Beschlüsse des Einwohnerrats
Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrats der Stadt Aarau vom 24. August 2026 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:
1. Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 28. September 2026):
1.1. Die Auflösung des Gemeindeverbands Kreisschule Aarau-Buchs (KSAB) per 31. Juli 2027 wird gutgeheissen.
1.2. Der Anhang zum Reglement über die Wirkungsorientierte Stadtverwaltung (WOSA-Reglement) vom 22. August 2005 wird per 1. Januar 2027 mit einem Bereich und drei Produktegruppen wie folgt ergänzt:
3bis «Bildung»
30 Schulen
31 Musikschule
35 Tagesbetreuung
Das genehmigte Reglement ist unter folgendem Link verfügbar oder kann bei der Stadtkanzlei bestellt werden: https://www.aarau.ch/politik-verwaltung/politik/einwohnerrat/sitzungen-einwohnerrat-2026.html/2823
2. Abschliessend gefasste Beschlüsse:
2.1. Als Stimmenzählerin für die Zeit der Vertretung von Leona Klopfenstein (1. August bis 31. Dezember 2026) wird Nora Riss gewählt.
2.2. Als Mitglied der Kommission Überprüfung und Überarbeitung WOSA für den Rest der Amtsdauer 2026-2029 wird Benita Leitner gewählt.
2.3. Die Bürgermotion «Wechsel der Walthersburg vom Finanzvermögen ins Verwaltungs-vermögen» wird nicht überwiesen.
2.4. Die Motion «Erhalt / Sicherstellung sämtlicher bisherigen 29 Seniorenwohnungen auf Walthersburg – einschliesslich der Zurlindenvilla» wird nicht überwiesen.
2.5. Das Postulat «Neubewertung Walthersburg und Offenlegung Finanzen» wird nicht überwiesen.
2.6. Das Bevölkerungsanliegen «Mehr Transparenz bei der Trinkwasserqualität in Aarau» wird aufgenommen.
2.7. Die Motion «Wie weiter mit der Kreisschule Aarau-Buchs» wird abgeschrieben.
Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinter-legen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 28. August 2026.