Aaretalstrasse N1R: Aufhebung kommunale Baulinie
An der neuen Aaretalstrasse N1R werden die kommunalen Baulinien aufgehoben. Die erforderliche Sondernutzungsplanung liegt vom 31. August bis 30. September 2024 öffentlich auf.
Die Aaretalstrasse wurde am 1. Januar 2020 in das Nationalstrassennetz aufgenommen und ging von Kantons- in Bundeseigentum über. Aufgrund der Festlegung von Nationalstrassenbaulinien durch das ASTRA im Juni 2023 wurden die bestehenden Baulinien obsolet. Mit der vorliegenden Sondernutzungsplanung wird die verbleibende kommunale Baulinie aufgehoben. Der Stadtrat verabschiedete die Unterlagen an seiner Sitzung vom 12. August 2024 zuhanden der öffentlichen Mitwirkung und öffentlichen Auflage.
Die Unterlagen der Sondernutzungsplanung liegen vom Samstag, 31. August 2024, bis Montag, 30. September 2024, öffentlich im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf und können dort während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch auf der Webseite der Stadt Aarau (www.aarau.ch/baulinie-aaretalstrasse) online einsehbar.
Die Mitwirkungseingaben und Einwendungen zur Aufhebung der kommunalen Baulinie sind schriftlich beim Stadtrat, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, einzureichen. Einwendungen haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.