Kommunale Kulturschutzobjekte: Auflage Erlass Planungszone
Am Montag, 29. Juni 2026, verabschiedete der Stadtrat die Teilrevision Nutzungsplanung zu den kommunalen Kulturschutzobjekten zuhanden der öffentlichen Auflage.
Der Stadtrat verabschiedete an seiner Sitzung vom Montag, 29. Juni 2026, die Teilrevision Nutzungsplanung zu den kommunalen Kulturschutzobjekten zuhanden der öffentlichen Auflage und legte eine Planungszone über die Kulturschutzobjekte gemäss Anhang 5 BNO fest. So kann die Verwirklichung des Zwecks der zukünftigen Regelung gesichert werden.
Die Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung war am 18. Dezember 2019 vom Regierungsrat genehmigt worden. Bereits im Mai 2018 hatte der Stadtrat zudem beschlossen, die §§ 36 und 37 in der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) zu den kommunalen Kulturschutzobjekten von der Genehmigung zu entkoppeln.
Während die Änderung der Bau- und Nutzungsordnung vorbereitet wird, liegt die vom Stadtrat über die Parzellen gemäss Anhang 5 BNO errichtete Planungszone vom Samstag, 25. Juli, bis am Montag, 24. August 2026, öffentlich im Stadtbüro des städtischen Rathauses und auf der städtischen Webseite unter aarau.ch auf und kann dort während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Gegen die Errichtung der Planungszone kann während der Auflagefrist beim Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Einsprache hat keine aufschiebende Wirkung (§ 29 Abs. 3 BauG).
Die öffentliche Auflage der Teilrevision der Nutzungsplanung erfolgt separat vom Samstag, 5. September, bis am Montag, 5. Oktober 2026. Am 1. September um 18.30 Uhr findet eine öffentliche Informationsveranstaltung im Saal 3 des Kultur und Kongresshauses, Schlossplatz 9, in Aarau statt.