Öffentliche Mitwirkung Gestaltungsplan Goldernstrasse 28/32 und Teilrevision BNO Gebiet Goldern
Die öffentliche Mitwirkung läuft von Donnerstag, 21. Mai 2026, bis zum Montag, 22. Juni 2026.
Für die Parzellen Nrn. 3896, 3897 und 3898 an der Goldernstrasse werden Grundlagen für eine qualitätsvolle Arealentwicklung geschaffen. Damit die angestrebte künftige Nutzung realisiert werden kann, muss Anhang 2 der Bau- und Nutzungsordnung angepasst und gemäss § 5 Abs. 1 i.V.m. Anhang 2 der Bau- und Nutzungsordnung ein Gestaltungsplan erstellt werden.
Der Entwurf des Gestaltungsplans Goldernstrasse 28/32 und der Teilrevision der BNO Gebiet Goldern liegt vom Donnerstag, 21. Mai 2026, bis zum Montag, 22. Juni 2026, zur öffentlichen Mitwirkung im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf und kann während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind ab dem 21. Mai 2026 auch unter www.aarau.ch online zugänglich.
Mitwirkungseingaben zum Entwurf des Gestaltungsplanes können von der gesamten Bevölkerung bis am 22. Juni 2026 eingereicht werden. Die Vorschläge sind schriftlich beim Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau oder online auf Stadt Aarau | E-Mitwirkung (mitwirken.smartcity-aarau.ch) einzureichen und mit einem Vermerk «Mitwirkung Gestaltungsplan Goldernstrasse» zu versehen.
Der Stadtrat lädt die Bevölkerung am Mittwoch, 20. Mai 2026, 19.00 Uhr, zur Informationsveranstaltung an der Goldernstrasse 28/32 in Aarau ein (Anmeldung über goldern2832.ch).