Verkehrsanordnung
Begegnungszone Adolf Frey-Strasse
Gestützt auf § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) liegt das Strassenbauprojekt
Begegnungszone Adolf Frey-Strasse
vom 21. Februar 2026 bis zum 23. März 2026
während der Öffnungszeiten des Stadtbüros im Rathaus der Stadt Aarau, Parterre, Anmeldung, öffentlich auf. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Stadt Aarau verfügbar.
Allfällige gegen das Strassenbauprojekt gerichtete Einwendungen sind dem Stadtrat Aarau, 5000 Aarau, während der Auflagefrist einzureichen. Die Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.
Der Stadtrat hat in diesem Zusammenhang folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Die Adolf Frey-Strasse und der Abschnitt der Hunzikerstrasse zwischen der Adolf Frey-Strasse und der Rössligutstrasse im Stadtteil Rössligut wird als Begegnungszone signalisiert. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, die Fussgänger/-innen haben den Vortritt und das Parkieren von Fahrzeugen ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung vom 21. Februar 2026 bis zum 23. März 2026 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.