Bauprojektauflage und Verkehrsanordnung
Begegnungszone Aurorastrasse
Gestützt auf § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) liegt das Strassenbauprojekt
Begegnungszone Aurorastrasse
Vom 14. Juni 2025 bis zum 14. Juli 2025 während der Öffnungszeiten des Stadtbüros im Rathaus der Stadt Aarau, Parterre, Anmeldung, öffentlich auf. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Stadt Aarau verfügbar.
Allfällige gegen das Strassenbauprojekt gerichtete Einwendungen sind dem Stadtrat Aarau, 5000 Aarau, während der Auflagefrist einzureichen. Die Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.
Der Stadtrat hat in diesem Zusammenhang folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Die Aurorastrasse zwischen dem Rüchligweg und dem Girixweg im Stadtteil Telli wird als Begegnungszone signalisiert. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, die Fussgänger haben den Vortritt und das Parkieren von Fahrzeugen ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung vom 14. Juni 2025 bis zum 14. Juli 2025 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.