BNO: Stimmrechtsbeschwerden abgewiesen
Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat am 23. April 2019 drei Stimmrechtsbeschwerden abgewiesen. Sie wurden im Zusammenhang mit dem Beschluss des Einwohnerrats zur Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) erhoben.
Der Beschluss des Einwohnerrats zur Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) vom 27. August 2018 wurde mit einer ersten Stimmrechtsbeschwerde vom 28. September 2018 angefochten. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres trat auf diese wegen Fristversäumnis nicht ein. Das Verwaltungsgericht wies am 8. November 2018 die gegen den departementalen Entscheid erhobene Beschwerde ab, wurde aber mit Urteil des Bundesgerichts vom 12. Dezember 2018 angewiesen, infolge einer Gehörsverletzung ein weiteres Mal zu entscheiden. Dies erfolgte nun erneut im abweisenden Sinn.
Die erfolgten Publikationen zum Nichtzustandekommen des Referendums gegen die BNO sowie zur Rechtsgültigkeit des Beschlusses des Einwohnerrats wurden in einer weiteren Stimmrechtsbeschwerde vom 6. Oktober 2018 angefochten. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres wies auch diese Beschwerde ab. Das Verwaltungsgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde nun ebenfalls ab.
Eine dritte Stimmrechtsbeschwerde verlangte, der Stadtrat sei zu verpflichten, hinsichtlich der beschlossenen Revision der BNO eine neue Referendumsfrist anzusetzen und zu publizieren. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres trat unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführenden nicht auf diese Beschwerde ein. Das Verwaltungsgericht wies auch die gegen diesen Entscheid gerichtete Beschwerde, unter Auferlegung der Verfahrenskosten zu Lasten der Beschwerdeführenden wegen offensichtlich mutwilligen Vorgehens, ab.
Die drei Urteile können mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden. Einer Beschwerde an das Bundesgericht kommt keine aufschiebende Wirkung zu.