Beschlüsse des Einwohnerrates
Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 24. September 2018 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:
|
1.
|
Dem obligatorischen Referendum unterstehender Beschluss (Referendumsabstimmung am 25. November 2018): |
|
|
|
Das Budget 2019 der Einwohnergemeinde Aarau wird mit einem Steuerfuss von 97 % genehmigt. |
|
|
|
|
|
|
2.
|
Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 29. Oktober 2018):
|
|
|
|
2.1
|
Die Produktegruppe 01 wird in "Politische Führung" umbenannt unter gleichzeitiger, entsprechender Änderung des Anhangs zum WOSA-Reglement.
|
|
|
2.2
|
Die Produktegruppe 02 wird in "Zentrale Dienstleistungen" umbenannt unter gleichzeitiger, entsprechender Änderung des Anhangs zum WOSA-Reglement.
|
|
|
2.3
|
Die Produktegruppe 30 "Betrieb Volksschule" wird aufgelöst unter gleichzeitiger, entsprechender Änderung des Anhangs zum WOSA-Reglement.
|
|
|
2.4
|
Die Produktegruppe 31 "Musikschule und Kadettenmusik" wird aufgelöst unter gleichzeitiger, entsprechender Änderung des Anhangs zum WOSA-Reglement.
|
|
|
2.5
|
Die Produktegruppe 46 wird in "Pflegeheime" umbenannt unter gleichzeitiger, entsprechender Änderung des Anhangs zum WOSA-Reglement.
|
|
|
2.6
|
Die Produktegruppe 73 wird in "Bestattungswesen" umbenannt unter gleichzeitiger, entsprechender Änderung des Anhangs zum WOSA-Reglement.
|
|
|
2.7
|
Der Investitionskredit von 393'000 Franken (inkl. MwSt., zzgl. allfälliger teuerungsbedingter Mehrkosten seit Juni 2018) für die Umsetzung der Hochwasserschutzmassnahmen in der Vorderen Vorstadt wird zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. |
|
|
|
|
|
3.
|
Abschliessend gefasste Beschlüsse:
|
|
|
|
3.1
|
Vom Politikplan der Einwohnergemeinde für die Jahre 2018-2023 wird Kenntnis genommen.
|
|
|
3.2
|
Die Anträge 1 und 2 der Motion "Zeitgemässe Strukturen für die Aarauer Exekutive und Verwaltung" werden an den Stadtrat überwiesen, der Antrag 4 wird nicht überwiesen. Die Anträge 3 und 5 wurden zurückgezogen.
|
Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 28. September 2018.