Gefahrenstufe 4: Feuerverbot im Wald und in Waldnähe
Wegen der grossen Waldbrandgefahr sind Feuer im Wald sowie bis 50 Meter vom Waldrand entfernt im gesamten Kanton Aargau verboten.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitze gilt im Kanton Aargau seit Ende Juni die Gefahrenstufe 4 «grosse Waldbrandgefahr». Dementsprechend gilt ein striktes Feuerverbot im Wald und am Waldrand (betrifft Waldesnähe bis zu einer Distanz von 50 Metern). Dabei wird nicht zwischen bereits bestehenden und neu errichteten Feuerstellen unterschieden. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für Spielplätze, Waldhütten, Unterstände oder Picknickplätze – es gibt keine Ausnahmen.
In Siedlungsgebieten dürfen befestigte Feuerstellen sowie Kohle-, Gas- und Elektrogrills weiterhin genutzt werden, es wird aber um allgemeine Vorsicht im Umgang mit Feuer gebeten. Vor dem Verlassen einer Feuerstelle ist sicherzustellen, dass das Feuer vollständig erloschen ist. Das achtlose Wegwerfen von brennender Raucherware wie beispielsweise Zigarettenstummel ist strengstens verboten. Auch das Abfeuern von Feuerwerk ist im Wald und in Waldesnähe bis zu einer Distanz von 200 Metern untersagt.
Aufgrund der Trockenheit wird die Bevölkerung der Stadt Aarau um einen sparsamen Umgang mit Wasser gebeten und die öffentlichen Brunnen in den Randgebieten von Aarau werden vorübergehend ausser Betrieb genommen. Gleichzeitig gilt zu betonen, dass die Stadt Aarau in ihrem Versorgungsgebiet über ausreichend Grundwasser verfügt und die Versorgung gewährleistet ist.
Die Stadt Aarau bedankt sich bei der Bevölkerung für die Beachtung der Hinweise und Vorschriften. Weitere Informationen zum Thema finden sich unter nachfolgenden Links:
Merkblatt für die Gefahrenstufe 4 (PDF, 1 Seite, 524 KB)
Waldbrandgefahr (aktuelle Lage, Bund)
Beratungsstelle für Brandverhütung BFB