Amtliche Publikation der Kreisschule Aarau-Buchs
Ersatzwahl von zwei Mitgliedern des Kreisschulrats des Gemeindeverbands Kreisschule Aarau-Buchs für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Resultate des 1. Wahlgangs und Anmelde- und Wahlverfahren für den 2. Wahlgang.
Im 1. Wahlgang vom 20. Oktober 2019 in den Gemeinden Aarau und Buchs sind folgende Resultate erzielt worden:
Aarau
| Stimmberechtigte | 14'467 |
| Eingelangte Wahlzettel | 6'291 |
| Ausser Betracht fallende Wahlzettel | 483 |
| In Betracht fallende Wahlzettel | 5'808 |
| Absolutes Mehr | 2'905 |
Stimmen haben erhalten
| Klaus Günthart Susanne | 2'503 | nicht gewählt |
| Lüscher Gregor | 1'485 | nicht gewählt |
| Wirz Stefan | 1'692 | nicht gewählt |
| Vereinzelt gültige Stimmen | 128 |
Buchs
| Stimmberechtigte | 4'188 |
| Eingelangte Wahlzettel | 1'705 |
| Ausser Betracht fallende Wahlzettel | 76 |
| In Betracht fallende Wahlzettel | 1'629 |
| Absolutes Mehr | 815 |
Stimmen haben erhalten
| Chrisoula Giata | 812 | nicht gewählt |
| Maron Jasmin | 774 | nicht gewählt |
| Vereinzelt gültige Stimmen | 43 |
Wahlbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Das absolute Mehr wurde im 1. Wahlgang von niemandem erreicht. Somit finden 2. Wahlgänge statt. Die Kreisschulpflege Aarau-Buchs hat die Termine für die 2. Wahlgänge für die Stadt Aarau auf Sonntag, 24. November 2019 und für die Gemeinde Buchs auf Sonntag, 9. Februar 2020 festgelegt. Diese Urnengänge sind nur durchzuführen, sofern keine stillen Wahlen zustande kommen.
Gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist im 2. Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Die Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang müssen demnach bis Mittwoch, 30. Oktober 2019, bis spätestens 12 Uhr eingereicht werden. Die Wahlvorschläge aus der Gemeinde Buchs sind der Gemeindekanzlei Buchs einzureichen. Die Wahlvorschläge aus der Stadt Aarau sind beim Stadtbüro Aarau einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei Buchs und beim Stadtbüro Aarau bezogen werden. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig.
Sind im 2. Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der noch zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Hier gelangen Sie zum Formular "Wahlvorschlag 2. Wahlgang vom 24. November 2019" (Stadt Aarau).