Steuern 2018 – Steuerbusse verhindern und Zeit sparen
Das Gemeindesteueramt der Stadt Aarau möchte Mahngebühr und Zeitaufwand verhindern. Steuerpflichtige, denen es nicht möglich ist, ihre Steuererklärung bis am 30. Juni 2019 einzureichen, können kostenlos eine Fristverlängerung beantragen.
Der Kanton Aargau erhebt neu für nicht eingereichte Steuererklärungen eine Mahngebühr in der Höhe von 35 Franken respektive 50 Franken für die zweite Mahnung. Das Gemeindesteueramt der Stadt Aarau empfiehlt für allfällige Fristverlängerungen das Tool «e-fristen» unter www.ag.ch/efristerstreckung. Einwohnerinnen und Einwohner erhalten zudem unter www.aarau.ch (Online-Schalter) Informationen und kostenlose Merkblätter rund um das Thema Steuern. Kundinnen und Kunden können ihre Steuererklärung ausserhalb der Öffnungszeiten in den Briefkasten im Erdgeschoss des Steueramtes an der Bahnhofstrasse 67 einwerfen. Die Einschätzerinnen und Einschätzer stehen für spezifische Fragen zur Verfügung.