Amtliche Publikation: Initiativbegehren
«für eine demokratische Mitbestimmung bei der Eniwa», Feststellung des Zustandekommens
Initiativbegehren für eine demokratische Mitbestimmung bei der Eniwa, Feststellung des Zustandekommens
Am 4. November 2025 wurde bei der Stadtkanzlei das Initiativbegehren «für eine demokratische Mitbestimmung bei der Eniwa» hinterlegt.
Am 8. Dezember 2025, 19. Januar 2026 und 23. Januar 2026 sind bei der Stadtkanzlei 99 Unterschriftenlisten mit insgesamt 744 gültigen und 31 ungültigen Unterschriften von in kommunalen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern eingegangen.
Stimmberechtigte am 4. November 2025: 14 583
erforderliche Unterschriften (5 %): 730
eingereichte gültige Unterschriften: 744
ungültige Unterschriften: 31
Der Stadtrat Aarau hat festgestellt, dass das Initiativbegehren «für eine demokratische Mitbestimmung bei der Eniwa» formell und materiell zustande gekommen ist.
Stimmrechtsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses im Amtsblatt des Kantons Aargau, eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.