Beschlüsse des Einwohnerrates
Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 26 Abs. 1 Gemeindeordnung werden folgende, anlässlich der Sitzung des Einwohnerrates der Stadt Aarau vom 22. Januar 2024 gefassten Beschlüsse veröffentlicht:
Dem fakultativen Referendum unterstehende Beschlüsse (Ablauf der Referendumsfrist am 26. Februar 2024):
- Der Baukredit für die Erneuerung der Sport- und Freizeitanlage Winkel von 5'415'000 Franken inkl. 8.1 % MwSt., zzgl. teuerungsbedingter Mehrkosten seit April 2023, wird bewilligt.
- Der Projektierungskredit für die Suche nach Lösungsszenarien (Varianten A – D) zur Umsetzung des notwendigen Oberstufenschulraumbedarfs inkl. Informationsveranstaltungen in der Höhe von 180'000 Franken inkl. 8.1 % MwSt wird bewilligt.
- Die Kreditabrechnung «Ersatz Software, zentrale Applikationen» wird genehmigt.
- Die Kreditabrechnung «Sanierung, Verbindung und Beleuchtung Graben / Igelweid, Projektierung» wird genehmigt.
- Die Kreditabrechnung «Neuorganisation Tagesstrukturen» wird genehmigt.
- Die Kreditabrechnung «Fallschutz bei Schulanlagen Aussenbereich» wird genehmigt.
- Die Kreditabrechnung «Krematorium, Abbruch/Neubau Ofen 2, Realisierung» wird genehmigt.
- Die Kreditabrechnung «Veranstaltungstechnik Kultur- und Kongresshaus, Erneuerung» wird genehmigt.
- Die Kreditabrechnung «Schulanlage Schachen, Primarschule Erweiterung, Realisierung» wird genehmigt.
- Die Kreditabrechnung «Umsetzung Zutrittskontrollen» wird genehmigt.
Abschliessend gefasste Beschlüsse:
- Als Mitglied der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission für den Rest der Amtsperiode 2022-2025 wird Regina Tschopp Schmid gewählt.
- Das dringliche Postulat zur Botschaft «Standorte Oberstufe: Kreditantrag zur Abklärung weiterer Möglichkeiten» wird nicht überwiesen.
- Die Motion von Urs Winzenried (SVP) «Transparenz bei städtischen Abstimmungsunterlagen» wird zurückgezogen.
- Das Postulat von Hannah Wey (Grüne) und Alexander Umbricht (GLP) «Zur Velosituation bei der Kettenbrücke» wird überwiesen.
- Die Motion von Irene Stutz und Leona Klopfenstein (SP) «Erwerb Kasernengebäude durch Stadt» wird nicht überwiesen.
Wer gegen einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschluss das Referendum ergreifen will, kann bei der Stadtkanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei zu hinterlegen. Für den Fristenlauf gilt die Publikation im Amtsblatt vom 25. Januar 2024