassten Ziffern (Überbauungs- und Grünflächenziffer sowie Gebäudelänge) sind rechtskräftig.
Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 30. April 2025 den teilrevidierten § 17 Abs. 2 BNO (Gartenstadt) genehmigt.
In den Zonen Gartenstadt gelten neu die mit der Teilrevision festgelegte Überbauungsziffer von 0,30 sowie die Grünflächenziffer von 0,50. Zudem gilt eine Gebäudelänge von 22 m.
Die Teilrevision der BNO tritt mit der kantonalen Genehmigung in Kraft. Baugesuche werden per sofort nach den neuen Bestimmungen beurteilt.