Beschlüsse des Einwohnerrates
Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 27. März 2023 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:
- Dem obligatorischen Referendum unterstehender Beschluss (Referendumsabstimmung am 18. Juni 2023):
Folgende Ergänzungen der Gemeindeordnung werden der Volksabstimmung unterbreitet:
§ 4 Abs. 1
Der Gesamtheit der Stimmberechtigten müssen zum Entscheid an der Urne vorgelegt werden:
h) (neu) Beschlüsse, mit welchen die Regelungen zum nachhaltigen Finanzhaushalt gemäss § 10f übersteuert werden.
§ 10f [neu]
E. Nachhaltiger Finanzhaushalt
1 Die Stadt führt den Finanzhaushalt so, dass innert höchstens 10 Rechnungsjahren das Eigenkapital nicht sinkt und die Schuldenquote nicht ansteigt.
2 Der Einwohnerrat konkretisiert in einem Reglement die Vorgaben und deren Umsetzung und regelt darin die Folgen bei einer Verletzung der Vorgaben durch Massnahmen auf Seiten der Ausgaben oder der Einnahmen.
§ 44 (neu)
Übergangsbestimmung zur Einführung von § 10f
1 Startpunkt für die Berechnung im Sinne des nachhaltigen Finanzhaushalts gemäss § 10f bildet das Jahr 2019.
- Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 2. Mai 2023):
- 2.1 Der Einwohnerrat bewilligt einen Zusatzkredit von 390'000 Franken zu dem am 29. März 2021 bewilligten Beitrag an die Planungskosten von 100'000 Franken für das Projekt multifunktionale Sportanlage Obermatte Buchs.
- 2.2 Der Einwohnerrat präzisiert die Bedingungen A und C zur unentgeltlichen Abgabe von Land im Baurecht für die multifunktionale Sportanlage Obermatte Buchs aufgrund der veränderten Ausgangslage im Projekt. Die Bedingungen lauten neu wie folgt:
A Die Baurechtsnehmer werden nicht als kommerzielle Betriebe geführt. Es ist ihnen jedoch gestattet, Erträge zur Deckung der Betriebskosten zu generieren, beispielsweise mittels Betreiben eines Restaurants auf dem Sportareal oder durch die Vermietung der Hallen für weitere, auch nicht sportliche Veranstaltungen.
B Die Baurechtsnehmer engagieren sich in der Nachwuchsförderung in Form von Jugend- oder Schulsportkursen für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren und/oder bieten Feriensportlager oder ein Ferienpass-Programm an.
C Die Baurechtsnehmer werden verpflichtet, sparsam mit dem Boden umzugehen und den Fussabdruck der Baute(n) zur Deckung des Raumbedarfs möglichst klein zu halten.
D Die Baurechtsnehmer verpflichten sich, erhöhte energetische Anforderungen an die zu erstellenden Gebäude wie auch die Mobilität einzuhalten. Dabei sind die Vorgaben gemäss dem 'Aktionsplan 2016-2022, Konzept zur Umsetzung der städtischen Energie- und Klimapolitik' sowie die Ziele der städtischen Klimastrategie einzuhalten. Ebenso werden hohe Anforderungen an die Biodiversität in Erstellung und Pflege gestellt.
E Die Baurechtsnehmer verpflichten sich, das Projekt unter Mitwirkung der Stadt zu entwickeln. Allfällige bauliche Anpassungen und Ergänzungen im Betrieb sind in Rücksprache mit der Stadt Aarau zu tätigen.
F Die Baurechtgeberin ist berechtigt, die Sportanlage oder einzelne Räume davon zu einem vergünstigten Tarif (Deckung der Selbstkosten) nutzen zu können.
- 2.3 Das Reglement für einen nachhaltigen Finanzhaushalt wird unter dem Vorbehalt der Rechtskraft der Ergänzung der Gemeindeordnung gutgeheissen. Das genehmigte Reglement ist unter folgendem Link verfügbar oder kann bei der Stadtkanzlei bestellt werden:
https://www.aarau.ch/politik-verwaltung/politik/einwohnerrat/sitzungen-einwohnerrat-2023.html/1816
- 2.4 Die Änderung des Reglements über die Benutzung von Parkplätzen der Schulanlagen der Volksschule auf dem Gebiet der Stadt Aarau (Parkierungsreglement Schulanlagen) wird gutgeheissen. Das genehmigte Reglement ist unter folgendem Link verfügbar oder kann bei der Stadtkanzlei bestellt werden:https://www.aarau.ch/politik-verwaltung/politik/einwohnerrat/sitzungen-einwohnerrat-2023.html/1816
- Abschliessend gefasste Beschlüsse:
- 3.1 Der Einwohnerrat empfiehlt den Stimmberechtigten die Ergänzung der Gemeindeordnung (§ 4 Abs. 1, § 10f und § 44, Nachhaltiger Finanzhaushalt) zur Ablehnung.
- 3.2 Die Motion «Keine Mehrwegbecherpflicht für gemeinnützige schulische Veranstaltungen» wird nicht überwiesen.
- 3.3 Das Postulat «Schaffung Sektion Umwelt» wird überwiesen und gleichzeitig abgeschrieben.
- 3.4 Das Postulat «Öffentliche, digitale Plattform für die Zwischennutzung von städtischen Räumen» wird überwiesen.
- 3.5 Das Postulat «Prüfung des Kaufs der Landfläche Schlittelrain und aktive Einflussnahme zur Sicherstellung einer nachhaltigen Quartierentwicklung» wird zurückgezogen.
- 3.6 Das Postulat «Integration von Flüchtlingen in der Stadt Aarau» wird abgeschrieben.
Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 30. März 2023.