Bauprojektauflage und Verkehrsanordnung Stadt Aarau
Neugestaltung Vordere Vorstadt
Gestützt auf § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen vom 19. Januar 1993 (Baugesetz, BauG; SAR 713.100) liegt das Strassenbauprojekt
Neugestaltung Vordere Vorstadt
vom 25. April bis zum 26. Mai 2026
während den Öffnungszeiten des Stadtbüros im Rathaus der Stadt Aarau, Parterre, Anmeldung, öffentlich auf. Die Unterlagen sind auch auf der Webseite der Stadt Aarau (www.aarau.ch/projektauflagen) verfügbar.
Allfällige gegen das Strassenbauprojekt gerichtete Einwendungen sind dem Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, während der Auflagefrist einzureichen. Die Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.
Der Stadtrat hat in diesem Zusammenhang folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Die Vordere Vorstadt und Rain, ab Liegenschaft Nr. 28 bis Vordere Vorstadt wird als Begegnungszone signalisiert. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, die Fussgänger/-innen haben den Vortritt und das Parkieren von Fahrzeugen ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Folgende Verkehrsanordnungen werden im Zusammenhang mit der Begegnungszone widerrufen:
- Vordere Vorstadt, beim Saxerhaus
Fussgängerstreifen (Bewilligung Kapo AG vom 4. Sept. 1968) - Vordere Vorstadt, zwischen Holzmarkt und Rain
Parkieren verboten, mit Wiederholungstafel (Amtsblatt AG Nr. 21 20.05.1972) - Vordere Vorstadt, Westseite
Parkieren verboten (Amtsblatt AG Nr. 18 30.04.2007) - Vordere Vorstadt, Ostseite
Parkieren verboten (Amtsblatt AG Nr. 18 30.04.2007) - Rain, bei Unterführung Kunsthausweg
Fussgängerstreifen (Bewilligung Kapo AG vom 4. Sept. 1968) - Rain, Höhe Saxerhaus (Denner)
Fussgängerstreifen (Bewilligung Kapo AG vom 4. Sept. 1968) - Rain, Vorplatz Fussgängerunterführung
Parkieren verboten (Amtsblatt AG Nr. 34 vom 27.08.1988) - Rain, Höhe Fussgängerstreifen Denner
Halteverbot (Bewilligung Kapo AG vom 22. Juni 1972) - Rain, beim Saxerhaus
Parkieren verboten (Amtsblatt AG Nr. 35 vom 29. August 1981) - Ziegelrain, Höhe Landjägerwachthaus
Fussgängerstreifen (Bewilligung Kapo AG vom 4. Sept. 1968)
Einsprachen gegen diese Verkehrsanordnung sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Unterlagen:
1081.21_10_Strassenbau_260302.pdf [1.1 MB]
1081.21_11_Kanalisationen_260302.pdf [845 KB]
1081.21_12_KO_Werkleitungen_260302.pdf [995 KB]
1081.21_13_Signalisation_260302.pdf [798 KB]
1081.21_14_Bauphasen_260302.pdf [1.2 MB]
1081.21_15_Normalprofile_260302.pdf [652 KB]
1081.21_Inhaltsverzeichnis.pdf [88 KB]
1081.21_TB_Projektmappe.pdf [188 KB]
1081.21_Technischer Bericht.pdf [1.5 MB]
1081.21_Umweltbericht.pdf [672 KB]