Verkehrsanordnung Freihofweg
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
Der Freihofweg in Aarau wird als Begegnungszone signalisiert. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, die Fussgänger haben den Vortritt und das Parkieren von Fahrzeugen ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 22. September 2023 bis 23. Oktober 2023 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.