Bauprojektauflage und Verkehrsanordnung: Begegnungszone Rodungsweg
Begegnungszone Rodungsweg
Gestützt auf § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) liegt das Strassenbauprojekt Begegnungszone Rodungsweg vom 20. Mai bis am 20. Juni 2022 während der Öffnungszeiten des Stadtbüros im Rathaus der Stadt Aarau, Parterre, Anmeldung, öffentlich auf. Die Unterlagen sind auch auf der Homepage der Stadt Aarau verfügbar.
Allfällige gegen das Strassenbauprojekt gerichtete Einwendungen sind dem Stadtrat Aarau, 5000 Aarau, während der Auflagefrist einzureichen. Die Einwendungen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.
Der Stadtrat hat in diesem Zusammenhang folgende Verkehrsanordnungen verfügt.
Aarau Rohr, Rodungsweg (zwischen Furorastrasse bis Parkplatz Friedhof Aarau Rohr)
- Geschwindigkeitsbegrenzung Begegnungszone 20 km/h
Das Gutachten für die Begegnungszone "Tempo 20" liegt während der Einsprachefrist vom 20. Mai bis zum 20. Juni 2022 im Stadtbüro zu den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.
Gegen die Verkehrsanordnungen kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung Einsprache beim Stadtrat erhoben werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.
Weitere Informationen zur Begegnungszone Rodungsweg (Projektauflagen kommunal)