Amtliche Publikation: Zweiter Wahlgang Stadtrat und Vizepräsidium
Zweiter Wahlgang für zwei Mitglieder des Stadtrats und der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten für die Amtsperiode 2026/2029 vom 30. November 2025
Am 30. November 2025 finden für die Amtsperiode 2026/2029 zweite Wahlgänge statt für die verbleibenden zwei Mitglieder des Stadtrats und das Vizepräsidium Stadtrat.
Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird (§ 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)). Die Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang sind demnach bis Mittwoch, 8. Oktober 2025, spätestens 12 Uhr, beim Stadtbüro Aarau (Leitung Stadtbüro) einzureichen.
Für das Vizepräsidium angemeldet werden können nur Kandidatinnen und Kandidaten, welche für die Amtsperiode 2026/2029 als Stadträtin/als Stadtrat gewählt worden sind oder sich im zweiten Wahlgang für die verbleibenden zwei Sitze anmelden.
Das erforderliche Formular kann auf der Webseite der Stadt Aarau (www.aarau.ch) oder beim Stadtbüro bezogen werden. Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.
Stille Wahlen
Sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (§ 33 GPR)