Kinderbetreuungsreglement der Stadt Aarau
Per 1. Januar 2020 treten das städtische Kinderbetreuungsreglement sowie die zugehörigen Verordnungen in Kraft. Neu geregelt werden Vereinbarkeit von Familie und Arbeit, die Verbesserung der Chancengerechtigkeit der Kinder sowie die finanzielle Unterstützung der Erziehungsberechtigten.
Das kantonale Kinderbetreuungsgesetz wurde in der Stadt Aarau per 1. August 2018 mit einer Übergangsregelung umgesetzt. Aarauer Erziehungsberechtigte haben seit dann Subventionsanspruch bei einem Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder Tagesfamilie, welche einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist.
Der Einwohnerrat verabschiedete am 25. März 2019 das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsreglement, KiBeR). Durch
bedarfsgerechte Angebote sollen die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung erleichtert und gefördert werden. Die emotionale, kognitive, sprachliche und soziale Förderung sowie die Chancengerechtigkeit der Kinder soll verbessert werden. Die Erziehungsberechtigten sollen nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unterstützt werden.
Der Stadtrat hat am 9. September 2019 die ausführenden Verordnungen über die Beiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung (Beitragsverordnung) sowie die Verordnung über die Qualitätsstandards für familienergänzende Kinderbetreuung (Qualitätsstandardverordnung) verabschiedet.
Alle Erlasse werden in der Rechtssammlung der Stadt Aarau publiziert.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.aarau.ch/tagesstrukturen.