Projektauflage
Strukturelemente Siebemättli Suhre (Lebensraumaufwertung)
Gemeinde: Aarau
Strecke: Suhre, zwischen Brücke Staffeleggstrasse und Aaretalstrasse
Die Projektpläne und der technische Bericht liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 sowie § 120 Abs. 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 26. Februar 2026 bis 27. März 2026, in der Stadtverwaltung von Aarau öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite der Gemeinde abrufbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.