Laufende Vernehmlassungen
Öffentliche Auflage Teilrevision Nutzungsplanung Kommunale Kulturschutzobjekte; Planungszone
Im Rahmen der Teilrevision der Nutzungsplanung Kommunale Kulturschutzobjekte beschloss der Stadtrat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2026, dass über die Parzellen gemäss Anhang 5 der Bau- und Nutzungsordnung eine Planungszone errichtet werden soll.
Während der Erlass oder die Änderung von Nutzungsplänen vorbereitet wird, können Planungszonen für genau bezeichnete Gebiete erlassen werden, um Vorkehrungen zu verhindern, die die Verwirklichung des Zwecks dieser Pläne erschweren.
Die Planungszone liegt vom Samstag, 25. Juli 2026, bis Montag, 24. August 2026, während den Bürozeiten im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf oder kann folgend heruntergeladen werden:
Planungszonen werden mit der öffentlichen Auflage wirksam und gelten bis zum Inkrafttreten der Nutzungspläne, deren Zweck sie sichern, längstens 5 Jahre. Bewilligungen für Bauten und Auflagen in den Planungszonen dürfen nur erteilt werden, wenn feststeht, dass sie die Verwirklichung der neuen Pläne nicht erschweren (§ 29 Abs. 1 und 2, Baugesetzt, BauG).
Gegen die Errichtung der Planungszone kann während der Auflagefrist beim Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Die Einsprache hat keine aufschiebende Wirkung (§ 29 Abs. 3 BauG).
Die amtliche Publikation der öffentlichen Auflage der Teilrevision der Nutzungsplanung Kommunale Kulturschutzobjekte, welche der Stadtrat ebenfalls am 29. Juni beschlossen hat, erfolgt separat vom Samstag, 5. September, bis am Montag, 5. Oktober 2026.
Öffentliche Mitwirkung Teilrevision Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grunds (Integration Märkte) und Neuerlass Marktverordnung
Mit der Teilrevision des Reglements über die Nutzung des öffentlichen Grunds werden die grundlegenden Bestimmungen zu den von der Einwohnergemeinde Aarau durchgeführten Märkten in das bestehende Reglement integriert. Gleichzeitig wird das Marktreglement vom 20. November 1995 aufgehoben. Ergänzend erlässt der Stadtrat eine neue Marktverordnung, welche insbesondere die Marktarten, Marktrayons, Markttage und Marktzeiten regelt.
Mit der Revision werden die rechtlichen Grundlagen modernisiert und an die heutigen Bedürfnisse angepasst. Neu werden unter anderem die Rollen von Bewilligungsinhaberinnen und Bewilligungsinhabern sowie Markthändlerinnen und Markthändlern klar geregelt. Zudem werden eine Teilnahmepflicht für die gesamte Marktdauer sowie eine Berechnung der Marktgebühren nach der tatsächlich beanspruchten Fläche eingeführt. Für Märkte, die von privaten Organisationen durchgeführt werden, ergeben sich keine wesentlichen Änderungen.
Die öffentliche Mitwirkung dauert vom 2. Juli 2026 bis 31. August 2026. Die Unterlagen können während dieser Zeit eingesehen werden. Stellungnahmen sind über die E-Mitwirkungsplattform der Stadt Aarau möglich.
Die abgeschlossenen Vernehmlassungen finden sich hier.