Verkehrsanordnungen: Schwimmbadstrasse
Der Stadtrat hat folgende Verkehrsanordnungen verfügt:
Schwimmbadstrasse (Standplätze für Wohnmobile; keine Zuteilung zu einer Erschliessungsgüteklasse)
Parkieren gegen Gebühr, Parkzeitbeschränkung täglich 00.00 bis 24.00 Uhr max. 24 Std.
(Ergänzt Publikation im Amtsblatt AG Nr. 16 vom 20. April 2018)
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau Einsprache beim Stadtrat erhoben werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.