Verkehrsanordnung, Maienzugstrasse
Demarkierung eines Parkfeldes Höhe Haus Nr. 9
Der Stadtrat hat folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Aarau, Maienzugstrasse
- Demarkierung eines Parkfeldes Höhe Haus Nr. 9
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau Einsprache beim Stadtrat erhoben werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.