Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung
Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. November 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse gemäss § 9 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden vom 19. Dezember 1978 (Ablauf der Referendumsfrist am 22. Dezember 2025):
1.1 Das Budget 2026 der Ortsbürgergemeinde Aarau wird genehmigt.
1.2 Für die Lift-, Brandschutz- und Erdbebensanierung der Liegenschaft Neuenburgerstrasse 7–12 in der Telli, wird ein Kredit von 5'160'000 Franken inkl. 8.1% MWST (Schweizerischer Baupreisindex Nordwestschweiz Hochbau, Stand April 2025) bewilligt und der Stadtrat zur allenfalls nötigen Darlehensaufnahme ermächtigt.
1.3 Das «Reglement über die Nutzung des Schachenareals (Nutzungsreglement Schachen)» wird gutgeheissen.
1.4 Für die Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme der Schrankenanlagen (Sektor L) und Zahlstationen (Sektoren A/B und L) wird ein Kredit von 265’000 Franken inkl. MWST (zuzüglich allfälliger teuerungsbedingter Mehrkosten/Preisstand August 2025) bewilligt und der Stadtrat zur allenfalls nötigen Darlehensaufnahme ermächtigt.
2. Abschliessend gefasste Beschlüsse:
2.1 Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 wird genehmigt.
2.2 Die Einbürgerungsgesuche Nr. 1–102 werden genehmigt.
2.3 Das Geschäft «Blumenhalde, Baukredit Sanierung der Nebengebäude» wird zurück-gewiesen.
2.4 Als Mitglieder der Ortsbürgerfinanzkommission für die Amtsperiode 2026–2029 werden gewählt:
- Anderegg Brigitte
- Eisenring Peter
- Keller Susanna
- Lüscher Rainer
- Müller Nicola
- Richner Thomas
- Zubler Dominik
2.5. Als Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler für die Amtsperiode 2026–2029 werden gewählt:
- Geiser Thomas
- Hächler Hans Martin
- Leitner Benita
- Sutter Melanie
Das genehmigte Reglement über die Nutzung des Schachenareals (Nutzungsreglement Schachen – Beschluss Ziff. 1.2 sowie die Liste der genehmigten Einbürgerungsgesuche (Beschluss Ziff. 2.2) stehen unter folgendem Link zur Verfügung (Register Gemeindeversammlung 17.11.2025):
https://www.aarau.ch/politik-verwaltung/ortsbuergergemeinde/gemeindeversammlung.html/580
Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 21. November 2025.