Verkehrsanordnung
Der Stadtrat hat folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Altstadt ab Schlossplatz
Teil-Widerruf der Publikation im Amtsblatt AG Nr. 20 vom 20. Mai 2016 betreffend "ausgenommen Vorfahrt Hotelgäste Hotel Kettenbrücke"
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau (23. Februar 2018) Einsprache beim Stadtrat erhoben werden. Diese hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.