Gesamterneuerungswahl des Ersatzmitglieds der Steuerkommission für die Amtsperiode 2026/2029 vom 28. September 2025; Nachmeldefrist
Für die Gesamterneuerungswahl des Ersatzmitglieds der Steuerkommission wurde bis zum Ablauf der Anmeldefrist keine Kandidatur angemeldet.
Da weniger wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen sind, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt. Die Nachmeldefrist endet am Mittwoch, 27. August 2025, 12.00 Uhr.
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und beim Stadtbüro Aarau (Leiterin Stadtbüro) einzureichen.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen.