Projekte
Aarau entwickelt sich weiter. Hier finden Sie alle Informationen zu den laufenden Projekten der Stadt Aarau.
Aarebadi
Die Stadt Aarau hat eine Machbarkeitsstudie für eine künftige Aarebadi in Aarau erstellt. Die Studie untersucht mögliche Standorte und Flussbad-Varianten hinsichtlich der Rahmenbedingungen, Risiken und Chancen. Die Untersuchung ermöglicht es, die bauliche, finanzielle und politische Realisierbarkeit eines Flussbades in Aarau besser abzuschätzen. Für die Beurteilung der Machbarkeit wurden die folgenden Standorte bewertet: Alte Badeanstalt, Freibad Schachen, der Uferbereich Aarenau sowie die Uferpromenaden «Bar Summertime» und «Schwanbar». Der Standort an der Alten Badeanstalt und die beiden Standorte entlang der altstadtseitigen Uferpromenaden werden in der Studie für eine vertiefte Untersuchung
empfohlen.
Der Einwohnerrat überwies dem Stadtrat eine 2017 eingereichte Bürgermotion betreffend «Errichtung oder Ermöglichung einer Aarebadi». Nach Beschluss des Einwohnerrates zur Revision der allgemeinen Nutzungsplanung wurde die vorliegende Machbarkeitsstudie erstellt.
Der Stadtrat hat beschlossen, dass in einem nächsten Schritt anhand eines konkreten Projektvorschlages die Rahmenbedingungen und Baukosten an den Standorten «Bar Summertime» und «Schwanbar» genauer überprüft und der Standort an der Alten Badeanstalt zusammen mit der Eniwa weiterentwickelt werden.
Machbarkeitsstudie Aarebadi [pdf, 7.9 MB]
Aarenau: Wohnüberbauung Baufeld 6
Die Ortsbürgergemeinde Aarau besass im Scheibenschachen das Areal «aarenau» mit einer Fläche von 58'516 m2. Es war eine der letzten Baulandreserven in dieser Grössenordnung in der Stadt Aarau. Das Areal wurde in acht Grundstücke unterteilt. Jedes Grundstück besteht aus einem Baufeld und einem Grünfeld.
In einer ersten Etappe hat die Ortsbürgergemeinde ein zweistufiges Konkurrenz- und Landabgabe-Verfahren für die drei Grundstücke 1, 3 und 4 durchgeführt. Die Projekte sind mittlerweile realisiert. Die Grundstücke 2, 5, 6, 7 und 8 bleiben im Eigentum der Ortsbürgergemeinde Aarau und sollen überbaut werden. Zwei Baufelder werden im Baurecht abgegeben, die übrigen drei überbaut die Ortsbürgergemeinde Aarau selbst. Zur Erlangung von Entwürfen wurde ein zweistufiger Studienauftrag unter Architektinnen und Architekten ausgeschrieben. Mit der Durchführung des Studienauftrages sollen Nutzungs- und Bebauungskonzepte für die Grundstücke 2, 5, 6, 7 und 8 erarbeitet werden.
Zusammen mit den in der ersten Etappe ausgewählten Projekten will die Ortbürgergemeinde die Realisierung eines vorbildlichen, neuen, attraktiven Stadtteils mit einer hohen Wohnqualität sicherstellen. Neben der guten architektonischen Gestaltung sollen ein ausgewogener Mix aus Mietwohnungen (preisgünstiges bis gehobenes Segment) sowie aus Klein- und Familienwohnungen dazu beitragen.
Mit der Ausschreibung des Studienauftrags im Jahr 2014 erhielt das Büro Kim Strebel Architekten aus Aarau den Zuschlag für die Planung der Wohnüberbauung auf dem Baufeld 6. Im Juni 2021 wurde das Bauprojekt mit Baukredit in der Höhe von 18.95 Millionen Franken genehmigt.
Die Ortsbürgergemeinde schafft mit der Überbauung auf dem Baufeld 6 hochwertigen Wohnraum in unterschiedlicher Grösse – es entstehen 40 Mietwohnungen mit 2 1/2- bis 6 1/2-Zimmer. Mit der Überbauung wird eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität umgesetzt. Dem Thema Nachhaltigkeit wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Insbesondere wurde für die Fassade Holz vom Ortsbürgerwald verwendet. Jeder Trakt zeigt sich in einer anderen einheimischen Holzart und hat seine eigene Identität.
Im Sommer 2025 wurden nach zweijähriger Bauzeit die letzten Wohnungen bezogen.
Weitere Informationen www.aarenau-sechs.ch
Visualisierung Innenhof, Copyright: MIYO
Visualisierung Strasse, Copyright: MIYO
Arealentwicklung Aarauerhof
Ausgangslage
Die durch Pensimo geführte Anlagestiftung Turidomus ist seit 2022 Eigentümerin des Hotels Aarauerhof (Parzelle 1379) direkt am Bahnhof Aarau. Entgegen den Plänen der Vorbesitzerin, die einen Abbruch und Ersatzneubau anstrebte, möchte Pensimo das geschichtsträchtige Gebäude erhalten und weiterhin als Hotel nutzen. Hierfür soll der ikonische Bau aus den 1970er Jahren respektvoll saniert und um zwei Stockwerke erhöht werden. Das erfordert ein qualitätssicherndes Verfahren und einen Gestaltungsplan.
Besitzerin mit langfristigem Interesse
Turidomus ist eine Anlagestiftung auf Grundlage des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG). Verschiedene Schweizer Vorsorgeeinrichtungen (z.B. PK Post, PK Stadt Zürich, PK SBB, comPlan, APK etc.) legen hier die ihnen anvertrauten Mittel an. Turidomus wird von der Pensimo Management AG geführt, einer erfahrenen Immobiliendienstleisterin, die zukunftsgerichtet und klimabewusst in Immobilien investiert. Als Anlagestiftung bietet Turidomus Kontinuität und Sicherheit – und damit beste Voraussetzungen für eine nachhaltige Hotelnutzung des Aarauerhofs. Der vorgesehene Pachtvertrag für den Aarauerhof mit 20 Jahren Laufzeit gibt dem Traditionshotel eine langfristige Perspektive.
Ziel Pensimos ist, dem Gebäude, das für die Stadt seit seiner Entstehung grosse Bedeutung hatte, neues Leben einzuhauchen. Damit soll es auch seinem prominenten Standort und seiner Zentrumslage wieder gerecht werden, unter anderem dank einer einladenden Ausstrahlung und Nutzung auf der Erdgeschossebene. Dass die Stadt Aarau grossen Bedarf an Hotelkapazitäten hat, zeigt eine Analyse der Stadt und der Standortförderung Aarau («Konzept Stärkung des Übernachtungsstandortes Aarau», März 2023) klar auf. Aus Sicht der Nachhaltigkeit ist die Sanierung und Weiternutzung des Altbaus einem Neubau vorzuziehen.
Eine umfassende Marktanalyse der Pensimo hat gezeigt, dass ein langfristig wirtschaftlicher Hotelbetrieb mindestens 140 statt der heute verfügbaren 70 Zimmer erfordert. Auch sind eine Modernisierung und Neuorganisation der Räume sowie eine energetische Sanierung nötig.
Studienauftrag zur Qualitätssicherung
In Abstimmung mit der Stadt Aarau lud Turidomus 2025 elf Architekturbüros zu einem Studienauftrag ein, den das Team Duplex Architekten AG aus Zürich gewann. Der ehemalige Stadtbaumeister Jan Hlavica war in der Jury vertreten.
Der siegreiche Entwurf sieht eine Aufstockung des bestehenden Hotels vor, die bei gleichbleibendem Fussabdruck eine Steigerung der Zimmerzahl von knapp 70 auf rund 145 ermöglicht. Hierfür werden zwei obersten Geschosse (Technikgeschosse) des Altbaus abgebrochen und stattdessen vier neue Geschosse in Holzbauweise erstellt. So erhält das Gebäude zwar vier zusätzliche Geschosse für die Hotelnutzung, wird dabei aber nur um zwei Geschosse höher als heute – und bleibt damit unter der Hochhausgrenze.
Im obersten Geschoss ist ein Seminarraum mit Zugang an einen Dachgarten vorgesehen. Auf der Stadtebene öffnet sich das Hotel zum Bahnhofsplatz und trägt zu dessen gestalterischer Aufwertung, zu mehr Belebung und zu mehr sozialer Kontrolle bei. Die Transformation ist eng am Bestand orientiert. Das äussere Erscheinungsbild und die Volumetrie des Gebäudes mit seinen sich in die Höhe staffelnden Gebäudeteilen und der skulpturalen Formensprache bleiben in den Grundzügen unverändert. Die Planung wurde bereits mit dem Heimatschutz abgestimmt, der dem Vorhaben positiv gegenübersteht. Da die Kapazitäten des Aareparkings auch für die Hotelnutzung ausreichen, sind keine neuen Tiefgaragenbauten nötig. Die Situation für den öffentlichen Verkehr und den Individualverkehr bleibt unverändert.
Richtprojekt und Gestaltungsplan
Die aus dem Studienauftrag hervorgegangene Entwurfsidee wurde im Zuge des Richtprojekts weiterentwickelt. Das Richtprojekt wiederum stellte die Grundlage für den vorliegenden Gestaltungsplan dar, der mit dem Stadtbauamt und dem Heimatschutz abgestimmt wurde. Die Unterlagen wurden im März 2026 zur kantonalen Vorprüfung eingereicht und liegen ab Mai 2026 zur öffentlichen Mitwirkung vor. Der Planungsbericht zeigt umfassend auf, wie das Vorhaben die unterschiedlichen Anforderungen in diesem vielschichtigen Umfeld erfüllt.
Planungsbericht Gestaltungsplan Aarauerhof [pdf]
Sondernutzungsvorschriften Gestaltunsplan Aarauerhof [pdf]
Situationsplan Gestaltunsplan Aarauerhof [pdf]
Richtprojekt Gestaltunsplan Aarauerhof [pdf]
Öffentliche Mitwirkung und Informationsveranstaltung
Eine Informationsveranstaltung zum Gestaltungsplan findet am 5. Mai 2026 vor Ort im Hotel Aarauerhof statt.
Mitwirkungseingaben zu den Entwürfen können von jeder interessierten Person vom 6. Mai bis zum 8. Juni 2026 eingereicht werden. Eingaben können vom 6. Mai an direkt auf der E-Mitwirkungsplattform oder schriftlich an den Stadtrat, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, eingereicht werden. Die Eingaben müssen einen Antrag und eine Begründung beinhalten
Arealentwicklung Bahnhofstrasse 86-96: Teiländerung Nutzungsplanung und Gestaltungsplan
Für die Liegenschaften an der Bahnhofstrasse 86-96 werden Grundlagen für die Weiterentwicklung geschaffen. Die dafür erforderliche Teiländerung Nutzungsplanung sowie der Entwurf des Gestaltungsplans liegen zur öffentlichen Mitwirkung auf.
Die Eigentümerschaft informierte die Stadt im Jahr 2020 über das anstehende Vorhaben. Gemeinsam wurden ein Vorgehenskonzept sowie Planungsvorgaben ausgearbeitet. Im Jahr 2021 wurde ein Studienauftrag für eine qualitätsvolle und langfristige Entwicklung der Häuserzeile durchgeführt. Diese städtebauliche Studie bildet als Richtprojekt die Grundlage für den nun vorliegenden Gestaltungsplan sowie die nun vorliegende Teiländerung Nutzungsplanung. Der Stadtrat verabschiedete diese an seiner Sitzung vom 14. August 2023 zu Handen der kantonalen Vorprüfung und öffentlichen Mitwirkung. Das Verfahren des Gestaltungsplans sowie die Teiländerung Nutzungsplanung werden parallel geführt.
Die Vorschriften zur Energie und Mobilität aus der Klimastrategie 2020 werden im Gestaltungsplan durch erhöhte Anforderungen gegenüber der Regelbauweise abgedeckt. Die aneinandergebauten Gebäude an der Bahnhofstrasse 86-96 werden in drei einzelne Bauten aufgelöst. Die neuen Verbindungsräume zwischen den Gebäuden ermöglichen einen verbesserten Luftaustausch, zusätzliche Baumbepflanzungen bewirken einen Kühleffekt und die Entsiegelung einiger Flächen kann sich positiv auf den Hitzeinseleffekt auswirken. Grosszügige Zwischenräume ermöglichen die bessere Zugänglichkeit zwischen Kantipark und Bahnhofplatz Ost. Die Bahnhofstrasse und der Zwischenbereich am Bahnhofplatz Ost werden mit erweiterten Flanierflächen und geeigneten Räumlichkeiten aufgewertet
Die öffentliche Mitwirkung fand vom 22. September 2023 bis 31. Oktober 2023 statt.
Präsentation öffentliche Informationsveranstaltung 20. September 2023: 20230920_Öffentlich Info_GP_Bahnhofstrasse.pdf [pdf]
Arealentwicklung Erlinsbacherstrasse
Ausgangslage
Die Eniwa Kraftwerk AG ist Eigentümerin der Parzelle 5319 an der Erlinsbacherstrasse in Aarau. Das rund 10’798 m2 grosse Grundstück liegt an attraktiver Lage zwischen dem ehemaligen Weinberg «Hungerberg» und dem Ufer der Aare. Östlich des Areals betreibt die Eniwa ein Wasserkraftwerk. Um die Stromversorgung langfristig (bis 2093) sicherzustellen, plant die Eniwa die Kompletterneuerung ihres Kraftwerks bis im Jahr 2029. Im Rahmen dieser umfangreichen Umbauarbeiten plant die Eniwa die bestehenden Wohngebäude auf dem Areal zurückzubauen und die Parzelle einer Entwicklung zuzuführen.
Der Eniwa als Grundeigentümerin und Baurechtgeberin ist es ein grosses Anliegen, dass auf dem Areal ein Projekt entsteht, welches hinsichtlich Nachhaltigkeit und Energieeffizienz hervorsticht und somit eine Vorbildfunktion für die gesamte Region Aarau einnimmt. Neben der hohen ökologischen Nachhaltigkeit soll das Projekt qualitätsvollen Wohnraum zu bezahlbaren Mieten bieten.
Die Parzelle ist der Zone «Arbeiten und Wohnen dreigeschossig» (AW3) zugeteilt und mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. Weshalb ein qualitätssicherndes Verfahren durgeführt werden musste. Das Ergebnis (Richtprojekt) des qualitätssichernden Verfahren bildet die Basis für den nun vorliegenden Gestaltungsplan Erlinsbacherstrasse.
Richtprojekt
Um die Entwicklung zu steuern, entschied sich die Eniwa, das bestmögliche Projekt für die geplanten Ersatzneubauten sowie den geeigneten Bauträger/die geeignete Baurechtnehmerin für dessen Realisierung mittels eines einstufigen Projektwettbewerbs für Planer und Investoren zu ermitteln. Die Durchführung des Verfahrens erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Aarau.
Das qualitätssichernde Verfahren (Projektwettbewerb für Planer und Investoren) hat ein Richtprojekt mit einer geeigneten Bauträgerin/Baurechtnehmerin für dessen Realisierung hervorgebracht, welches einen wesentlichen Mehrwert für die Öffentlichkeit beinhaltet und eine qualitätsvolle und vorbildhafte langfristige Entwicklung des Grundstückes ermöglicht. Das Projekt ist mit den bestehenden übergeordneten Grundlagen und Zielsetzungen auf der Ebene Stadt abgestimmt.
Jurybericht Wettbewerb Erlinsbacherstrasse [pdf]
Richtprojekt Architektur [pdf]
Richtprojekt Freiraum [pdf]
Gestaltungsplan
Das siegreiche Projekt aus dem qualitätssichernden Verfahren bildete das Richtprojekt, die Grundlage für den Baurechtsvertrag und die weiteren Planungsarbeiten. In den Jahren 2022 bis 2024 wurde auf Grundlage des Richtprojekts durch die Baurechtsnehmerin ein Gestaltungsplan ausgearbeitet und mit dem Stadtbauamt abgestimmt. Die Unterlagen liegen nun zur kantonalen Vorprüfung und der öffentlichen Mitwirkung vor.
Unterlagen öffentliche Mitwirkung vom Freitag, 23. August 2024, bis Montag, 30. September 2024:
Sondernutzungsvorschriften [pdf]
Gestaltungsplan (Situationsplan 1:500) [pdf]
Planungsbericht nach Art. 47 RPV [pdf]
Nachweis Schutz vor Hochwasser / Oberflächenwasser [pdf]
Entwurf Mobilitätskonzept [pdf]
Mitwirkungseingaben zu den Entwürfen können von jeder interessierten Person bis am 30. September 2024 eingereicht werden. Eingaben können direkt auf der E-Mitwirkungsplattform oder schriftlich an den Stadtrat, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, eingereicht werden. Die Eingaben müssen einen Antrag und eine Begründung beinhalten.
Informationsveranstaltung
Eine Informationsveranstaltung zum Gestaltungsplan Erlinsbacherstrasse hat am Dienstag, 20. August 2024, auf Einladung des Stadtrats im Saal des Feuerwehrmagazins stattgefunden.
Arealentwicklung Goldernstrasse
Ausgangslage
Die Grundstücke Kat.-Nrn. 3896, 3897 und 3898 im Quartier Goldern umfassen zusammen rund 5900 m2. Die Liegenschaften gehören zur Überbauung «Goldern», welche sich im gleichnamigen Quartier im Süden der Stadt Aarau befindet. Die Grundstücke sind heute mit zwei dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern (Goldernstrasse 28 und 32) und einem Garagentrakt überbaut. Im Erdgeschoss des Gebäudes Goldernstrasse 28 befindet sich mit dem Quartierladen «Toni’s Treffpunkt» zudem eine für das Quartier wichtige Nahversorgungseinrichtung.
Die bestehenden Mehrfamilienhäuser sollen mit qualitätsvollen Neubauten ersetzt werden. Der Schwerpunkt der Nutzung soll auch in Zukunft auf dem Wohnen liegen. In untergeordnetem Mass sind nichtstörende Betriebsnutzungen vorgesehen. Diese sollen das Wohnen optimal ergänzen und zu einer Belebung des Quartiers beitragen. Die bestehenden Nahversorgungseinrichtungen sollen im etwa gleichen Umfang wieder erstellt werden. Darüber hinaus ist mit dem städtischen Familienzentrum eine Nutzung vorgesehen, welche über die Überbauung Goldern hinaus, einen Mehrwert für das ganze Quartier schafft. Die Entwicklung soll zudem als Chance genutzt werden, um den stadtseitigen Auftakt zur Siedlung Goldern aufzuwerten. Damit soll auch der Treffpunkt um die vorgesehene Ladennutzung an Attraktivität gewinnen. Insgesamt soll eine deutliche Verbesserung der Gesamtsituation gegenüber dem heutigen Bestand erreicht werden.
Richtprojekt
Das qualitätssichernde Verfahren (Studienauftrag) im Jahr 2024 hat ein Richtprojekt hervorgebracht, welches wesentliche Mehrwerte für die Öffentlichkeit beinhaltet und eine qualitätsvolle langfristige Entwicklung der Bebauung ermöglicht. Das Richtprojekt zeigt auf, dass mit einem höheren Gebäude und der Anordnung der weiteren Volumina eine klare Eingangs- und Auftaktsituation für die Siedlung Goldern geschaffen werden kann. Ein Neubau in der Logik des bestehenden Richtprojekts vermag hingegen keinen zusätzlichen städtebaulichen oder freiräumlichen Mehrwert zu generieren, da die festgestellten Defizite nicht behoben werden. Mit dem höheren Gebäude und dem zentralen Platz erhält die Siedlung eine gut wahrnehmbare Eingangssituation mit erhöhter städtebaulicher und freiräumlicher Qualität.


Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung Gebiet Goldern
Die im Richtprojekt hergeleitete bauliche Dichte und Gebäudehöhe überschreitet den zulässigen Rahmen der rechtskräftigen Grundordnung. Eine Realisierung der angestrebten Entwicklung ist daher nur mit einer Anpassung der Nutzungsplanung möglich.
Planungsbericht Teilrevision BNO [pdf]
Synopse Teilrevision BNO [pdf]
Änderungsplan Teilrevision BNO [pdf]
Gestaltungsplan Goldernstrasse 28/32
Um die hergeleiteten Qualitäten aus dem Richtprojekt grundeigentümerverbindlich zu sichern, wurde von der Grundeigentümerin in Zusammenarbeit mit der Sektion Stadtentwicklung von 2025 bis im Frühjahr 2026 ein Gestaltungsplan erarbeitet. Zusammen mit der Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung liegen die Unterlagen nun zur kantonalen Vorprüfung und zur öffentlichen Mitwirkung vor.
Planungsbericht Gestaltungsplan Goldernstrasse 28/32
Sondernutzungsvorschriften Gestaltungsplan Goldernstrasse 28/32 [pdf]
Situationsplan Gestaltungsplan Goldernstrasse 28/32
Öffentliche Mitwirkung und Informationsveranstaltung
Eine Informationsveranstaltung zur Teilrevision der BNO und zum Gestaltungsplan findet am 20. Mai 2026 an der Goldernstrasse 28/32 statt.
Mitwirkungseingaben zu den Entwürfen können von jeder interessierten Person vom 21. Mai bis zum 22. Juni 2026 eingereicht werden. Eingaben können ab dem 21. Mai direkt auf der E-Mitwirkungsplattform oder schriftlich an den Stadtrat, Rathausgasse 1, 5000 Aarau, eingereicht werden. Die Eingaben müssen einen Antrag und eine Begründung beinhalten.
Arealentwicklung Kaserne
Das Kasernenareal im Stadtzentrum von Aarau ist für die Stadt und den Kanton von grosser Bedeutung. Sie planen deshalb gemeinsam die Zukunft des Kasernenareals. Bis 2030 wollen Stadt und Kanton die Weichen für eine zukunftsfähige Entwicklung und zivile Nutzung des Areals zwischen Bahnhof und Altstadt stellen. Eine gemeinsam getragene Entwicklungsplanung soll aufzeigen, wie auf dem Kasernenareal schrittweise ein lebendiges und attraktives Stadtareal entstehen kann.
Phase 1 - Letter of Intent
In der Phase I, Projektaufbau/Organisation, wurden die Grundlagen aufgearbeitet, die Rahmenbedingungen geklärt sowie das Vorgehen und die zu erwartenden Planungskosten präzisiert. Die Ergebnisse dieser Arbeitsphase sind Bestandteil des Letters of Intent vom 24. Juni 2015.
Medienmitteilung Grundlage Arealentwicklung Kaserne [PDF, 390 KB]
Letter of Intent Arealentwicklung Kaserne [pdf, 1.0 MB]
Phase 2 - Leitbild
In der Phase II, Leitbild/ Zukunftsbilder, wurden innerhalb von zwei öffentlichen Foren Ideen und Konzeptansätze der diversen Interessensgruppen bezüglich des Kasernenareals gesammelt und ausgewertet. Es wurden Nutzungsstrategien in Abstimmung mit den Bedürfnissen des Kantons entwickelt und realistische Zukunftsbilder ausgearbeitet.
Medienmitteilung Arealentwicklung Kaserne Aarau [PDF, 105 KB]
Medienmitteilung Arealentwicklung Kaserne Aarau Forum1 [PDF, 81.0 KB]
Leitbild der Arealentwicklung [PDF, 884 KB]
Forum I
Forum I Arealentwicklung Kaserne Aarau Tischdialoge_[PDF, 3.00 MB]
Forum I Arealentwicklung Kaserne Aarau Fotoprotokoll_[PDF, 1.00 MB]
Forum I Arealentwicklung Kaserne Aarau Praes Metron_ [PDF, 9.00 MB]
Forum II
Forum II Arealentwicklung Kaserne Aarau Fotoprotokoll_ [PDF, 2.00 MB]
Forum II Arealentwicklung Kaserne Aarau Tischdialoge_ [PDF, 3.00 MB]
Phase 3a - Testplanung
In der Phase III wurden stadtplanerische Strategien und Handlungsvorschläge erarbeitet. Interdisziplinär zusammengesetzte Planungsteams entwarfen Gesamtkonzepte unter Berücksichtigung der Themen Städtebau, Freiräume, Verkehrserschliessung, Ökonomie, Etappierung und Realisierbarkeit. Die Ergebnisse wurden als Text in Plänen und/oder Zeichnungen festgehalten. Dafür wurde ein Konkurrenzverfahren mit qualifizierten Planungsteams durchgeführt. Ebenfalls Bestandteil von Phase III war die Durchführung zweier Forumsveranstaltungen.
Medienmitteilung Kasernenareal vom 12. März 2018 [PDF, 99.0 KB]
Erkenntnisbericht Testplanung [PDF, 3.00 MB]
Forum III, Ergebnisse und Empfehlungen der Testplanung
Im Rahmen des dritten Forums vom 26. April 2018 wurden die Ergebnisse und Empfehlungen aus der Testplanung der Öffentlichkeit präsentiert und diskutiert.
Zusammenfassung Erkenntnisbericht Testplanung [PDF, 713 KB]
Forum III Fotoprotokoll und Tischdialoge [PDF, 4.00 MB]
Forum III Arealentwicklung Kaserne Präsentation [PDF, 3.00 MB]
Einwohnerratsbotschaft vom 13. Januar 2014 [PDF, 3.00 MB]
Phase 3b - Masterplan
Die Erkenntnisse aus der Testplanung wurden im Masterplan konkretisiert und in Form von Festlegungen und einem Plan übersichtlich dargestellt. Der Masterplan dient als gemeinsame Absichtserklärung von Regierungsrat und Stadtrat zur angestrebten Arealentwicklung. Er dient im Weiteren als Grundlage für die Anpassung der formellen Planungsinstrumente (Teilzonenplan und Gestaltungsplan) und der weiteren Umsetzungsschritte. Der Masterplan ist nicht grundeigentümerverbindlich, bildet jedoch die Grundlage für das Richtprojekt (ebenfalls nicht grundeigentümerverbindlich) sowie schlussendlich für den Zonen- und den Gestaltungsplan (grundeigentümerverbindlich).
Der Entwurf des Masterplans wurde im Forum IV am 10. Februar 2020 der Bevölkerung vorgestellt.
Forum IV
Auszug Masterplan Entwurf Arealentwicklung Kaserne 2020 [pdf, 1.3 MB]
Masterplan Entwurf Arealentwicklung Kaserne 2020 [pdf, 3.4 MB]
Medienmitteilung Forum IV Vorstellung Entwurf Masterplan Kasernenareal 2020 [pdf, 50 KB]
Plakat Forum IV Arealentwicklung Kaserne 2020 [pdf, 1.4 MB]
Forum IV Arealentwicklung Kaserne Praes Metron 2020 [pdf, 8.3 MB]
Forum IV Arealentwicklung Kaserne Fotoprotokoll und Tischdialoge 2020 [pdf, 4.3 MB]
Mitwirkungsbericht zum Forum IV [pdf, 597 KB]
Beschluss Stadtrat und Regierungsrat
Der Aarauer Stadtrat hat am 1. März 2021 und der Aargauer Regierungsrat am 17. März 2021 den Masterplan und den dazugehörigen Zusatz zum Letter of Intent aus dem Jahr 2015 verabschiedet.
Medienmitteilung vom 26. März 2021 Masterplan Kasernenareal Aarau [pdf, 319 KB]
Plan Sektoren Kaserne Aarau (Anhang zur Medienmitteilung vom 26. März 2021) [pdf, 6.4 MB]
Botschaft an den Einwohnerrat vom 1. März 2021: Arealentwicklung Kaserne; Verpflichtungskredit Arealentwicklung Phase 4 [pdf, 546 KB]
Anhang 01; Masterplan Arealentwicklung Aarau, Beschluss SR und RR März 2021 [pdf, 1.9 MB]
Anhang 02; Zusatz Letter of Intent (LOI) Beschluss SR und RR März 2021 [pdf, 801 KB]
Masterplan Arealentwicklung Aarau, Plan Beschluss SR und RR März 2021 [pdf, 404 KB]
Phase 4 4 A-D - Richtprojekt & Mobilitätskonzept
Im Rahmen des städtebaulichen Richtprojekts und Mobilitätskonzepts wurden die bauliche Nutzung, das Freiraumkonzept, die Erschliessung und Nachhaltigkeit untersucht und präzisiert. Zudem wurden unterschiedliche Nutzungsoptionen geprüft, verglichen und bewertet.
Forum V
Basierend auf dem bereits beschlossenen Masterplan, entwarf von Frühling 2022 bis Frühling 2023 ein interdisziplinäres Planerteam, bestehend aus drei Planungsbüros, ein städtebauliches Richtprojekt und ein Mobilitätskonzept. Die Entwürfe aus dem Workshopverfahren wurden im öffentlichen Forum V am 16. November 2022 im Kultur und Kongresshaus vorgestellt.
Unterlagen und Ergebnisse aus dem Forum V:
20221116_Forum V Arealentwicklung Kaserne Aarau Fotoprotokoll.pdf [pdf, 3.0 MB]
20221116_Forum V Arealentwicklung Kaserne Aarau Praesentation.pdf [pdf, 54.0 MB]
Ergebnisse
Als Schlussergebnis der Phase 4 liegt das Städtebauliche Richtprojekt vor, in dem Themen wie Volumen, Bebauung, Etappierung, Nutzungen sowie auch Freiraum, Stadtklima, Klimaschutz, Ökologie und sozial-räumliche Aspekte enthalten sind. Zusätzlich dazu beinhaltet das Mobilitätskonzept Massnahmen zum Mobilitätsmanagement und macht Aussagen zur Erschliessung und zur Parkierung.
Städtebauliches Richtprojekt: Richtprojekt Kasernenareal Aarau_Schlussbericht
Mobilitätskonzept: Mobilitätskonzept Kasernenareal Aarau
Schlussbericht Workshopverfahren: Bericht Workshopverfahren Richtprojekt
AKTUELLE PHASE 4 E-G - REVISION NUTZUNGSPLANUNG UND GESTALTUNGSPLAN
Im Zeitraum von 2024 bis ca. 2028 wird die Teilrevision der Nutzungsplanung durchgeführt und der Gestaltungsplan angepasst, womit die bisherigen Ergebnisse des Prozesses grundeigentümerverbindlich gesichert werden. Ausserdem wird der Rahmeninfrastrukturvertrag zwischen der Stadt und weiteren Parteien abgeschlossen, mit welchem die Zuständigkeiten und den Kostenteiler für die Erschliessung und öffentliche Freiräume sowie weitere Vereinbarungen festgelegt sind. Mit der Teilrevision der Nutzungsplanung werden der Bauzonen- und Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung der Stadt im Sinne der Vorgaben des Masterplans sowie den Ergebnissen des städtebaulichen Richtprojekts und des Mobilitätskonzepts revidiert. Parallel zum Verfahren der Nutzungsplanung werden in einem Gestaltungsplan die Baufeldeinteilung, die Vorgaben zu Nutzung, Freiräumen und Erschliessung sowie die entsprechenden, verbindlichen Perimeter und Flächen geregelt. Der bisherige, rechtskräftige Gestaltungsplan wird im selben Verfahren aufgehoben.
Arealentwicklung Telli Ost
Ausgangslage
Das zwischen Tellistrasse und Weihermattstrasse gelegene Areal Telli Ost gehört zu den wichtigsten Transformationsgebieten der Stadt Aarau. Die Stadt Aarau beabsichtigt, das Telli als urbanes Aarauer Quartier zu stärken. Die Entwicklung des Areals Telli Ost erfolgt dabei koordiniert mit weiteren Planungen im Quartier und in Zusammenarbeit mit den interessierten Grundeigentümerschaften. Dies nicht zuletzt, weil für das Gebiet im Bauzonen- und Kulturlandplan der Stadt Aarau eine «Zone Arbeiten und Wohnen fünfgeschossig (AW5)» mit Gestaltungsplanpflicht festgelegt ist.
Testplanung
Im Rahmen einer städtebaulichen Testplanung von 2022 - 2023 wurden von drei interdisziplinären Fachteams Projektvorschläge erarbeitet und durch ein Beurteilungsgremium, bestehend aus Stadtverwaltung, Grundeigentümerschaften und externen Fachpersonen, diskutiert. Im Rahmen der Testplanung fand im Februar 2023 zudem ein Workshop für die Quartierbevölkerung statt, dessen Ergebnisse in die Projekte eingearbetet wurde. Die Ergebnisse der Testplanung wurde anschliessend im September 2023 im Rahmen einer öffentlichen Vernissage vorgestellt. Der Schlussbericht der Testplanung ist hier ersichtlich: Schlussbericht Testplanung Telli Ost
Richtprojekt
Auf der Basis der Ergebnisse der Testplanung wurde eine Vertiefung und Weiterentwicklung zu einem Richtprojekt vorgenommen, welches zwischen November 2023 und Juli 2024 in insgesamt drei Workshops erarbeitet wurde. Im Rahmen einer Dialogveranstaltung im Juni 2024 wurde das Richtprojekt der interessierten Quartierbevölkerung vorgestellt und die daraus abgeleiteten wichtigen Stossrichtungen für den städtischen Entwicklungsrichtplan diskutiert. Das Richtprojekt ist unter folgendem Link einsehbar: Richtprojekt Telli Ost
Entwicklungsrichtplan
Das Richtprojekt bildet die Grundlage für den Entwicklungsrichtplan, der die wichtigsten Elemente des Richtprojekts behördenverbindlich festlegt. Der Entwicklungsrichtplan ist ein behördenverbindliches Planungsinstrument, welches die wesentlichen Parameter für die künftige hochwertige Entwicklung eines Areals festlegt. Er legt in seinen Grundzügen fest, wie sich ein Areal als Wohn-, Gewerbe- und Sozialraum mittel- und langfristig entwickeln soll. Zudem zeigt er auf, wie die Entwicklungsvorgaben aufeinander abgestimmt und miteinander räumlich, zeitlich und funktional koordiniert werden können.
Im Gegensatz zum Richtprojekt weist der Entwicklungsrichtplan weniger Detailtiefe auf, ist dafür aber behördenverbindlich. Der Entwicklungsrichtplan abstrahiert das Richtprojekt auf dessen wesentlichen Kernelemente und ermöglicht dadurch einen grösseren Handlungsspielraum für die langfristige Umsetzung.
Der Entwicklungsrichtplan Telli Ost wurde vom 26. Mai bis zum 30. Juni 2025 zur öffentlichen Vernehmlassung aufgelegt. Zu Beginn der öffentlichen Vernehmlassung wurde am 28. Mai 2025 an einer Informationsveranstaltung der Entwicklungsrichtplan der Quartierbevölkerung vorgestellt. Im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung wurden sieben Eingaben mit insgesamt 52 Begehren eingereicht. Basierend auf den Eingaben wurde der Entwicklungsrichtplan inhaltlich und redaktionell überarbeitet. Der Vernehmlassungsbericht ist hier zu finden: Vernehmlassungsbericht Entwicklungsrichtplan Telli Ost
Am 27. Oktober 2025 hat der Stadtrat den Entwicklungsrichtplan Telli Ost beschlossen und damit die Grundlage für die koordinierte Weiterentwicklung des Areals und für nachfolgende Gestaltungspläne gelegt.
Folgend ist der Entwicklungsrichtplan Telli Ost ersichtlich:
- Festlegungen Entwicklungsrichtplan Telli Ost
- Situationsplan Entwicklungsrichtplan Telli Ost
- Planungsbericht Entwicklungsrichtplan Telli Ost
Weiterführende Studienaufträge
Nach dem Abschluss des Entwicklungsrichtplanes zeichnen sich nun erste Entwicklungen im Areal Telli Ost ab. Die Fortimo Invest AG hat in den vergangenen Monaten einen anonymen Architekturwettbewerb im Einladungsverfahren für ein Hochhaus im südwestlichen Teil des Areals durchgeführt. Das Beurteilungsgremium hat einstimmig das Projekt Walter von Lüscher Bucher Theiler Architekten AG zur Weiterbearbeitung empfohlen.
Arealentwicklung Torfeld Nord
Das Areal «Torfeld Nord» weist für die Stadt Aarau und die Region aufgrund der Lage und des signifikanten Entwicklungspotenzials eine hohe strategische Bedeutung auf. Das rund 12.3 ha grosse, heute gewerblich-industriell geprägte Gebiet erstreckt sich östlich des Bahnhofs Aarau bis zur Stadtgrenze und umfasst auch Teile der Nachbargemeinde Buchs. Das Areal ist vollständig bebaut und wird heute von einer Vielzahl von Industrie- und Gewerbebetrieben genutzt. Die Nutzung ist geprägt durch Klein- und Mittelunternehmen, ein vielfältigen Kultur- und Freizeitangebot sowie vereinzelte Wohnnutzungen. Das Areal befindet sich im Besitz von insgesamt 11 Grundeigentümer/-innen, darunter der Bund, die SBB Immobilien AG und die Einwohnergemeinde Aarau. Das Torfeld Nord bietet mit seiner Nähe zum Bahnhof Aarau und zur Innenstadt sowie den bereits bestehenden Einrichtungen einen interessanten Entwicklungsstandort. Die Bau- und Zonenordnung (BNO) der Stadt Aarau sieht in ihrer Zielsetzung das Gebiet folglich als Ergänzung und Erweiterung der Innenstadt. Im Areal soll zukünftig zu einem verdichteten Stadtteil mit angemessenen Freiflächen werden.
Planungsprozess
Aufgrund der zentralen Lage und der guten Erschliessung eignet sich das Gebiet langfristig für die Transformation zu einem urbanen Stadtteil mit hoher Nutzungsdichte und einem qualitätsvollen Nutzungsmix aus Arbeiten und Wohnen. Die Planungsziele für die Transformation sowie der Spielraum für Abweichungen von der Regelbauweise sind in der BNO (Anhang 2) festgelegt. Bei Schaffung entsprechender städtebaulicher und freiräumlicher Qualitäten sind Dichten bis zu einer Ausnützungsziffer (AZ) von 4.2 möglich. Mit zunehmender Urbanität gewinnen insbesondere die öffentlichen Infrastrukturen an Bedeutung, darunter Strassen und Wege, Freiräume, stadtklimatische Massnahmen sowie die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. Aufgrund der Komplexität der Aufgabenstellung unterliegt das Gebiet einer Gestaltungsplanpflicht.

Die Kombination aus anspruchsvollen Rahmenbedingungen und der Bedeutung des Areals für Aarau als Erweiterung der Innenstadt erfordern einen sorgfältigen und gut auf die Interessen der Planungspartner/-innen abgestimmten Planungsprozess. Die Entwicklung des Areals Torfeld Nord erfordert verschiedene behörden- und eigentümerverbindliche Schritte, um Baureife zu erreichen. Mit Einwohnerratsbeschluss vom 28. August 2023 wurde für die Planung der Arealentwicklung Torfeld Nord ein Investitionskredit über CHF 1.9 Mio. genehmigt.
Die Arealentwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Grundeigentümer/-innen des Areals Torfeld Nord. Der kooperative Planungsprozess wird zusätzlich durch die Stadtentwicklungskommission Torfeld Nord (STEK) begleitet. Sie wurde spezifisch für diese Arealentwicklung gegründet und setzt sich aus Vertreter/-innen aus dem Stadtrat, der Verwaltung, Einwohnerrat, Stadtbild- sowie Energie- und Verkehrskommission und externen Fachpersonen zusammen. Während der Planung wirkt sie als Echoraum und soll politische Kontinuität in die potenziell lange dauernde Arealentwicklung bringen.
Der verfolgte Planungsprozess umfasst acht Phasen:

Die Entwicklungsstrategie wurde 2023 abgeschlossen. Der Fokus liegt auf einem möglichen Verfahrensablauf und der Aufarbeitung der für das Areal relevanten übergeordneten Rahmenbedingungen. Aktuell wird in Phase 1 die Planungsvereinbarung zwischen der Stadt und der Grundeigentümerschaft ausgearbeitet, um ein koordiniertes Vorgehen und eine gute Zusammenarbeit vor dem Start der kooperativen Arealentwicklung sicherzustellen. Die Verhandlungen sind am Laufen. Zeitgleich werden fehlende Grundlagen erarbeitet.
Entwicklungsstrategie Areal Torfeld Nord (2023)
Aufwertungsmassnahmen Aareufer
Die Stadt Aarau plant den zentral gelegenen Aareraum zwischen dem Eniwa-Kraftwerk und dem Zurlindenspitz an verschiedenen Orten aufzuwerten. In einem ersten Schritt sollen die Standorte Vogelinseli und Aarepark realisiert werden. Die Baueingabe dieser beiden Standorte ist auf März / April 2023 geplant. Die Ausführungsplanung und Vorbereitungsarbeiten finden ab Mai 2023 statt. Auf das kommende Frühjahr ist die Realisation der beiden Standorte sowie Prüfung und Projektierung weiterer Standorte geplant.
Bauprojekte Pflegeheime Golatti und Herosé
Pflegeheim Herosé
Das Generalplanerteam ARGE Meyer Gadient Architekten AG, Luzern, wurde zusammen mit Rogger Ambauen AG, Emmenbrücke, mit dem Projekt «Auberge» zum Projektsieger des im Jahr 2020 laufenden Wettbewerbs ernannt. Das neue Pflegeheim wird anstelle der ehemaligen Alterssiedlung im nordöstlichen Teil der Herosé-Parkanlage errichtet. Das Projekt berücksichtigt die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner, der Mitarbeitenden, der Nachbarschaft, des Denkmalschutzes sowie die Grünflachen mit dem historischen Baumbestand.
Der für die Realisierung notwendige Baukredit in der Höhe von 52,11 Mio. Franken wurde an der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 bewilligt. Die Bauarbeiten starteten Anfang Januar 2023 und dauerten drei Jahre.
Am 6. März 2026 wird das neue Pflegeheim offiziell eröffnet. Für die Bevölkerung ist am Samstag, 7. März 2026, ein Tag der offenen Türen geplant. Der Umzug der Bewohnenden aus dem bestehenden Pflegeheim am Effingerweg ist in der Woche vom 16. bis 20. März 2026 vorgesehen.
Baustellenkamera Live
Baustellenkamera Zeitraffer
Weitere Informationen entnehmen Sie der Botschaft an den Einwohnerrat zum Baukredit:
2021-285 Einwohnerratsbotschaft Pflegeheim Herosé, Neubau; Baukredit [pdf, 1.1 MB]
Präsentation Neubau Pflegeheim Hersoé [pdf, 2.2 MB]
Abstimmungsbüchlein Urnenabstimmung vom 15. Mai 2022 [pdf, 723 KB]
Jurybericht Wettbewerb [pdf, 12.9 MB]
Situationsplan Neubau
Situation [pdf, 3.0 MB]
Grundrisse [pdf, 10.7 MB]
Ablaufschema Bauprojekte Alter Stand 2025.pdf [pdf, 59 KB]
Impressionen vom Baufortschritt des Neubaus des Pflegeheims Herosé. (Quelle: Stadt Aarau)
Pflegeheim Golatti, Sanierung Station Milchgasse
Das Stimmvolk bewilligte am 19. Mai 2019 den Baukredit von 7.8 Mio Franken für die Sanierung der Station Milchgasse des Pflegeheims Golatti.
Nach gut eineinhalb Jahren Bauzeit konnten die die Bewohnerinnen und Bewohner am 20. Oktober 2021 in die sanierten Räumlichkeiten der Station Milchgasse zurückkehren. Die Sanierungsarbeiten sind abgeschlossen.
Fotos früher und heute
Gegenüberstellung und aktuelle Aufnahmen von Bruno Hermann, Architektengemeinschaft 4 AG, Aarau

Betriebs- und Gestaltungskonzept Tellistrasse
Die Telli wird von der stark befahrenen Tellistrasse durchtrennt. Mit der Erarbeitung eines Betriebs- und Gestaltungskonzepts (BGK) im Jahre 2006 hatte der Stadtrat den Grundstein gelegt, um das im Rahmen der Abstimmung zur Ostumfahrung / Sauerländertunnel und zum neuen Staffeleggzubringer abgegebene Versprechen, nämlich die Umgestaltung von einer Durchgangsstrasse zu einer Quartiersammelstrasse, umzusetzen. Auf Basis dieses BGKs wurden ein Vorprojekt und Erschliessungsplan erarbeitet. Aufgrund von Sparmassnahmen wurde die Realisierung des Umbauprojekts Tellistrasse jedoch aufgeschoben. Bei der Wiederaufnahme der Projektierung hat sich nun gezeigt, dass das BGK Tellistrasse aus dem Jahre 2006 nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht, so widerspiegelt es die damaligen Planungsgrundsätze bezüglich Siedlungsentwicklung, Verkehrspolitik, Freiraumplanung und wurde unter Berücksichtigung der damaligen Verkehrsbelastung projektiert. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, die Planungsgrundlagen zu überarbeiten und den heutigen Erfordernissen anzupassen, bevor die weitere Projektierung erfolgt. Das grundlegend überarbeitete BGK Tellistrasse liegt nun vor.
Das vorliegende BGK Tellistrasse wurde in grossen Teilen bewusst bereits auf Stufe Vorprojekt ausgearbeitet, somit muss kein separates Vorprojekt mehr erstellt werden, sondern es kann nach der Auswertung der öffentlichen Anhörung gleich mit der Erarbeitung des Bau- und Auflageprojekts gestartet werden. Allfällige Anpassungen, welche sich aus der Anhörung ergeben, werden nicht ins BGK zurückgespielt, sondern gleich im Rahmen der weiteren Projektierung eingearbeitet.
Zum BGK Tellistrasse wurde vom 11. März 2024 bis zum 5. April 2024 eine öffentliche Anhörung durchgeführt, der entsprechende Bericht ist hier einsehbar.
Gesundheit Region Aarau GERA
Projektträger
Aarau, Biberstein, Buchs, Kölliken Küttigen, Muhen, Suhr und Unterentfelden.
Projektziele
Die Gesundheit Region Aarau soll im Hinblick auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gestärkt werden, um den Leistungsbeziehenden auch in Zukunft qualitativ hochstehende und effizient erbrachte Dienstleistung anbieten zu können. Eine bedürfnisgerechte Versorgung mit Beratungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner der Region Aarau ist das zentrale Ziel der Gesundheit Region Aarau. Folgende Grundsätze werden verfolgt:
- Sicherung der Qualität
- Motivierung, Führung und professionelle Ausbildung der Mitarbeitenden
- Effizienter Einsatz der öffentlichen Gelder mit dem Ziel, diese im bestmöglichen Rahmen für eine gute Beratung, Betreuung und Pflege einzusetzen, dies unter Berücksichtigung der bestehenden Strukturen und der gewachsenen Kultur der verschiedenen Institutionen
Projektphasen
Das Projekt ist in drei Phasen gegliedert: In Phase 1 wird das Zielbild erstellt, in Phase 2 erfolgt die Konzeption und in der Phase 3 ein Pilotbetrieb mit Vorbereitung des Regelbetriebes:

Dokumentation:
- Jahresbericht 2024_Projektphase 3
- Jahresbericht 2023_Projektphase 2
- Detailkonzept 2023_Projektphase 2
- Schlussbericht 2023 Projektphase 1
Kindergarten Goldern
Am 22. September 2025 hat der Einwohnerrat die Sanierung des Kindergartens sowie ein Bauzeitprovisorium im Herzoghaus, auf dem Areal des Pflegeheims Herosé, beschlossen. Für die Sanierung des Kindergartens Goldern wurde ein Projektierungskredit in der Höhe von CHF 300 000 und für das Provisorium im Herzoghaus ein Investitionskredit in der Höhe von CHF 600 000 bewilligt. Die Planungsarbeiten für die Sanierung wurden offen ausgeschrieben. Die Schwob, Sutter, Architekten AG aus Liestal erhielt den Zuschlag. Im Frühjahr 2026 haben die Planungsarbeiten begonnen.
Mit dem Bezug des Neubaus des Pflegeheims Herosé im März 2026 steht das Herzoghaus für den Kindergarten Goldern als Bauzeitprovisorium zur Verfügung. Die Planung für die Umnutzung und die Anpassarbeiten ist im Gange. Voraussichtlich im Spätsommer 2026, nach Vorliegen der Baubewilligung, sollen die Arbeiten starten.
Kommunale Baulinie, Aaretalstrasse N1R
Aufhebung kommunale Baulinie
Die Aaretalstrasse wurde am 1. Januar 2020 in das Nationalstrassennetz aufgenommen und ging von Kantons- in Bundeseigentum über. Aufgrund der Festlegung von Nationalstrassen-baulinien durch das ASTRA im Juni 2023 wurden die bestehenden Baulinien obsolet. Mit der vorliegenden Sondernutzungsplanung wird die verbleibende kommunale Baulinie aufgehoben.
Öffentliche Mitwirkung und Auflage
Der Stadtrat hat die Unterlagen an seiner Sitzung vom 12. August 2024 zuhanden der öffentlichen Auflage und Mitwirkung verabschiedet. Die Mitwirkung und die öffentliche Auflage werden gleichzeitig durchgeführt (§ 3 BauG beziehungsweise § 10 BauG).
Der Entwurf mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht lagen vom Freitag, 30. August bis 30. September 2024 öffentlich im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf.
Auflagedokumente:
20240812_Sondernutzungsplan Aufhebung kommunale Baulinie_Aaretalstrasse N1R [pdf, 8.3 MB]
20240812_Planungbericht Aufhebung kommunale Baulinie Aaretalstrasse N1R [pdf, 1.6 MB]
20240207_kantonaler Vorprüfungsbericht Aufhebung kommunale Baulinie Aaretalstrasse N1R [pdf, 129 KB]
Aufhebung des kantonalen Überbauungsplans «Neue Aaretalstrasse T5 / K110»
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt liess im Einvernehmen mit den Gemeinden Aarau und Buchs sowie dem Regionalplanungsverband Aarau Regio die Aufhebung des kantonalen Überbauungsplans «Neue Aaretalstrasse T5 / K110» vom 13. Januar 1987 erarbeiten. Der aufzuhebende kantonale Überbauungsplan «Neue Aaretalstrasse T5 / K110» vom 13. Januar 1987 lag mit Aufhebungsplan und erläuterndem Bericht vom 30. August 2024 bis 30. September 2024 auf.
Auflagedokumente:
00-Aufhebungsplan KÜP Neue Aaretalstrasse b2 [pdf, 8.4 MB]
01-Aufhebungsplan KÜP Neue Aaretalstrasse b3 [pdf, 5.1 MB]
02-Aufhebungsplan KÜP Neue Aaretalstrasse b4 [pdf, 6.9 MB]
03-Aufhebungsplan KÜP Neue Aaretalstrasse b1 [pdf, 4.3 MB]
04-KÜP Neue Aaretalstrasse Teilplan 4 Buchs Suhr [pdf, 4.0 MB]
05-KÜP Neue Aaretalstrasse Teilplan 1 Aarau [pdf, 3.4 MB]
06-KÜP Neue Aaretalstrasse Teilplan 2 Buchs Rohr [pdf, 5.8 MB]
07-KÜP Neue Aaretalstrasse Teilplan 3 Buchs [pdf, 4.3 MB]
08-2024-08-13 Bericht Aufhebung KÜP Neue Aaretalstrasse Mitwirkung öffentliche Auflage [pdf, 1.4 MB]
09-2024-08-13 Publikationstext oeA KÜP Neue Aaretalstrasse Aufhebung [pdf, 11 KB]
Markthalle
Weitere Informationen finden Sie unter Markthalle (aarau.ch)
Modulbau Tagesschule Aare Schulhaus
14. April 2025: Baufortschritt Modulbau Tagesschule
Sechs Monate nach Baustart ist der Modulbau von aussen in seiner vollen Grösse erkennbar. In nur dreieinhalb Wochen wurden im Februar die Module per Kran aufeinandergestapelt. Seit Anfang März laufen die Verkleidungsarbeiten der Fassade und der Innenausbau des Schulhauses.
Parallel zur Baustelle wird der Schulstart durch die KSAB vorbereitet. Gestartet wird der Unterricht im August 2025 mit zwei Kindergartenklassen. Mit dem Familienzentrum der Stadt Aarau wurde eine gemeinsame Lösung gefunden, um die nicht ausgelasteten Räume mit Leben zu füllen. Das Familienzentrum wird im zweiten Obergeschoss einziehen und voraussichtlich für zwei Jahre vom Zwinglihaus in den Modulbau ziehen, bis die Anschlusslösung bereitsteht. Die Tagesschule wird dann den Modulbau mit Kindergarten und Primarklassen weiter beleben.
30. September 2024: Baustart Modulbau Tagesschule
Nach Erteilung der Baubewilligung am 08. Juli 2024 hat der Bau der Tagesschule am 30. September 2024 mit dem Spatenstich begonnen. Mit einer geplanten Bauzeit von zehn Monaten wird der Modulbau für das Schuljahr 2025/2026 seine ersten Schüler begrüssen dürfen.

19. November 2023: Urnenabstimmung zum Baukredit Modulbau Tagesschule Aare Schulhaus. Hier findet sich das Abstimmungsbüchlein [pdf].
Oktober 2023: Dreigeschossiger Modulbau
Das Erdgeschoss beinhaltet den Zyklus 1 mit dem Kindergarten und den Primarstufen 1-2. Das 1. Obergeschoss beinhaltet den Zyklus 2 mit den Primarstufen 3-6. Die Werkräume sowie Räume für Lehr- und Betreuungspersonen sind im 2. Obergeschoss untergebracht. Alle Klassenzimmer orientieren sich zur Seite der Allee, die Betreuungsräume lagern sich ans Haupttreppenhaus an. Die querliegenden Korridore sind weit mehr als nur Erschliessung, sondern dienen als multifunktional nutzbare Aufenthaltsbereiche mit Tageslicht. Generell sind die Korridore so dimensioniert, dass genügend Stellfläche für Staumöbel, wie z.B. Schliessfächer angeboten werden kann. Die Tageschule verfügt neben dem Essraum über eine Fertigungsküche mit Gastrostandard.
Weiterer Beschrieb des Modulbaus siehe untenstehende Botschaft an den Einwohnerrat.
Modulbau Tagesschule Visualisierung von Nordwesten [jpg]
Situation Umgebung [pdf]
Grundrissplan EG [pdf]
Grundrissplan 1. OG [pdf]
Grundrissplan 2. OG [pdf]
Mobilitätskonzept Modulbau Tagesschule [pdf]
25. September 2023: Der Einwohnerrat Aarau bewilligt den Baukredit für den Modulbau Tagesschule beim Aare Schulhaus in der Höhe von 9,85 Mio. Franken inkl. 8.1 % MwSt., zzgl. teuerungsbedingter Mehrkosten (Stand 1. April 2023) mit 40 Ja- zu 7 Nein-Stimmen. Der Baukredit wird den Stimmberechtigen der Stadt Aarau am 19. November 2023 zur Abstimmung vorgelegt.
Botschaft Tagesschule Modulbau Aare Schulhaus, Neubau; Baukredit [pdf]
Neubau Kiff, Investitionsbeitrag
Das KIFF ist seit 1988 fester Bestandteil des Aarauer und Aargauer Kulturlebens. Es ist mit rund 200 Konzert-, Tanz- und Kleinkunstveranstaltungen und mit bis zu 45’000 Gästen jährlich eines der frequentiertesten Kulturhäuser im Kanton. Der kantonale Leuchtturm deckt den Bereich Pop/Rock-Musik in Form von Live-Konzerten und Partys mit DJ ab und vermietet 12 Ateliers an über 20 Kunstschaffende. Der Verein KIFF wird von einem ehrenamtlichen Vorstand getragen. Ein Team aus 12 Festangestellten (910 Stellenprozente) gestaltet den Kulturbetrieb in der alten Futterfabrik, weitere rund 200 freiwillige Helferinnen und Helfer unterstützen den Betrieb in ihrer Freizeit.
Die Dringlichkeit eines Neubaus zeigt sich wie folgt:
- Wegen des auslaufenden Mietvertrages steht die ehemalige Futterfabrik für eine weitere Nutzung durch den Verein KIFF nicht mehr zur Verfügung.
- Die schlechte Gebäudesubstanz und die schlechte Isolation führen zu hohen Betriebskosten und schränken den Betrieb in den warmen Monaten stark ein. Ebenso ist die akustische Isolation gegen Aussen ungenügend und führt zu unnötigen Emissionen im Quartier.
- Die baulichen Limitationen, vor allem in Bezug auf die Zugänge und den grossen Saal (Bühnengrösse, Raumhöhe, Lüftung), schränken das kulturelle Erleben ein und verunmöglichen grössere und komplexere Produktionen sowie effiziente Abläufe.
- Das KIFF gerät durch die limitierte Saalgrösse (550 Personen) zusehends in eine schwierige Situation. Es kann im Konzertgeschäft mittelfristig nicht konkurrenzfähig bleiben, da bekannte Künstlerinnen und Künstler, die ein grösseres Publikum anziehen, nicht engagiert werden können.
Um den Erhalt des Kulturbetriebs zu sichern, wurde die Projektierung des Neubaus aufgegleist. Nach der Durchführung eines Architekturwettbewerbes wurde das Projekt durch das siegreiche Büro Enzmann Fischer Partner AG überarbeitet, um die anfänglich zu hohen Kosten zu reduzieren. Die Stadt Aarau leistete an die Wettbewerbs- und Projektierungskosten Beiträge von 1.12 Mio. Franken. Die Kostenschätzung für das Bauprojekt KIFF 2.0 beläuft sich auf rund 28,823 Mio. Franken. Durch namhafte Beiträge der Stadt (max. 13.12 Mio. Franken), Kanton (10 Mio. Franken) und Private (5,8 Mio. Franken) soll der Neubau finanziert werden. Der Einwohnerrat bewilligte an der Sitzung vom 22. August 2022 einen Betrag an das KIFF 2.0 von 12 Mio. Franken. Dieser teilt sich auf in einen Investitionsbeitrag (Verpflichtungskredit) von 9 Mio. Franken und in ein zinsloses, rückzahlbares Darlehen von maximal 3 Mio. Franken.
Weitere Informationen finden Sie in den Abstimmungsunterlagen zur Urnenabstimmung vom 27. November 2022.
Neues Abwasserreglement (AbwR) und Abwasserverordnung (AbwV)
Die gesplittete Abwassergebühr schafft Anreize zur Entsiegelung von Flächen und einer dezentralen Versickerung des Regenwassers auf dem eigenen Grundstück.
Vernehmlassung
Der Einwohnerrat Aarau hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2023 das Abwasserreglement (AbwR) der Stadt Aarau gutgeheissen. Der Stadtrat hat nach Ablauf der Referendumsfrist die Inkraftsetzung des Abwasserreglements auf den 1. Januar 2024 beschlossen. Auf den gleichen Zeitpunkt hat der Stadtrat die Abwasserverordnung (AbwV) verabschiedet. Die beiden Erlasse finden sich in der städtischen Rechtssammlung:
Weitere Informationen zum Vernehmlassungsprozess sind hier zu finden.
Neue Gebühren
Das Reglement und die Verordnung haben zur Folge, dass ab 2024 die Abwassergebühren verursachergerechter berechnet werden. Dies betrifft einerseits die Anschlussgebühr im Rahmen von Baueingaben, andererseits die Jahresrechnungen für die Grundgebühr. Neu ist hierbei die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr für das Meteowasser, bemessen nach der in die Kanalisation entwässerte Fläche je Quadratmeter. Diese Flächen wurden bereits erfasst und werden periodisch alle zwei Jahre nachgeführt in Bereichen, wo es Änderungen infolge von Neu- oder Umbauten gab. Die Erfassung erfolgt über Luftbildaufnahmen mittels Drohne. Wo notwendig, erfolgen in Absprache mit den Eigentümerinnen und Eigentümern Begehungen vor Ort.
An der Rechnungsstellung für die Verbrauchsgebühren je m3 Trinkwasserverbrauch durch die Eniwa ändert sich nichts.
Umsetzung und Rechnungsstellung
Unter den nachfolgenden Links sind Beispiele für die Erfassung der Flächen und die Berechnung der Gebühren zu finden:
Abwassergebühren_Beispiel+Erläuterungen.pdf
Abwassergebühren_Beispielrechnung.pdf
Die erste Jahresrechnung für die Abwassergebühren (Grundgebühr) wird Ende 2024 zusammen mit einer neuen Verfügung versendet. Künftig erhalten Sie die Jahresrechnungen jeweils im 2. Quartal.
Baugesuche
Sofern Sie ein Baugesuch einreichen wollen und davon auch Ihre Liegenschaftsentwässerung betroffen ist (Neubau oder Änderung) finden Sie hier Informationen und Formulare zur Berechnung.
Informationen zu Drohnenaufnahmen
Die durchgeführten Flüge dienen in erster Linie Vermessungszwecken und ergänzen die Amtliche Vermessung im Geoinformationsportal (GIS) der Stadt Aarau. Das Produkt ist ein aus vielen Einzelbildern generiertes Orthofoto, das (wie der Name bereits sagt) senkrecht von oben aufgenommen wurde. Dabei muss der Persönlichkeitsschutz gewährleistet sein. Sofern auf einem Orthofoto überhaupt Personen sichtbar sind (ein Orthofoto ist wie bereits erwähnt ein künstlich berechnetes Produkt aus vielen Einzelbildern, wobei sich bewegende Objekte meistens weggerechnet werden), so sind sie lediglich senkrecht von oben abgebildet, was keine Identifizierung zulässt. Eine Bearbeitung und Verwendung der Produkte (Orthofotos) im unternehmensinternen oder projektbasierten Rahmen ist zulässig.
Die Orthofotos werden ohnehin periodisch im Abstand von zwei Jahren von der Stadt Aarau in Auftrag gegeben und sind auf dem Geoinformationsportal (GIS) öffentlich einsehbar. Andere Gemeinden und Kantonsverwaltungen verfahren in gleicher Weise. Aus Verhältnismässigkeitsgründen wurden im Zusammenhang mit dem neuen Abwasserreglement diese Orthofotos für die Erfassung und Klassifizierung von Flächen herangezogen.
Neue Seniorenwohnungen auf dem Herosé-Areal
Das Neubauvorhaben ist Teil einer umfangreichen baulichen Erneuerung der Altersinfrastruktur der Stadt Aarau. Anstelle der ehemaligen Alterssiedlung an der Bachstrasse wird das neue Pflegeheim bald eröffnet. Die Seniorenwohnungen werden anschliessend am Standort des jetzigen Pflegeheims Herosé am Effingerweg 9 errichtet.
Das Generalplanerteam Meyer Gadient Architekten AG, Luzern, hat mit seinem Projekt «Sorellina» den Wettbewerb für den Neubau Seniorenwohnungen Herosé gewonnen. Das Projekt überzeugt durch die ortsbauliche Setzung des Gebäudevolumens, die klare und attraktive Adressierung über den Herosépark sowie die gute Organisation der Wohnungen. Die Mitte des Heroséparks wird freigespielt und gestärkt.
Insgesamt werden 43 Seniorenwohnungen (2.5-Zimmer-Wohnungen und 3.5-Zimmer-Wohnungen) gebaut. Die Wohnangebote sind attraktiv und marktgerecht. Das primäre Zielpublikum sind Einzelpersonen und Paare im Alter von 70+ Jahren. Die neuen Seniorenwohnungen werden zur Miete angeboten. Auf Wunsch können verschiedene Dienstleistungen der Hotellerie des neuen, östlich benachbarten Pflegeheims Herosé bezogen werden.
Der Einwohnerrat bewilligte den Baukredit im Dezember 2025, am 8. März 2026 findet die entsprechende Volksabstimmung statt (Abstimmungsbroschüre). Die Bezugsbereitschaft für die 43 Seniorenwohnungen ist für Mitte 2029 geplant.
Visualisierung des Neubaus Seniorenwohnungen Herosé (Quelle: Meyer Gadient Architekten AG)
Fassadenansicht des Neubaus Seniorenwohnungen Herosé (Quelle: Meyer Gadient Architekten AG)
Bericht des Preisgerichts Seniorenwohnungen Herosé [pdf, 11.6 MB]
2025-347 Botschaft Neubau Seniorenwohnungen Herosé, Baukredit.pdf [pdf, 1.4 MB]
Ablaufschema Bauprojekte Alter Stand 2025.pdf [pdf, 59 KB]
Situation mit Text.pdf [pdf, 7.0 MB]
Neue Oberstufen-Standorte Aarau
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kreisschule Aarau-Buchs (KSAB) wächst. Seit ihrer Gründung im Jahr 2018 nimmt die Zahl der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich zu.
- Aufgrund der aktuellsten Schulraumprognose von Dezember 2024 ergibt sich für das Jahr 2037 ein Gesamtbedarf an Schulraum von 78 Oberstufenabteilungen. 24 Abteilungen am Standort Buchs und 54 auf Aarauer Stadtgebiet. Es fehlt an Schulraum für 30 Abteilungen, auf Stadtgebiet 18 Abteilungen.
- Die Stadt Aarau sah ursprünglich vor, alle Oberstufenabteilungen auf dem Stadtgebiet Aarau an einem Standort auf dem Leichtathletikareal in der Telli zusammenzuführen. Die Ortsbürgergemeinde (OBG) lehnte die dazu notwendige Vereinbarung zum Landabtausch im November 2023 jedoch ab.
- Im Dialog mit der Bevölkerung, den Lehrpersonen der KSAB und einer breit abgestützten Projektdelegation erarbeiteten die städtischen Verantwortlichen danach vier Szenarien mit unterschiedlichen Standortkombinationen.
- Der Einwohnerrat entschied sich auf Empfehlung des Stadtrats im März 2025 für die Kombination der beiden Standorte Zelgli (mit künftig mindestens 18 Abteilungen) und Telli (mit 36 Abteilungen) und den dafür notwendigen Landabtausch und den Baurechtsvertrag.
- Gegen die Beschlüsse des Einwohnerrats gingen Beschwerden ein, welche im September 2025 vom Departement Volkswirtschaft und Inneres abgewiesen wurden.
- Im Juni 2025 stimmte die Ortsbürgergemeindeversammlung dem neu vorgeschlagenen Baurechtsvertrag mit der Einwohnergemeinde (EWG) zu. Die Ortsbürgergemeinde stellte Bedingungen an die Umsetzung und limitierte die bebaubare Fläche auf dem Telli-Areal.
- Gegen den Entscheid der Ortsbürgergemeindeversammlung wurde das Referendum ergriffen. Am 8. März 2026 fand deshalb eine Volksabstimmung der Ortsbürgerinnen und -ortsbürger zum Baurechtsvertrag statt. Dieser wurde mit 716 Nein- zu 660 Ja-Stimmen abgelehnt.
- Die Stimmberechtigten der Stadt Aarau entschieden ebenfalls am 8. März 2026 über den für die Umsetzung nötigen Landabtausch mit dem Kanton. Dieser wurde mit 5234 Ja- zu 3004 Nein-Stimmen angenommen.
- In der Folge wird der Stadtrat die Gründe für die Ablehnung des Baurechtsvertrags analysieren.
Inhaltsverzeichnis mit Links zu den entsprechenden Abschnitten:
Aktuell
Volksabstimmungen vom 8. März 2026
Lösungssuche Umsetzung Schulraumbedarf
Favorisierte Standortkombination: Zelgli und Telli
Fragen und Antworten
Die nächsten Schritte
Hintergrundinformationen
Aktuell
Die Stimmberechtigten der Stadt Aarau nahmen den Landabtausch mit dem Kanton am 8. März 2026 mit 5234 Ja- zu 3004 Nein- Stimmen an.
Die Stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und -ortsbürger lehnten den Baurechtsvertrag am 8. März 2026 mit 716 Nein- zu 660 Ja-Stimmen ab.
Der Stadtrat analysiert in der Folge die Gründe für die Ablehnung des Baurechtsvertrags.
(vgl. Fragen und Antworten: Was geschieht, wenn die Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde (OBG) oder jene der Einwohnergemeinde (EWG) eine der Vorlagen ablehnen oder wenn beide Vorlagen abgelehnt werden?)
Darüber stimmten die Stimmberechtigten der Stadt Aarau und die Stimmberechtigten der Ortbürgergemeinde am 8. März 2026 ab:
Volksabstimmungen am 8. März 2026
Die Urnenabstimmung zur Vereinbarung über den Landabtausch zwischen der Stadt Aarau und dem Kanton fand am 8. März 2026 statt. Zeitgleich wurde die Urnenabstimmung für die stimmberechtigen Ortsbürgerinnen und Ortsbürger zum Baurechtsvertrag zwischen der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde durchgeführt.
Mit den Entscheiden der Stimmbevölkerung hätten die Stadt und die KSAB die Grundlage erhalten, um die künftigen Oberstufen-Standorte wie folgt zu konkretisieren.
- Die heutigen fünf Oberstufenschulhäuser sind zum Teil überbelegt und renovationsbedürftig. Zudem benötigt die Primarschule an den Schulstandorten in Küttigen (Stock) und Aarau Rohr (Stäpflischulhaus) mehr Platz.
- Um für alle Kinder und Jugendlichen den langfristen Bedarf an Schulraum auf Aarauer Stadtgebiet zu sichern, beabsichtigt die Einwohnergemeinde Aarau, das bestehende Zelgli-Schulhaus für mindestens 18 Oberstufenabteilungen zu sanieren und bei Bedarf mit einem Neubau zu ergänzen sowie neuen Schulraum für 36 Oberstufenabteilungen in der Telli zu realisieren.
Darüber stimmten die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde ab:
Landabtausch Stadt – Kanton
Um den nötigen Schulraum zu realisieren, sind ein Landabtausch zwischen der Einwohnergemeinde und dem Kanton Aargau (Telli: Parzellen 850 und 851 und Zelgli: Parzellen 973 und 2950) sowie ein Baurechtsvertrag zwischen der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde (Parzelle 849) notwendig.
Die Übereinkunft zum Landabtausch wird in der «Vereinbarung Nr. 2 betreffend Abtausch der Sportanlage Telli / Schulanlage Zelgli Aarau» zwischen der Einwohnergemeinde Aarau, der Orts-bürgergemeinde Aarau und dem Kanton Aargau geregelt.
Die oben genannte Vereinbarung Nr. 2 wird den Stimmberechtigten an der Urne vorgelegt. Sie bildet die Grundlage für die Schaffung des künftig benötigten Oberstufen-Schulraums in Aarau.
Stadtrat und Einwohnerrat empfehlen ein JA zum Landabtausch.
Änderung der Eigentumsverhältnisse in der Telli:
Alle oben aufgeführten Parzellen befinden sich in der «Zone Öffentliche Nutzung». Das heisst, dass sie ausschliesslich für Bauten und Anlagen von öffentlichem Interesse bestimmt sind. Andere Nutzungen (Gewerbe/Wohnen) würden eine Umzonung voraussetzen.
Änderung der Eigentumsverhältnisse im Zelgli:

Die oben aufgezeigten Parzellen befinden sich in der «Zone Öffentliche Nutzung». Das heisst, dass sie ausschliesslich für Bauten und Anlagen von öffentlichem Interesse bestimmt sind. Andere Nutzungen (Gewerbe/Wohnen) würden eine Umzonung voraussetzen.
Die detaillierten Infos sind in der Abstimmungsbroschüre zu finden.
Darüber stimmten die stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger ab:
Baurechtsvertrag betreffend die Parzelle 849 (Telli) zwischen der Ortsbürgergemeinde und der Einwohnergemeinde Aarau für die Erstellung von Schul- und Sportanlagen
Zur Sicherung des langfristigen Bedarfs an Schulraum soll der Einwohnergemeinde Aarau ein entgeltliches Baurecht für 100 Jahre an der ortsbürgerlichen Parzelle 849 in der Telli eingeräumt werden.
Das zu Lasten der Parzelle Nr. 849 (Eigentum OBG) bestehende Baurecht zu Gunsten des Kantons Aargau mit einer Dauer bis 31. Dezember 2052 und die entsprechenden Dienstbarkeiten und Anmerkungen werden entschädigungslos gelöscht.
Die Ortsbürgergemeindeversammlung hat die Erteilung des Baurechts an Bedingungen geknüpft: Sie entschied im Juni 2025, dass nur ein Teil der Fläche in der Telli bebaut werden darf. Nur mit der erneuten Zustimmung der Ortsbürgergemeindeversammlung könnte die bebaubare Fläche vergrössert werden. Damit ist die Grösse der Schule limitiert und es verbleiben mehr Flächen für die Aufenthaltsbereiche und Sportnutzungen. Wie bei allen Schulanlagen stehen diese auch der Bevölkerung zur Verfügung.
Die Berechnung des Baurechtszins ist in der Abstimmungsbroschüre erläutert.
Die Ortsbürgergemeindeversammlung hat den Baurechtsvertrag am 16. Juni 2025 mit 164 Ja-Stimmen zu 134 Nein-Stimmen gutgeheissen.
Das Komitee «Aarau auf Kurs» hat gegen den Beschluss der OBG das Referendum ergriffen. Das Geschäft wird deshalb den stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern zum Entscheid an der Urne unterbreitet.
Auf Seiten der Befürworter beider Vorlagen hat sich das überparteiliche Pro-Komitee «Schule mit Zukunft / Unsere Schule stärken» gebildet, das von sämtlichen politischen Parteien des Einwohnerrats ausser der SVP unterstützt wird.
Stadtrat und Ortsbürgergemeindeversammlung empfehlen ein JA zum Baurechtsvertrag.
So gestaltet sich der neue Baurechtsvertrag in der Telli (Eigentum OBG, Baurecht EWG):
Die detaillierten Infos sind in der Abstimmungsbroschüre zu finden.
Der Stadtrat und der Schulvorstand informierten am 9. Februar 2026 an einem öffentlichen Anlass über die Inhalte der bevorstehenden Abstimmungen vom 8. März 2026 und die Standortfrage der zukünftigen Oberstufenschulhäuser im kultur & kongresshaus aarau (KUK).
Lösungssuche Umsetzung Schulraumbedarf
Nach der Ablehnung des Landabtauschs durch die Ortsbürgergemeindeversammlung im November 2023, hat der Einwohnerrat Anfang 2024 auf Antrag des Stadtrats beschlossen, vier Szenarien für eine Aufteilung der auf dem Stadtgebiet Aarau benötigten 54 Abteilungen zu prüfen. Im Verlauf von 2024 wurden eine Vielzahl von Varianten an den drei Standorten Schachen, Zelgli und Telli analysiert. Die städtischen Verantwortlichen erarbeiteten im Dialog mit der Bevölkerung und einer politisch breit abgestützten Projektdelegation (bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Stadtrats (2), des Einwohnerrats (5; eingeladen waren alle Fraktionen, Verzicht SVP), der Ortsbürgerfinanzkommission (2), der Kreisschule Aarau-Buchs (3) und der Verwaltung der Stadt Aarau (3)) die Szenarien mit unterschiedlichen Standortkombinationen. Die Auswertung der Szenarien erfolgte in der «Projektdelegation Variantenentscheid». Auch vom Kanton floss eine Beurteilung der Vor- und Nachteile ein. Die Projektdelegation empfahl dem Stadtrat die Standortkombination mit 18 Abteilungen im Zelgli (rund 400 Schülerinnen und Schüler) und 36 Abteilungen in der Telli (700 bis 800 Schülerinnen und Schüler).
Mehr dazu: Die detaillierten Erläuterungen zur Vorgeschichte inkl. Beteiligungsprozess lesen sie hier.
Favorisierte Standortkombination: Zelgli und Telli
Anhand der Empfehlungen der Projektdelegation unterbreitete der Stadtrat dem Einwohnerrat die Standortkombination mit 18 Abteilungen im Zelgli (rund 400 Schülerinnen und Schüler) und 36 Abteilungen in der Telli (700 bis 800 Schülerinnen und Schüler). Dieser hiess die Standortkombination mit den entsprechenden Planungskrediten und dem dafür notwendigen Landabtausch und Baurechtsvertrag am 24. März 2025 mit jeweils deutlicher Mehrheit gut. Zusätzlich liess der Einwohnerrat überprüfen, ob auch 24 Abteilungen (anstatt nur 18) auf dem Zelgli-Areal umsetzbar wären.
Die Lösung mit den zwei Standorten überzeugte unter anderem aus folgenden Gründen:
- Zelgli-Schulhaus bleibt bei der Stadt
- Zelgli-Parzellen zwischen Pestalozzistrasse und Zelglistrasse ermöglichen dem Kanton die Entwicklung der Neuen Kantonsschule
- Schulraumbedarf der Stadt Aarau kann langfristig gesichert werden (Primarschule, Oberstufe und Kantonale Schulen)
- Reduktion der Grösse der Oberstufe in der Telli
- Nutzung bestehender Infrastruktur und Bereitstellung von neuem Schulraum ohne kostspielige Bauprovisorien
So sieht die geplante Standortkombination Zelgli/Telli aus:
1. Das Zelgli-Schulhaus wird erhalten und gegebenenfalls durch einen Neubau ergänzt. So entsteht Platz für 400 Schülerinnen und Schüler.
- Das denkmalgeschützte Zelgli-Schulhaus wird als städtisches Schulhaus erhalten und soll künftig für mindestens 18 Abteilungen (rund 400 Schülerinnen und Schüler) genügend Platz bieten für einen zeitgemässen Unterricht. Dazu sind aber bauliche Anpassungen notwendig. Zudem stehen beim Zelgli-Schulhaus seit längerer Zeit Sanierungsarbeiten im Rahmen der zyklusmässigen Instandsetzung an.
- Vom Kanton liegt die Bestätigung vor, dass er mit der Weiternutzung der Schulräumlichkeiten auf der Parzelle 973 (Einfachturnhalle und östlich liegender Gebäudeflügel mit Kochschule) durch die KSAB einverstanden ist, bis er selbst Bedarf dafür hat. Gemäss der kantonalen Entwicklungsstrategie 2045 für die Aargauer Mittelschulen ist dieser Zeitpunkt noch offen, tritt aber frühestens nach 2035 ein.
- Benötigt der Kanton frühstens nach 2035 die südlich der Pestalozzistrasse liegenden Schulbauten für den Ausbau der Neuen Kantonsschule, kann die nördlich gelegene Schulanlage unter den Vorgaben der Denkmalpflege mit einem Neubau (Zweifach-Turnhalle unter dem Pausenplatz) für die KSAB ergänzt und die bestehende Turnhalle umgenutzt werden.
- Um im denkmalgeschützten Zelgli-Schulhaus einen zeitgemässen Unterricht gemäss Lehrplan 21 umzusetzen, werden zuerst ein auf den Altbau zugeschnittenes Betriebskonzept und ein Raumprogramm erstellt. Erst danach wird die konkrete Planung gestartet.
- Abklärungen zeigen, dass sich mit einem ergänzenden Neubau beim Zelgli-Schulhaus sogar ein Betrieb mit bis zu 24 Abteilungen möglich wäre – auch das wäre ohne die Parzelle südlich der Pestalozzistrasse realisierbar.
Modellfoto vom Zelgli mit 18 Abteilungen und Neubau unter dem Sportplatz mit zwei Treppenaufgängen (Abbildung gemäss Machbarkeitsstudie 2025, d.h. bei Eigenbedarf Kanton)
Die detaillierte Machbarkeitsstudie zum Standort Zelgli ist unter folgendem Link zu finden.
2. In der Telli entsteht eine Schulanlage für 700–800 Schülerinnen und Schüler.
- Dank der Aufteilung auf zwei Standorte im Stadtgebiet Aarau wird die Schule in der Telli – entgegen der ursprünglichen Planung eines einzigen Standorts mit allen Abteilungen – markant kleiner ausgeführt.
- 36 Abteilungen sollen in der Telli unterrichtet werden und es werden nur drei anstatt fünf Gebäude gebaut.
- An der Ortsbürgergemeindeversammlung von Juni 2025 wurde eine Art Freihaltefläche festgeschrieben und damit auf die bebaubare Fläche beschränkt, die für die vorgesehenen 36 Abteilungen erforderlich ist.
- Da weniger Gebäude erstellt werden, verbleiben mehr Flächen für die Aufenthaltsbereiche und Sportnutzungen. Wie bei allen Schulanlagen stehen diese auch der Bevölkerung zur Verfügung.
- Bei der Neugestaltung der Freiflächen wird auf hohe Biodiversität und schattenspendende Bäume geachtet. Damit entstehen attraktive Frei- und Grünräume, die auch der Bevölkerung zugutekommen.
- In der Telli entsteht damit eine Schulanlage mit einer betriebsüblichen Grösse von 36 Abteilungen. In Baden sind es am Standort Burghalde zum Beispiel zurzeit 48 Abteilungen mit ca. 1000 Schülerinnen und Schülern.
Modellfoto der Schulanlage in der Telli mit 36 Abteilungen
Fazit: Ausgewogene Lösung für die künftige Oberstufe in Aarau
- Gemäss den Rückmeldungen aus den öffentlichen Informationsveranstaltungen wird die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf zwei Standorte auf dem Stadtgebiet Aarau als wünschenswert betrachtet.
- Die vorgeschlagene Kombination von Zelgli und Telli trägt den früheren Befürchtungen gegenüber einer grossen Schulanlage in der Telli (Anonymität, Verkehrsaufkommen, Lärm etc.) Rechnung.
- Das denkmalgeschützte Zelgli-Schulhaus wird als städtisches Schulhaus erhalten und aufgewertet.
- Die vergleichende Grobkostenschätzung aus der Variantenstudie zeigte, dass die Kosten für die Standortkombination Zelgli / Telli im Vergleich zu den anderen Szenarien im mittleren Bereich liegen.
- In der bisherigen Kostenschätzung wurde für alle Szenarien die gleichen Standards und die gleiche Berechnungsart angesetzt, um die Kosten vergleichen zu können. Beim Zelgli dürften voraussichtlich Kostenreduktionen möglich sein. Zum einen ist noch nicht klar, wie tiefgreifend die Sanierung des Altbaus sein muss. Zum anderen kann vorläufig allenfalls auf die unterirdische Zweifach-Sporthalle verzichtet werden.
- Hinzu kommt: Über den effektiven Baukredit für die neuen Schulbauten in der Telli wird die Bevölkerung bei einer späteren Volksabstimmung entscheiden. Beim Zelgli-Schulhaus werden zuerst ein auf den bestehenden Bau abgestimmtes Betriebskonzept und Raumprogramm erstellt. Erst danach wird mit der Projektarbeit begonnen und die Grobkosten spezifisch für das Zelgli-Erneuerungsprojekt ermittelt.
- Provisorien sind ein wichtiger Kostenpunkt. Dank der Kombination der beiden Standorte ist ein etappiertes Vorgehen möglich, so dass die bestehenden Schulräume während der Bauzeit weiter genutzt werden können, ohne dass der Unterricht in Bauprovisorien verschoben werden muss.
- Dank dem Landerwerb in der Telli kann die Stadt bei Bedarf auf künftige Schulraumentwicklungen reagieren. Auch der Kanton kann seine Mittelschulkapazitäten am Standort Aarau erweitern. So ist die langfristige Entwicklung der ganzen Schule auf dem Aarauer Stadtgebiet gesichert – Primarschule, Oberstufe und die Kantonalen Schulen.
Präsentation zu den favorisierten Oberstufen-Standorten der öffentlichen Infoveranstaltung vom 22. Januar 2025
Sämtliche Informationen zu den geprüften Varianten und Standortkombinationen: Botschaft zuhanden des Einwohnerrats.
Aktuellste Schulraumprognose der Kreisschule Aarau-Buchs (Stand Dezember 2024)
Das hat der Einwohnerrat am 24. März 2025 beschlossen
Publikation Beschlüsse Einwohnerrat 24.03.2026
Zum Protokoll des Einwohnerrats
Beschwerden gegen Einwohnerratsbeschlüsse vom 24. März 2025: Gegen die Beschlüsse Ziffer 2.1 bis 2.3 sowie 2.5 und 2.6 sind im März 2025 Beschwerden eingegangen.
Rechtskraft der Einwohnerratsbeschlüsse vom 24. März 2025
Die Gemeindeabteilung des Departement Volkswirtschaft und Inneres hat am 9. September 2025 alle Beschwerden gegen die Beschlüsse des Einwohnerrats abgewiesen. Da keine erneuten Beschwerden eingegangen sind, haben alle am 24. März 2025 vom Einwohnerrat gefällten Beschlüsse im Zusammenhang mit den entsprechenden Geschäften zu den Oberstufenstandorten Aarau Rechtskraft erlangt.
Das hat die Ortsbürgergemeindeversammlung am 16. Juni 2025 beschlossen
An der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 wurde dem Baurechtsvertrag zwischen der Ortsbürgergemeinde und der Einwohnergemeinde inkl. den Abänderungsanträgen zugestimmt. Dieser Baurechtsvertrag bildet die notwendige Grundlage für den Bau von 36 Oberstufenabteilungen in der Telli.
Publikationen Beschlüssen Ortsbürgergemeinde
Zum Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. Juni 2025
Referendum zu Beschlüssen der Ortsbürgergemeindeversammlung: Gegen den Entscheid zum Baurechtsvertrag wurde das Referendum ergriffen. Aus diesem Grund wird der Baurechtsvertrag den Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern in der Urnenabstimmung vom 8. März 2026 vorgelegt.
Fragen und Antworten
Warum wird die Oberstufe nicht auf drei oder vier Standorte auf Stadtgebiet aufgeteilt?
Aus Sicht der Schule ist der Zusammenzug der Oberstufe an einem Standort vorzuziehen. So kann ein zeitgemässes Lernumfeld geschaffen werden, das allen Jugendlichen die gleichen Chancen gibt. Mit zwei Oberstufen-Standorten auf Aarauer Stadtgebiet wird ein vertretbarer Kompromiss gemacht. Die Verteilung auf weitere Standorte würde organisatorisch und finanziell zu erheblichem Mehraufwand führen. Zudem könnte nicht an allen Standorten das gesamte Angebot zur Verfügung gestellt werden.
Das Zelgli-Schulhaus ist heute schon stark überbelegt. Wie soll dort in den nächsten Jahren unterrichtet werden?
Heute werden im Zelgli-Schulhaus aus Platzmangel 23 Abteilungen unter beengten Verhältnissen unterrichtet. Die Reduktion auf 18 Abteilungen entlastet die Situation. Um möglichst nach den Vorgaben des Lehrplans 21 unterrichten zu können, braucht es einen Umbau der heutigen Räumlichkeiten. Was es dazu effektiv braucht, wird im nächsten Schritt in einem Betriebskonzept und einem Raumprogramm erarbeitet. Erst danach folgt die konkrete Planung.
Sind 18 Abteilungen im Zelgli genug für den zeitgemässen und effizienten Unterricht?
Für Neubauten ist gemäss Lehrplan 21 eine Grösse von 24 Abteilungen pro Schulstandort anzustreben. Dadurch können die für den Schulbetrieb nach Lehrplan 21 notwendigen Nebenräume optimal genutzt werden. Doch auch mit 18 Abteilungen ist der Unterricht nach Lehrplan 21 gut umsetzbar. Da es sich beim Zelgli-Schulhaus um eine bestehende Anlage handelt, wird die Frage nach einer optimalen Nutzung der Nebenräume den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Wie dies genau aussehen soll, wird als nächstes in einem Betriebskonzept geklärt.
Entsteht mit der Sanierung des Zelgli-Schulhaus ein Zweiklassen Schulsystem? Neubau nach Lehrplan 21, im sanierten Altbau mit Einschränkungen?
Nein, nach baulichen Anpassungen im Zelgli-Schulhaus können die Räumlichkeiten für 18 Abteilungen nach Lehrplan 21 weitgehend umgesetzt werden.
Warum gibt die Stadt dem Kanton einen Teil des Zelgli-Areals?
Die Parzellen 973 und 2950 im Zelgli sind Teil des Landabtausches zwischen dem Kanton Aargau und der Stadt Aarau. Würde die Stadt die Parzelle im Zelgli nicht abgeben, müsste der ganze Landabtausch mit dem Kanton neu verhandelt werden. Ohne den Landabtausch im Zelgli hat der Kanton keine Möglichkeit die Kantonalen Schulen (Kantons- und Berufsschulen) am Standort Aarau weiterzuentwickeln. Zudem kann der Kanton Land nur abtauschen, nicht verkaufen.
Warum wird dem Kanton im Zelgli nicht ein Baurecht eingeräumt, anstatt die Parzelle zu verkaufen?
Ursprünglich sollte das Grundstück mit der Zelgli-Turnhalle, Kochschule und Aussensportanlagen (Parzelle Nr. 973) im Baurecht abgegeben werden – gemäss dem Leitsatz der städtischen Immobilienstrategie: «Die Stadt verkauft grundsätzlich kein Land, sondern gibt es im Baurecht ab.»
Gleichzeitig folgt der Kanton seiner Strategie «Immobilien für eine öffentliche Aufgabenerfüllung mit einer dauerhaften Nutzung von mindestens 35 Jahren in der Regel durch Bau oder Kauf im Eigenbestand».
Schliesslich ist man übereingekommen, dass die Parzellen Nr. 973 (Zelgli-Turnhalle mit Kochschule und Aussensportanlagen) und Nr. 2950 (NKSA) dem Kanton ins Eigentum übertragen werden und nur die Parzelle Nr. 1403 (Bez. Hauptgebäude) im Baurecht abzugeben ist. Das ergibt eine höhere Ausgleichszahlung an die Stadt und trägt zur besseren Tragbarkeit des Gesamtprojekts bei. Mit der Vereinbarung Nr. 2 entfällt nun das denkmalgeschützte Hauptgebäude aus dem Landabtausch und bleibt als Oberstufenstandort erhalten.
Wie wirkt sich die neue Standortkombination auf die Einnahmen der Ortsbürgergemeinde aus?
Auf Basis der bestehenden Verträge mit dem Kanton Aargau auf der Parzelle 849 in der Telli nimmt die Ortsbürgergemeinde Aarau pro Jahr rund 90 000 Franken ein. Im Vergleich dazu erzielt die Ortsbürgergemeinde Aarau mit dem neuen Baurechtsvertrag mit der Einwohnergemeinde Aarau Mehreinnahmen von rund 39 000 Franken pro Jahr.
Warum übernimmt die Stadt das Hallenbad in der Telli?
Das Hallenbad in der Telli ist heute im Eigentum des Kantons Aargau und wird vom Kanton mit dem Beitrag der Stadt betrieben. Nebst der Schwimmhalle beinhaltet der Bau heute fünf unterschiedlich grosse Turnhallen. Der Kanton hat keinen Bedarf mehr an Wasserflächen im Hallenbad in der Telli. Denn er hat im Rössligut, in der Nähe der Kantonsschule, einen Ersatz für seine Sporthallen geplant. Das heisst, dass der Kanton die Sport- und Leichtathletikanlage in der Telli nicht mehr benutzen und aus dem Baurechtsvertrag mit der Ortsbürgergemeinde aussteigen wird. Das war für den Stadtrat ein wichtiger Grund dafür, einen Oberstufen-Standort samt Sportanlagen auf dem Leichtathletikareal in der Telli zu prüfen.
Für die Ortsbürgergemeinde heisst das, dass sie vom Kanton ab dem Zeitpunkt der Realisierung der Sporthallen im Rössligut keinen Baurechtszins mehr erhält. Und für die Stadt bedeutet es, dass sie das Hallenbad selbst betreiben muss, wenn sie das Angebot aufrechterhalten will.
Bezahlt die Stadt einen zu hohen Preis für das Hallenbad?
Für den Landabtausch zwischen Kanton und Stadt wurden 2022 zwei unabhängige Bewertungen in Auftrag gegeben – von jeder Partei eine. Die Schätzerin der Stadt, die Neue Immo AG, bewertete die Liegenschaft nach der Ertragswertmethode, die vom Kanton eingesetzte BDO nach der Sachwertmethode. Beides sind anerkannte Methoden. Die beiden Schätzungen lagen sehr nahe beieinander. Der Stadtrat erachtet den Preis als angemessen und sieht keinen Anlass, ihn in Frage zu stellen oder eine neue Schätzung zu verlangen. Der Einwohnerrat hat den Stadtrat jedoch beauftragt, wenn möglich bessere Konditionen für die Stadt Aarau auszuhandeln.
In den Gesprächen mit dem Kanton wurde Folgendes festgehalten: Der Kanton unterhält das Gebäude bis zum Eigentumswechsel von Kanton zur Stadt, der ordentliche Betrieb wird aufrechterhalten. Zudem führt der Kanton vor der Übergabe eine Heizungs- und eine Dachsanierung durch.
Ist das Leichtathletikareal in der Telli der richtige Ort für einen neuen Schulstandort?
Das Telli-Areal ist bezogen auf das Einzugsgebiet der Schülerinnen und Schüler zentral gelegen und mit dem Bus sehr gut erschlossen.
Ist die geplante Schule in der Telli mit 36 Abteilungen zu gross?
In der Telli entsteht eine Schulanlage einer betriebsüblichen Grösse, wie sie in anderen Schweizer Städten betrieben werden. Zum Beispiel werden in Baden am Standort Burghalde zurzeit 48 Abteilungen mit ca. 1000 Schülerinnen und Schülern unterrichtet.
Werden die lokalen Vereine heimatlos, wenn die Stadt die Sportanlage in der Telli übernimmt?
In der Vereinbarung über den Abtausch Sportanlagen Telli / Schulanlagen Zelgli wurde festgehalten, dass die Vereine das Schwimmbad und die Turnhallen weiter nutzen können. Die Stadt übernimmt die entsprechenden Vereinbarungen. Der Leichtathletikverein, der die Aussenanlage nutzt, kann in die Leichtathletikanlage im Schachen ausweichen, wo es eine wettkampftaugliche 400-Meter-Rundbahnen gibt und freie Kapazitäten vorhanden sind. Zudem wird die Anlage im Schachen um zwei 100-Meter-Bahnen erweitert. Auch der Bedarf der Fussballvereine, die aktuell die Aussenanlage in der Telli nutzen, ist im Projekt Erneuerung Rasensportanlage Schachen berücksichtigt.
Das Bundesamt für Sport BASPO empfiehlt in seiner Norm zu Sportanlagen eine Leichtathletikanlage mit einer 400-Meter-Rundbahn pro 50 000 Einwohnenden im Einzugsgebiet. Diese Empfehlung ist also mehr als erfüllt: Die Region Aarau verfügt neben dem Leichtathletikstadion Schachen mit der Sportanlage Suhrenmatte (Buchs) über eine weitere 400-Meter-Rundbahn.
Wird beim Leichtathletikareal wertvolle Grünfläche versiegelt?
Die bestehende Rasenfläche des Leichtathletikareals bietet keinen grossen Mehrwert für das Stadtklima. Die zukünftige Freifläche wird zwar kleiner sein, dank einer hohen Biodiversität und schattenspendenden Bäumen jedoch deutlich wertvoller sein für das Klima. Zudem wird das Areal der Gesamtbevölkerung zur Verfügung gestellt.
Was geschieht, wenn die Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde (OBG) oder jene der Einwohnergemeinde (EWG) eine der Vorlagen ablehnen oder wenn beide Vorlagen abgelehnt werden?
Werden beide Vorlagen abgelehnt, wird der Stadtrat die Gründe prüfen und versuchen, eine neue Lösung zu finden. Bis zur Lösungsfindung beziehungsweise Realisierung muss der fehlende Schulraum mit Bauprovisorien überbrückt werden, die entsprechenden Aufwand generieren.
Wird der Landabtausch von den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde abgelehnt, zugleich aber der Baurechtsvertrag von den Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde angenommen, entfaltet auch der Baurechtsvertrag keine Rechtswirkungen. Auch in diesem Fall muss eine neue Lösung gefunden und der fehlende Schulraum bis zur Realisierung mit Provisorien überbrückt werden.
Wird der Landabtausch von den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde angenommen, der Baurechtsvertrag jedoch von den Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde abgelehnt, wird der Stadtrat die Gründe für die Ablehnung prüfen. Gestützt darauf wird er gegebenenfalls den Baurechtsvertrag überarbeiten und den zuständigen Organen (Ortsbürgergemeindeversammlung und Einwohnerrat) zum Beschluss vorlegen. Solange kein Baurechtsvertrag zwischen der EWG und der OBG besteht, kommt auch die Vereinbarung Nr. 2 zum Landabtausch mit dem Kanton nicht zustande und der Prozess ist blockiert. Abhängig von der Dauer dieser Nachverhandlungen werden ebenfalls Provisorien notwendig sein, um den fehlenden Schulraum bereitzustellen.
Warum muss die Stadt Aarau Oberstufen-Schulraum für die umliegenden Gemeinden schaffen?
Mit den Gemeinden Erlinsbach, Küttigen und Biberstein gibt es Verträge. Würde die Stadt von den Gemeinden verlangen, eine eigene Oberstufe zu führen, könnte dies erst in Kraft treten, wenn diese Gemeinden eine tragfähige Anschlusslösung gefunden haben. Bis dahin müssten die Oberstufenschülerinnen und -schüler weiterhin in Aarau zur Schule gehen können.
Die Umsetzung eines solchen Vorhabens dauert erfahrungsgemäss 8 bis 12 Jahre. Während dieser Zeit würde sich die Stadt Aarau in der Weiterentwicklung ihrer eigenen Oberstufe faktisch selbst blockieren, da die Frage der künftigen regionalen Beschulung ungeklärt bliebe.
Kommt keine Einigung zustande, entscheidet der Kanton, welche Gemeinde den Schulraum bereitstellen muss. Darauf zu spekulieren, dass dieser Entscheid zugunsten der Stadt Aarau ausfällt, ist risikobehaftet – zumal Aarau mit dem aktuellen Projekt selbst aufzeigt, dass ausreichende Kapazitäten für die regionale Beschulung bestehen.
Warum braucht es Provisorien in Küttigen?
Die KSAB ist für die Beschulung der Oberstufenschülerinnen und -schüler aus Küttigen zuständig und hat den dafür erforderlichen Schulraum bereitzustellen. Die Schulanlage Stock in Küttigen wurde zu diesem Zweck von der KSAB gemietet. Bereits bei Vertragsabschluss im 2019 wurde von Küttigen darauf hingewiesen, dass die Anlage mittelfristig für die Primarschule benötigt wird. Dieser Fall wird nun per 2028 eintreten.
Daraus ergibt sich die Verpflichtung der Stadt Aarau, provisorischen Schulraum für die betroffenen Schülerinnen und Schüler aus Küttigen bereitzustellen.
Was geschieht mit dem Schachen?
Das Variantenstudium von 2024 hat gezeigt, dass sich der Schachen nicht als ergänzender Oberstufen-Standort eignet. Die Platzverhältnisse sind zu beengt und der nötige Ausbau aufgrund der Nähe zur Altstadt und der damit verbundenen Höhenbeschränkung sowie wegen des hohen Grundwasserspiegels eingeschränkt. Aufgrund dieser Tatsachen hat sich die Projektdelegation einstimmig gegen den Ausbau des Oberstufen-Standorts Schachen entschieden.
Während der Umbauphase des Zelgli-Schulhauses kann die Schulanlage im Schachen bei Bedarf als temporäres Provisorium genutzt werden. Damit kann eine pragmatische, kosteneffiziente und zeitlich flexible Lösung umgesetzt werden. Wie die Gebäude langfristig genutzt werden, wird derzeit noch abgeklärt. Dabei wird geprüft, welche Nutzung wirtschaftlich und städtebaulich sinnvoll ist, einschliesslich eines möglichen Rückbaus.
Das Oberstufen-Schulhaus im Schachen wurde im Sommer 2025 für weit weniger Geld als ursprünglich gedacht saniert. Ist der Zustand doch nicht so schlecht wie ursprünglich angenommen wurde?
Nein. Die erfolgten Massnahmen dienen zur Überbrückung, damit das Schulhaus für die nächsten 10 – 15 Jahren weiterhin betrieben werden kann. Eine Gesamtsanierung wäre nach wie vor notwendig und sehr aufwändig. An der Ausgangslage zum Zustand der Tragstruktur/Erdbebensicherheit hat sich seit den Zustandsanalysen von 2014/2017 nichts geändert.
Die nächsten Schritte
- Am 8. März 2026 findet die Volksabstimmung zur Vereinbarung zum Landabtausch mit dem Kanton statt.
- Ebenso ist für die Standortkombination Zelgli/Telli ein neuer Baurechtsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Aarau mit der Ortsbürgergemeinde Aarau erforderlich. Weil gegen den Entscheid der Ortsbürgergemeindeversammlung das Referendum ergriffen wurde, kommt es am 8. März 2026 zu einer Urnenabstimmung der Ortsbürgergemeinde.
- Im 2. Quartal 2026 wird der Einwohnerrat nochmals über den Baurechtsvertrag mit der Änderung der limitiert baubaubaren Fläche auf dem Telli-Areal entscheiden.
- Die gewählte Standortkombination Zelgli/Telli erfordert einen Landabtausch mit dem Kanton. Nebst der Volksabstimmung über den Landabtausch auf der Seite der Stadt ist auch die Zustimmung des Kantons ausstehend. Die Abstimmung im Grossen Rat erfolgt voraussichtlich Ende 2026.
Hintergrundinformationen
Die Oberstufe braucht zusätzlichen Schulraum
- Die heutigen fünf Oberstufen-Standorte in Aarau (Zelgli, Schachen, Rohr), Buchs und Küttigen sind zum Teil überlastet und renovationsbedürftig. Zudem benötigt die Primarschule an verschiedenen Standorten mehr Platz.
- Ab 2028 wurde für den Oberstufenstandort Küttigen ein Raumbedarf der Primarschule angekündigt, und auch in Aarau Rohr besteht ein Bedarf an zusätzlichen Primarschulräumen.
- Aufgrund der aktuellsten Schulraumprognose von Dezember 2024 ergibt sich für das Jahr 2037 ein Gesamtbedarf an Schulraum von 78 Oberstufenabteilungen. 24 Abteilungen am Standort Buchs und 54 auf Aarauer Stadtgebiet. Es fehlt an Schulraum für 30 Abteilungen, auf Stadtgebiet für 18 Abteilungen. Je nach Bevölkerungsentwicklung ändert diese Gesamtzahl.
- Auch die beiden Kantonsschulen haben Bedarf an zusätzlichen Schulräumen. Es liegen noch keine konkreten Pläne vor. Doch der Kanton strebt an, die Sportanlagen der Alten Kantonsschule Aarau AKSA von der Telli auf das Areal Rössligut in der Nähe der AKSA zu verlegen. Das eröffnet der Stadt Aarau die Möglichkeit, die Telli für eigenen Schulraum zu nutzen.
Anforderungen an die künftigen Oberstufen-Standorte auf Stadtgebiet Aarau
Jeder Schulstandort soll allen Kindern und Jugendlichen eine zeitgemässe Lernumgebung bieten. Das kantonale Schulgesetz und die Verordnungen schreiben bezüglich der Schulräume nur wenig vor: Es werden die minimalen und maximalen Klassengrössen und die Mindestschülerzahl pro Stufe festgelegt. Zudem schreibt der Kanton vor, dass Real- und Sekundarschulen in Oberstufenzentren zusammengefasst werden müssen. Die Bezirksschulen können ebenfalls dort integriert werden, müssen aber nicht. Und schliesslich empfiehlt das Bundesamt für Sport eine Turnhalle für 8 bis 12 Abteilungen.
Der neue Aargauer Lehrplan Volksschule beschreibt die Schule als Gestaltungs-, Lern- und Lebensraum, in dem die Kinder und Jugendlichen vielfältige Lern- und Lebenserfahrungen machen sollen, das Zusammenleben in der Gemeinschaft mitgestalten und im Lernprozess ein möglichst hohes Mass an Selbstverantwortung übernehmen sollen. Um dies alles ihren Schülerinnen und Schülern zu bieten, hat sich die KSAB zum Ziel gesetzt, an ihren Oberstufen-Standorten alle Stufen – Real, Sek und Bez – unter einem Dach zu vereinen.
Die Idee «Eine Schule für Alle» ermöglicht eine hohe Flexibilität und Chancengerechtigkeit:
- Die Schülerinnen und Schüler aller Stufen profitieren von einem breiten Angebot.
- Auch für die Lehrpersonen und die Unterrichtsplanung sind die kürzeren Wege ein grosser Vorteil. Zum Beispiel werden die Einsatzplanung und die Zusammenarbeit markant vereinfacht.
- Die Infrastruktur kann an einem gemeinsamen Standort breiter ausgelegt werden: Bibliothek, Mensa, Begegnungszonen, Aussenräume, Sportanlagen und so weiter lassen sich für eine grössere Schülerzahl in höherer Qualität und mit tieferen Kosten realisieren.
Wichtig zu wissen: «stufendurchmischt» bedeutet, alle Stufen unter einem Dach zu vereinen, nicht, dass die Schülerinnen und Schüler verschiedener Stufen gemeinsam den regulären Unterricht besuchen. Das Aargauer Schulgesetz schreibt vor, dass die Oberstufe einklassig geführt werden. Nur in speziellen Unterrichtssequenzen wie im selbstorganisierten Lernen, in Projekten oder in so genannten Peer-Tutorials oder auch in gewissen Frei- oder Wahlfächern ist eine solche Durchmischung beziehungswese ein stufenübergreifender Unterricht möglich.
Wie an der Oberstufe künftig unterrichtet wird, wird nicht durch die Wahl des Standorts entschieden. Wichtig ist, dass der Schulraum an den künftigen Standorten so gestaltet wird, dass alle Optionen des Unterrichtens möglich sind und künftige Veränderungen beispielsweise bei kantonalen Vorgaben, Schülerinnen- und Schülerzahlen, Lehrplänen und so weiter möglichst aufgefangen werden können.
Erster Anlauf 2022: Wettbewerb für ein neues Oberstufenzentrum in der Telli
Um den Bedarf an neuem Schulraum der Kreisschule Aarau-Buchs KSAB zu decken, wurde der Bau eines zentralen Oberstufenzentrums mit bis zu 66 Abteilungen auf dem Leichtathletikareal Telli geplant.
Im Juni 2022 genehmigte der Einwohnerrat Aarau den Kredit für einen Projektwettbewerb zum Oberstufenstandort in der Telli. Im September 2022 war die Bevölkerung eingeladen, sich im Rahmen einer Quartierinformation im Gemeinschaftszentrum Telli einzubringen.
Der Wettbewerb wurde öffentlich ausgeschrieben. Von 64 zur Beurteilung zugelassenen Bewerbungen hat das Preisgericht 18 Generalplanerteams, davon drei Nachwuchsbüros, für die Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt. Die Selektion erfolgte aufgrund der Beurteilung von Leistungsfähigkeit, fachlicher Erfahrung und der Qualität der eingereichten Referenzen der Teams. Im Februar 2023 genehmigte der Stadtrat die Auswahl.
Aus dem Wettbewerb ging das Generalplanerteam pool Architekten, Zürich mit Studio Vulkan Landschaftsarchitektur, Zürich und weiteren Fachplanern mit dem Projekt «Daucus» im Oktober 2023 als Projektsieger hervor. Vom 24. Oktober bis am 10. November 2023 gab eine öffentliche Ausstellung Einblick in alle eingereichten 18 Projekte.
Wettbewerbsprogramm 2023 Oberstufenzentrum Telli
Betriebskonzept 2023 Oberstufenzentrum Telli
Jurybericht 2023 Oberstufenzentrum Telli
Die Würdigung des Siegerprojekts findet sich hier.
Ende 2023: neuer Auftrag für die Suche nach geeigneten Oberstufen-Standorten
Der für das Oberstufenzentrum auf dem Leichtathletikareal Telli notwendige Baurechtsvertrag zwischen Einwohnergemeinde und Ortsbürgergemeinde wurde im November 2023 von der Ortsbürgerversammlung abgelehnt.
In der Folge hat der Einwohnerrat die städtischen Verantwortlichen beauftragt, vier Szenarien für verschiedene Kombinationen der künftigen Oberstufen-Standorte zu prüfen:
- Szenario A: Leichtathletikareal Telli (30 Abteilungen) und Schachen (24 Abt.)
- Szenario B: Leichtathletikareal Telli (30 Abt.) und Schulareal Zelgli (24 Abt.)
- Szenario C: Leichtathletikareal Telli (54 Abt.)
- Szenario D: Schachen (24 oder 30 Abt.) und Schulareal Zelgli (24 oder 30 Abt.)
Aufgrund der erneut gestiegenen Schülerzahlen planen die Gemeinde Buchs, die Stadt Aarau und die KSAB seit 2023 mit mindestens zwei Standorten: zum einen mit dem Ausbau der bestehenden Schulanlage Suhrenmatte in Buchs von 12 auf 24 Abteilungen und die 54 Abteilungen auf dem Stadtgebiet Aarau.

2024 folgte der Beteiligungsprozess für die Wahl der geeigneten Standortkombination
- Zwei Architekturbüros wurden im März 2024 beauftragt, vier Szenarien für die Standorte Schachen, Zelgli und Telli zu prüfen und dabei die Vor- und Nachteile sowie die Machbarkeit zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Analyse dienten als Entscheidungsgrundlage für die Wahl der künftigen Standorte.
- An vier öffentlichen Informationsforen hatte die Bevölkerung im Mai 2024 Gelegenheit, Hinweise zu den möglichen Standorten und den geprüften Varianten einzubringen. An einem fünften Anlass diskutierten die Lehrpersonen die Standort-Szenarien aus pädagogischer Sicht. Sämtliche Hinweise wurden ausgewertet und flossen in die weitere Planungsarbeit ein.
- Um die Entscheidungsträger und direkt Beteiligten eng einzubeziehen, setzte der Stadtrat die «Projektdelegation Variantenentscheid» ein. Dazu eingeladen wurden Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen des Einwohnerrats Aarau, der Ortsbürgerfinanzkommission und der Kreisschule Aarau-Buchs. Ihr Auftrag war, die Varianten zu beurteilen und dem Stadtrat eine Empfehlung abzugeben. In vier Sitzungen hat die Projektdelegation zunächst einen Kriterienkatalog für die Bewertung der möglichen Oberstufen-Standorte erarbeitet. Dieser enthielt quantitative und qualitative Kriterien in den drei Nachhaltigkeitsbereichen Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft. Anhand dieser Kriterien hat die Projektdelegation die Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken jedes Szenarios eingehend diskutiert. Zudem wurde die Variantenprüfung um die Variante Zelgli 18, Telli 36 Abteilungen ergänzt.
- Im vierten Quartal 2024 hat die Projektdelegation dem Stadtrat zwei mögliche Lösungen empfohlen: Kombination mit 18 Abteilungen im Zelgli und 36 Abteilungen in der Telli oder 54 Abteilungen in der Telli.
- Gestützt auf die Empfehlung der Projektdelegation hat der Stadtrat dem Einwohnerrat im Januar 2025 eine Botschaft mit der Standortkombination Zelgli/Telli vorgelegt.
- Der Einwohnerrat beschloss am 24. März 2025 die Planungskredite, die auf die neuen Rahmenbedingungen angepasste Vereinbarung zum Landabtausch und den notwendigen Baurechtsvertrag zur Standortkombination 18 Abteilungen im Zelgli und 36 Abteilungen in der Telli.
- Gegen einige Beschlüsse des Einwohnerrats wurden Beschwerden eingereicht. Diese wurden im September 2025 vom Departement Volkswirtschaft und Inneres abgewiesen.
- An der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 wurde der Baurechtsvertrag zu Gunsten der Einwohnergemeinde genehmigt. Gegen diesen Entscheid wurde das Referendum ergriffen.
- Nach der Rückweisung aller Beschwerden fand am 8. März 2026 die Volksabstimmung zur Vereinbarung zum Landabtausch mit dem Kanton statt.
- Zeitgleich fand am 8. März 2026 die Volksabstimmung für die stimmberechtigen Ortsbürgerinnen und Ortsbürger zum Baurechtsvertrag statt.
Präsentation zur Ausgangslage der Variantenstudie 2024
Fotoprotokoll der fünf Infoforen von Mai 2024
Zwischenstand der geprüften Standorte und Varianten durch die Planerteams 2024
Neugestaltung Aareufer Süd – Teil Ost
Aarau wird landschaftlich massgeblich durch den naturnahen Aareraum geprägt. Grossräumige Auenlandschaften im Osten und Westen finden ihre Fortsetzung über die Zurlindeninsel und das Vogelinseli bis an die Ränder der Innenstadt. Diese Qualitäten sollen bewahrt und gleichzeitig das Aareufer als zentral gelegener Erholungsort mit Aufenthaltsqualität attraktiver werden.
Der Stadtrat hat am 1. Dezember 2025 das Vorprojekt zur beabsichtigten Neugestaltung des Aareufer Süd – Teil Ost (Kettenbrücke bis Tellirain) verabschiedet. Damit erreicht die Planung zur Aufwertung des für die Bevölkerung zentralen Erholungsraums ein wichtiges Etappenziel.
Das vorliegende Vorprojekt vertieft das Gestaltungs- und Verkehrskonzept für den öffentlichen Freiraum am Aareufer Süd – Teil Ost inkl. Uferbereich und Mühlemattstrasse. Der Fokus liegt auf einer neuen Strategie für die künftige Verkehrsführung (Autos, Busse, Lastwagen, Velo, Fussverkehr) und auf eine r naturnahen Aufwertung des Freiraums. Die Planung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Kanton als verantwortlichen Planungsinstanz für die beabsichtigte Sanierung der Mühlemattstrasse.
Für die Umsetzung der Aufwertungsmassnahmen sind drei Realisierungsetappen (kurzfristig, mittelfristig und langfristig) vorgesehen. Diese berücksichtigen sowohl die Abhängigkeiten zur Sanierung der Mühlemattstrasse (Kantonsprojekt) als auch eine phasengerechte Entwicklung des Freiraums. Während die kurzfristige Entwicklungsetappe innerhalb der kommenden vier Jahre in die Realisierung gehen soll, ist die mittelfristige Realisierungsetappe erst in den nächsten 10 bis 15 Jahren möglich. Für die langfristige Etappe ist der Umsetzungshorizont aus heutiger Sicht noch nicht klar einzuordnen.
Öffentliche Partizipation
Die Bevölkerung nahm am Umgestaltungsprozess teil. Dafür fanden zwei Foren und eine Onlinebefragung statt.
Am 22. Mai 2024 fand das Auftaktforum zur öffentlichen Partizipation «Neugestaltung Aareufer Süd» in der grossen Aula des Careum statt, mit über 60 Teilnehmern aller Altersgruppen. Die übergeordneten Themen Freiraum, Nutzungen und Verkehr wurden im Rahmen von ausführlichen Inputreferaten vorgestellt und anschliessend an themenbezogenen Arbeitsinseln wertvolle Rückmeldungen von den TeilnehmerInnen aufgenommen.
Die Inhalte der Veranstaltung finden sich hier.
Um eine breitere Öffentlichkeit zur Mitwirkung am Projekt zu erreichen, führte die Stadt darüber hinaus von Juni bis Juli 2024 eine öffentliche Online-Umfrage durch, die auf ein grosses Interesse gestossen ist: Knapp über 500 Personen haben an der Umfrage teilgenommen, wofür wir uns herzlich bedanken.
Die Resultate der Online Umfrage finden sich hier.
Am 25. Februar 2025 fand im Careum in Aarau die öffentliche Informationsveranstaltung zu den Partizipations- und Planungsergebnissen statt. Am überarbeiteten Verkehrskonzept der kantonalen «Vorstudie Mühlematt» und dem Freiraumkonzept des «Vorprojekts Aareufer Süd, Teil Ost» erläuterten die Planerteams von Kanton und Stadt, wie die Resultate der 2024 durchgeführten öffentlichen Partizipation in der Planung Berücksichtigung gefunden haben.
Im Rahmen einer Podiumsdiskussion, unter anderem mit Vize-Stadtpräsident Werner Schib und der stellvertretenden Stadtbaumeisterin Anna Borer, wurden im zweiten Teil des Abends Fragen aus dem Publikum engagiert diskutiert – von der neuen Velowegführung bis zu den Auswirkungen für Anwohnende.
Die Stadt Aarau dankt für die Teilnahme und die wertvollen Inputs. Die Inhalte der Veranstaltung finden sich hier.

Vorprojekt Aareufer Süd – Etappe kurzfristig
Vorprojekt Aareufer Süd – Etappe langfristig
Vorprojekt Aareufer Süd – Etappe mittelfristig
Vorprojekt Aareufer Süd – Visualisierung Schwanbar und Boulevard
Vorprojekt Aareufer Süd – Visualisierung Ufer und Philosophenweg
Neuorganisation Tagesstrukturen Aarau-Buchs
Ziel des Projekts ist, die heutige Organisation der Betreuungs- und Tagesstrukturen für schulpflichtige Kinder in der Stadt Aarau und der Gemeinde Buchs zu überprüfen.
November 2022: Die Verbandsgemeinden Aarau und Buchs haben dem Gemeindevertrag in der Urnenabstimmung vom 27. November 2022 zugestimmt und beauftragen damit die Kreisschule Aarau-Buchs mit der Führung der schulergänzenden modularen Kinderbetreuung und der Tagesschulen.
In beiden Gemeinden ist die Zustimmung zum Gemeindevertrag auch in der Volksabstimmung deutlich ausgefallen. Mit einer Zustimmung von 77.5 % in Aarau und von 63.5 % in Buchs wird die Kreisschule mit der Führung der schulergänzenden modularen Kinderbetreuung und der Tagesschulen beauftragt.
Abstimmungsresultat Gemeindevertrag vom 27.11.2022
Medienmitteilung der Kreisschule Aarau-Buchs
Abstimmungsbüchlein Gemeindevertrag
Gemeindevertrag
September 2022: Beratungen der Einwohnerräte Buchs und Aarau sowie im Kreisschulrat zu den Botschaften: Gemeindevertrag «Führung schulergänzender modularer Kinderbetreuung und Tagesschulen durch die Kreisschule Aarau-Buchs».
Die Exekutiven der Gemeinde Buchs und der Stadt Aarau sowie der Schulvorstand KSAB legen ihren Legislativen die Botschaft zum Gemeindevertrag «Führung schulergänzender modularer Kinderbetreuung und Tagesschulen durch die Kreisschule Aarau-Buchs» wie folgt vor.
- 20. September 2022: Beratung Botschaft zum Gemeindevertrag durch Einwohnerrat Buchs
- 22. September 2022: Beratung Botschaft zum Gemeindevertrag (inkl. Verpflichtungskredit Umsetzungsphase Tagesschule) durch Kreisschulrat KSAB
- 26. September 2022: Beratung Botschaft zum Gemeindevertrag (inkl. Projektierungskredit für Modulbau Tagesschule) durch Einwohnerrat Aarau
Allen drei Legislativen wird der Gemeindevertrag «Führung schulergänzender modularer Kinderbetreuung und Tagesschulen durch die Kreisschule Aarau-Buchs» vorgelegt. Aufgrund der verschiedenen Zuständigkeiten in der Umsetzung stimmen der Kreisschulrat und der Einwohnerrat Aarau über weitere Inhalte ab:
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Vorlage an |
Abweichungen |
Botschaft |
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Einwohnerrat Buchs |
Botschaft zum Gemeindevertrag |
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Kreisschulrat KSAB |
Botschaft zum Gemeindevertrag ergänzt um den Verpflichtungskredit Umsetzungsphase Tagesschule für 320'000 Franken (Projektleitung 01.01.2024 – 31.07.2025, Sachaufwand, Unvorhergesehenes) |
Kapitel 4.3, Seiten 12, 13 |
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Einwohnerrat Aarau |
Botschaft zum Gemeindevertrag zusätzlich separate Botschaft "Projektierungskredit Modulbau Tagesschule" für 570'000 Franken. Die Tagesschule soll auf dem Areal der Schulanlage Aare zu stehen kommen. Als Standortgemeinde ist die Stadt Aarau für die Planung und die Erstellung des Modulbaus zuständig. Damit die Tagesschule den Betrieb auf das Schuljahr 2025/2026 aufnehmen kann, wird der Projektierungskredit zeitgleich mit der Beratung zum Gemeindevertrag vorgelegt. |
Separate Botschaft |
Vorbehältlich der Genehmigung des Gemeindevertrags durch die drei Legislativen findet am 27. November 2022 die Volksabstimmung zum Gemeindevertrag in der Gemeinde Buchs und der Stadt Aarau statt. Der Beschluss des Kreisschulrats zum Gemeindevertrag untersteht gemäss § 6 der Satzungen der Kreisschule Aarau-Buchs dem obligatorischen Referendum. Somit legt die KSAB den Stimmberechtigten der Gemeinde Buchs und den Stimmberechtigten der Stadt Aarau den Gemeindevertrag zur Abstimmung an der Urne vor. Jede Gemeinde bildet einen Abstimmungskreis (§ 5 Abs. 2 Satzungen der Kreisschule Aarau-Buchs). Der Gemeindevertrag gilt als angenommen, wenn beide Gemeinden zustimmen.
- Botschaft Gemeindevertrag an den Einwohnerrat Buchs
- Botschaft Gemeindevertrag an den Kreisschulrat KSAB inkl. Verpflichtungskredit Umsetzungsphase Tagesschule
- Botschaft Gemeindevertrag an den Einwohnerrat Aarau
- Anhang zur Botschaft Gemeindevertrag: Gemeindevertrag
- Botschaft an den Einwohnerrat Aarau zum Projektierungskredit Modulbau Tagesschule
Mai 2022: Ergebnis der Vernehmlassung zum Gemeindevertrag
Eingegangen sind 57 Vernehmlassungsrückmeldungen darunter von sieben Parteien aus Aarau (EVP/EW, FDP, glp, Grüne, Pro Aarau, SP, SVP), vier Parteien aus Buchs (Die Mitte, FDP, SP, SVP), fünf Mitgliedern des Kreisschulrats Aarau-Buchs (1xDie Mitte Buchs, 1xFDP Aarau, 1xGrüne Aarau, 1xSP Aarau, 1xSVP Aarau), 36 Eltern sowie einzelne weitere Anspruchsgruppen.
Die Auswertung zeigt eine sehr hohe Zustimmung. Sowohl der Übertragung der modularen Strukturen als auch der Führung einer Tagesschule durch die Kreisschule Aarau-Buchs wird mit über 90 % zugestimmt. Die Wortmeldungen fokussieren sich auf die Forderung einer zeitlichen Priorisierung der Übertragung der modularen Tagesstrukturen (Hort) an die KSAB. Argumentiert wird vor allem damit, dass bei diesem Angebot viel mehr Kinder und ihre Familien profitieren könnten als von einer Tagesschule. Dieser Forderung kommen der Stadtrat Aarau, der Gemeinderat Buchs und der Schulvorstand Aarau-Buchs nach. Die Überführung der modularen Tagesstrukturen soll um vier Jahre vorgezogen werden. Zudem fliessen weitere in der Vernehmlassung aufgekommene Anliegen in den Gemeindevertrag. Die Details dazu sind dem Bericht zur Vernehmlassung zu entnehmen
17.11.2021 bis 9.1.2022: Vernehmlassung zum Gemeindevertrag
Der Bericht zur Vernehmlassung bildet die Informationsgrundlage für die Vernehmlassung zum Gemeindevertrag, der der Kreisschule Aarau-Buchs das Führen von Tagesschulen und von modularen schulergänzenden Tagesstrukturen überträgt und dazu die wesentlichen Eckwerte festhält.
Der Gemeindevertrag beauftragt die Kreisschule Aarau-Buchs mit dem Führen von Tagesschulen und von modularen schulergänzenden Tagesstrukturen und hält dazu die wesentlichen Eckwerte fest.
Unterlagen für die Vernehmlassung zum Gemeindevertrag über die Führung einer Tagesschule und schulergänzender modularer Kinderbetreuung:
Gemeindevertrag [pdf, 117 KB]
Bericht zur Vernehmlassung «Neuorganisation schulergänzende Tagesstrukturen» [pdf, 1.4 MB]
Medienmitteilung vom 19. November 2021 zur Vernehmlassung [pdf, 112 KB]
Grundlagenberichte der Fachgruppen:
Konzept Tagesschule [pdf, 159 KB]
Bericht Fachgruppe Immobilien (Tagesschule) [pdf, 454 KB]
Machbarkeitsstudie, baderpartner (Tagesschule) [pdf, 6.5 MB]
Bericht Fachgruppe Finanzen (Tagesschule) [pdf, 826 KB]
Bericht Fachgruppe Modular (modulare Tagesstrukturen) [pdf, 662 KB]
August 2019 – November 2021: Analysephase
Im August 2019 haben der Stadtrat Aarau, der Gemeinderat Buchs und die Kreisschulpflege Aarau-Buchs die Projektorganisation sowie das weitere Vorgehen im Projekt «Neuorganisation der Tagesstrukturen» verbschiedet. Den Lead dieser Analysephase lag bei den beiden Verbandsgemeinden Buchs und Aarau. Die Projektsteuerung setzte sich aus den Ressortverantwortlichen Bildung der Gemeinde Buchs und der Stadt Aarau, einer Vertretung der Kreisschulpflege sowie dem Geschäftsführer KSAB (beratende Stimme) zusammen.
Bedürfnisse breit erheben und Zielbild formulieren
Die Bedürfnisse wurden mittels Befragung bei den Eltern mit Kindern im Vorschul- und Primarschulalter aus Aarau und Buchs erhoben sowie an einer Grossgruppenveranstaltung.
Sowohl aus der Elternbefragung wie auch aus der Auswertung des Grossgruppenanlasses zeigte sich, dass die Vernetzung von Schule und Hort sowie der Informationsfluss zwischen diesen beiden Institutionen heute oft als mangelhaft wahrgenommen werden. Konsequent wurde das Zukunftsbild einer gemeinsamen Einheit bestehend aus Schule und Hort definiert. Eine ebenfalls viel geäusserte Wunschvorstellung war die Einführung eines Tagesschul-Angebots, an das sehr hohe Erwartungen gestellt wurden, über die aber kein einheitliches Verständnis vorhanden war.
Der Gemeinderat Buchs, der Stadtrat Aarau und die Kreisschulpflege beauftragten die Projektsteuerung mögliche Varianten für die Ausgestaltung einer Tagesschule und der Vorstellung «Schule und Hort gemeinsam als neue Einheit» auszuarbeiten.
Analyse: Prüfung und Ausarbeitung der Massnahmen und Organisationsformen
Für die Erarbeitung der möglichen Varianten wurde eine aus Eltern, Schule, heutigen Trägerschaften der schulergänzenden Tagesstrukturen und der Verwaltung bestehende Fachgruppe eingesetzt. Die von ihr erarbeiteten Varianten wurden anhand eines vorgängig definierten Bewertungsrasters bewertet. Aufgrund der Bewertungsergebnisse wurde je eine Variante für die Tagesschule und eine für die «Schule und Hort gemeinsam als neue Einheit» ausgearbeitet. Diese wurden den Teilnehmenden des zweiten Grossgruppenanlasses vom 23. September 2020 zur Spiegelung unterbreitet. Teilnehmende waren dieselben Personen wie am ersten Grossgruppenanlass.
Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Grossgruppenanlass beschlossen im Dezember 2020 der Gemeinderat Buchs, der Stadtrat Aarau und die Kreisschulpflege, dass das Modell Tagesschule detailliert ausgearbeitet werden sollte, Vor- und Nachteile einer Übertragung der modularen schulergänzenden Tagesstrukturen an die KSAB vertieft zu prüfen sowie weitere Modellvorschläge für deren Ausgestaltung vorzulegen seien. Für diese Arbeiten wurde die Projektorganisation um je eine Fachgruppe «Immobilie Tagesschule», «Angebot Tagesschule», «Organisation Tagesschule», «Finanzen Tagesschule» und «Modular (modulare Tagesstrukturen)» erweitert.
Der Gemeinderat Buchs, der Stadtrat Aarau und die Kreisschulpflege haben basierend auf der Arbeit der Fachgruppen entschieden, die Kreisschule Aarau-Buchs mit der Führung von Tagesschulen und von modularen schulergänzenden Tagesstrukturen zu beauftragen. Diese für die Kreisschule neuen Aufgaben sind ihr mit einem Gemeindevertrag zu übertragen. Diesem Vertrag haben die Einwohnerräte der Gemeinde Buchs und der Stadt Aarau sowie der Kreisschulrat zuzustimmen. Die Genehmigung des Gemeindevertrags im Kreisschulrat untersteht dabei dem obligatorischen Referendum. Die Beschlüsse in den beiden Einwohnerräten unterstehen dem fakultativen Referendum. Vor der definitiven Beschlussfassung in den Exekutiven und der anschliessenden Beratung in den Räten ging die Vorlage in die Vernehmlassung. Dazu waren Parteien, Verbände und alle interessierten Personen eingeladen, sich dazu zu äussern.
Medienmitteilung vom 21. August 2019 zur Verabschiedung Projektorganisation und weiteres Vorgehen
Medienmitteilung vom 24. Februar 2020 zum Start der 2. Teilphase [pdf, 97 KB]
Medienmitteilung vom 12. Oktober 2020 zur Ergebniskonferenz [pdf, 100 KB]
Medienmitteilung vom 16. Dezember 2020 zum Auftrag für das Detailkonzept Tagesschule [pdf, 98 KB]
Medienmitteilung vom 19. November 2021 zur Vernehmlassung [pdf, 112 KB]
2019: Überweisung der Postulate und Verpflichtungskredit
Der Einwohnerrat Buchs hat an seiner Sitzung vom 3. April 2019 das Postulat zur Übertragung von Aufgaben an die KSAB überwiesen und einem Verpflichtungskredit für die "Neuorganisation der schulergänzenden Kinderbetreuung", in Zusammenarbeit mit der Stadt Aarau und der KSAB, zugestimmt. Auch der Einwohnerrat Aarau hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2019 das Postulat überwiesen und einem Verpflichtungskredit zugestimmt.
2019-52 Botschaft an den Einwohnerrat Aarau, 18. Februar 2019
2018: Postulate in den Einwohnerräten Aarau und Buchs
Am 16. August 2018 wurde im Einwohnerrat Buchs ein Postulat eingereicht, welches vom Gemeinderat Buchs verlangt zu prüfen, ob die Betreuungs- und Tagesstruktureinrichtungen für Schulkinder in die Kreisschule Aarau-Buchs (KSAB) oder in eine Zusammenarbeit mit einer anderen regionalen Gemeinde zu integrieren seien.
Am 25. September 2018 haben acht Aarauer Einwohnerratsmitglieder ein Postulat zur Übertragung von Aufgaben an die Kreisschule Aarau-Buchs eingereicht sowie die Prüfung ob die Kreisschule Aarau-Buchs beauftragt werden soll, Tagessschulen zu entwickeln.
Postulat Tagesstrukturen, 16.08.2018, Marius Fedeli, Einwohnerrat Buchs [pdf, 83 KB]
Postulat: Übertragung von Aufgaben an die Kreisschule Aarau-Buchs, GV 2018-2021/52
Pilotprojekt «Urbane Sicherheit» am Bahnhof Aarau
Mit dem Pilotprojekt «Urbane Sicherheit» am Bahnhof Aarau verfolgt die Stadt Aarau das Ziel, bis Ende des Jahres 2027 ein integrales Managementsystem für die Gewährleistung der objektiven und subjektiven Sicherheit am Bahnhof Aarau zu erarbeiten. Die Wirkung dieses Managementsystems wird durch ein Monitoring gemessen.
Dabei ist es der Stadt ein besonderes Anliegen, dass die Einschätzungen und Sichtweisen der verschiedenen Anspruchsgruppen in den Prozess einfliessen. Dazu wird der Austausch mit Eigentümerinnen und Eigentümern der Grundstücke am Bahnhof, Nutzerinnen und Nutzern des Bahnhofs und auch innerhalb der Verwaltung gepflegt. Geschaffen wird je ein Gefäss für den Austausch mit den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie innerhalb der Stadtverwaltung. Zudem sind Spaziergänge mit Nutzerinnen und Nutzern vor Ort geplant. Die im Rahmen des Pilotprojekts gesammelten Erkenntnisse werden dem Stadtrat zum Abschluss des Projekts im Jahr 2027 vorgelegt.
Stadtmonitoring als Ausgangspunkt
Das Pilotprojekt «Urbane Sicherheit» entspringt den Erkenntnissen aus dem Stadtmonitoring, das die Stadt Aarau alle vier Jahre durchführt. Dazu werden statistische Daten ausgewertet und eine repräsentative Befragung bei der Bevölkerung durchgeführt. Im Jahr 2021 hat sich die Einschätzung zum Themenkreis «Sicherheit, Ruhe und Sauberkeit» deutlich verschlechtert. Zusätzlich gab es in der Vergangenheit verschiedene politische Vorstösse zur Sicherheit am Bahnhof Aarau. Für negative Rückmeldungen sorgte in erster Linie der Bahnhof Aarau. Infolgedessen wurden verschiedene Projekte und Handlungsmöglichkeiten – unter anderem die im April 2023 als Pilotprojekt eingeführte SIP (Sicherheit, Intervention und Prävention), die per 1. Januar 2026 verstetigt wird – evaluiert.
Zudem wurden auf Beschluss des Stadtrats im Jahr 2024 verschiedene Sofortmassnahmen zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit ergriffen. Dazu gehören beispielsweise das Aufstellen von Sitzgelegenheiten und Begrünungen, die optisch hellere Gestaltung der Einsteinpassage und der Hächlerhalle oder etwa auch die testweise Platzierung temporärer Toiletten an verschiedenen Standorten auf dem Bahnhofplatz.
Quartierentwicklung «Euses Aarau – Euses Quartier»

Lebendige Quartiere stärken die Lebensqualität und die Attraktivität Aaraus als Wohn- und Arbeitsstandort. Im Rahmen des Legislaturziels 12 «Die Stadt schafft Rahmenbedingungen für die Förderung von Eigeninitiative» startete der Stadtrat daher das Quartierentwicklungsprojekt «Euses Aarau – Euses Quartier».
Quartierentwicklungskonzept
Das verabschiedete Quartierentwicklungskonzept finden Sie hier: Quartierentwicklungskonzept.
Quartier-Umfrage
Was beschäftigt die Menschen in den Aarauer Quartieren? Was wünschen sie sich, welche Ideen haben sie für ihr Quartier? Dies will der Stadtrat mit einer partizipativen Quartieranalyse erfahren um darauf aufbauend, anschliessend konkrete Schritte für die weitere Quartierentwicklung zu erarbeiten. Interessierte Aarauerinnen und Aarauer wurden eingeladen, zwischen dem 18. März und dem 24. April 2020, an einer kurzen Onlineumfrage teilzunehmen. Fast 1'200 Personen sind dem Aufruf gefolgt und haben die Umfrage beantwortet.
Quartierentwicklung Resultate Onlineumfrage Bericht [pdf, 4.2 MB]
Fachliche Quartieranalyse
Die «Fachliche Quartieranalyse» fasst den ersten Teil der Quartieranalyse zusammen, welcher auf vorhandenen Grundlagen der Stadt Aarau wie strategische Dokumente, Leitbilder, planerische Grundlagen, Monitorings etc. basiert. Die fachliche Analyse ergibt ein erstes Bild über die Quartiere aus Sicht der Verwaltung.
- Fachliche Quartieranalyse, Bericht [pdf, 1.1 MB]
- Fachliche Quartieranalyse, Themenanalyse [pdf, 422 KB]
- Fachliche Quartieranalyse, Themenkarte Kultur / Soziokultur / Integration und Teilhabe [pdf, 7.7 MB]
- Fachliche Quartieranalyse, Themenkarte Nahversorgung / Freiraum [pdf, 11.1 MB]
- Fachliche Quartieranalyse, Themenkarte Bauliche Projekte / Mobilität [pdf, 8.3 MB]
- Fachliche Quartieranalyse, Quartiersteckbriefe [pdf, 66.5 MB]
Quartiergespräche
Um die gewonnen Erkenntnisse aus der Online-Umfrage zu vertiefen, wurden im November mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Quartieren Quartiergespräche durchgeführt, welche für die Bevölkerung online übertragen wurden.
Die Online-Gespräche fanden vom 18. November bis 2. Dezember 2020 statt. Untenstehend sind die Online-Gespräche aufgeschaltet.
| Datum | Zeit | Nr. | Quartier | Video Quartiergespräche |
|---|---|---|---|---|
| Mi, 18.11. |
19.00-19.30
|
1
2 |
Altstadt
Innenstadt / Rössligut |
Gespräch Altstadt
Gespräch Innenstadt & Rössligut |
| Fr, 20.11. | 19.00-19.30
19.45-20.15 |
3
4 |
Torfeld Nord
Torfeld Süd |
Gespräch Torfeld Nord
Gespräch Torfeld Süd |
| Di, 24.11. | 19.00-19.30
19.45-20.15 20.30-21.00 |
5
6 7 |
Gönhard
Telli Hungerberg |
Gespräch Gönhard
Gespräch Telli Gespräch Hungerberg |
| Do, 26.11. | 19.00-19.45 | 8,9 | Rohr + Rohr Siebenmatten | Gespräch Rohr |
| Fr, 27.11. | 19.00-19.30 | 10
|
Zelgli, Binzenhof | Gespräch Zelgli & Binzenhof |
| Mo, 30.11. | 19.45-20.15
20.30-21.00 |
11
12 |
Scheibenschachen
Damm |
Gespräch Scheibenschachen
Gespräch Damm |
| Mi, 02.12. | 19.30-20.00
20.15-20.45 |
13
14 |
Schachen
Goldern |
Gespräch Schachen
Gespräch Goldern |
Fotowettbewerb: My Hood - my Place / Mein Quartier - Mein Platz (12 - 25 Jahre)
Die Bilder zum Fotowettbewerb «My Hood - My Place», mit Lieblingsorten von Aarau, wurden vom 12. Oktober bis 17. Oktober 2020 im Stadtmuseum ausgestellt.
| Jurypreis | Publikumspreis | |
|---|---|---|
|
|
Bilder der Finissage des Fotowettbewerbs «My Hood - My Place».
Weitere Infos findest du hier www.stadtmuseumaarau.ch, www.jugendarbeitaarau.ch, Fotowettbewerb "my Hood - my Place" [pdf, 345 KB]
Info-Mail
Falls Sie über das Projekt «Euses Aarau, Euses Quartier» informiert werden möchten, können Sie sich via quartierentwicklung@aarau.ch für das Infomail anmelden.
Regionale Integrationsfachstelle (RIF) Aarau
Die regionale Integrationsfachstelle RIF der Gemeinden Aarau, Buchs, Biberstein, Hirschthal, Hunzenschwil, Kölliken, Küttigen, Muhen, Oberentfelden, Suhr und Unterentfelden ist ein Gemeinschaftsprojekt dieser Gemeinden mit dem Kanton Aargau.
Weitere Informationen finden Sie unter den beiden nachfolgenden Links:
www.integrationregionaarau.ch
www.ag.ch/rif
Sanierung und Umgestaltung Vordere Vorstadt
Neue Projektierung mit Wasserelement startet noch im Sommer 2024
Der öffentliche Raum der Vorderen Vorstadt ist dringend sanierungsbedürftig. Die hohe Beanspruchung der Fahrbahn hat über die Jahre massive Schäden an der bestehenden Natursteinpflästerung hervorgerufen. Das Stadtbauamt führt fortlaufend Unterhalts- und Reparaturmassnahmen durch. Über die Zeit ist dadurch ein nicht sehr ansehnlicher Flickenteppich entstanden.
Das Sanierungskonzept hatte in der ursprünglichen Projektierung (2014 – 2019) eine Asphaltbauweise anstelle der heute dort auf der Fahrbahn verbauten Natursteinpflästerung vorgesehen. Gegen diese neue Variante der Materialisierung gab es ein Beschwerdeverfahren, das sich über einen Zeitraum von rund drei Jahren hinzog. Mit Beschluss vom 25. Januar 2023 hiess der Regierungsrat des Kantons Aargau eine Beschwerde gut und hob damit die Baubewilligung für die Vordere Vorstadt auf. Eine Neugestaltung der Fahrbahn in reiner Asphaltbauweise ist demnach nicht genehmigungsfähig. Auf der Fahrbahn wird künftig wieder ein Belag aus Natursteinen in Segmentbögen eingebaut.
Neben der Frage nach der Materialisierung der Oberflächen wurde Ende des vergangenen Jahres zusätzlich die Bürgermotion «Stadtbachöffnungen» auch für die Vordere Vorstadt überwiesen. Damit muss in die weitere Projektbearbeitung zumindest ein Wasserelement in Form einer mit Stadtbachwasser beschickten Dekorinne, vergleichbar mit der Rathausgasse, als Variante mitbetrachtet werden. Ansonsten wird grundsätzlich am ursprünglich ausgearbeiteten und durch den Stadtrat dazumal bewilligten Projekt festgehalten – das gilt vor allem im Hinblick auf Fahrbahnränder, Gehwegbreiten und Werkleitungsführung.
Die eigentliche Arbeit am Bauprojekt wird nach den Sommerferien aufgenommen. Neben der Materialisierung und Gestaltung wird die Teilmassnahme M1 des Hochwasserschutzprojektes zur Erweiterung der Kapazität des Stadtbaches umgesetzt. Des Weiteren sind nahezu sämtliche Werkleitungen betroffen.
Ein neues Auflageprojekt wird für 2026/2027 angestrebt. Mit den Bauarbeiten kann nach aktuellem Projektstand voraussichtlich 2028 begonnen werden. Die Bauzeit wird sich durch die geänderte Materialisierung sowie durch besagtes Wasserelement auf rund drei Jahre verlängern, so dass mit einer Fertigstellung frühestens Ende 2030 gerechnet werden kann.
Schulraumprovisorium Primarschule Gönhard
Die Kreisschule Aarau-Buchs hat von 2021 bis 2022 eine umfassende und wiederkehrende Schulraumplanung durchgeführt. Die Planung zeigt einen Schulraummangel auf. Die Suche nach einem neuen Primarschulstandort fokussiert sich auf das Torfeld Nord. Bis zum Bau eines neuen Primarschulstandortes dürfte die Planung noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Zur Überbrückung des akuten Defizits, das sich insbesondere im Einzugsgebiet Gönhard ergibt, soll ein Provisorium erstellt werden. Der Bedarf liegt bei vier Abteilungen. Gemäss den aktuellen Raumanforderungen für Primarschulen ist der Standort Gönhard – ausgelegt auf 15 Abteilungen – momentan um vier Abteilungen überbelegt. Bei Nutzung von Synergien des Bestands auf dem Areal kann der Bedarf auf vier zusätzliche Fachzimmer mit zugehörigen Gruppen- und Lagerräumen minimiert werden. Es handelt sich somit um eine Raumerweiterung. Der Einwohnerrat bewilligte dazu im Juni 2024 einen Projektierungskredit. Aktuell liegt das Bauprojekt vor. Geplant ist ein Holzmodulbau analog der Tagesschule. Dieser soll am Rande der Spielwiese auf dem Gönhardareal zu liegen kommen und die vorhandenen Erschliessungen nutzen. Im Mai 2026 befindet der Einwohnerrat über das Geschäft.
Schulareal Gönhard
Spitex Region Aarau
Projektträger und Projektziel
Im Zuge der demographischen Entwicklung steigen die Ansprüche aus Politik und Öffentlichkeit an die öffentlichen Spitex-Organisationen stetig. Damit verbunden erhöhen sich die Anforderungen an die Spitex-Organisationen und die öffentliche Hand. Der Zusammenschluss und die Neuorganisation zur "Spitex Region Aarau" erfolgen,
- um die Entwicklungen und das Wachstum in der ambulanten Pflege gut zu bewältigen
- um eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für die Einwohnerinnen und Einwohner in der Region Aarau zu sichern mit einem Angebot 'aus einer Hand'
- um Entwicklungen im Personalbereich und der Pflege bestmöglich zu unterstützen und voranzutreiben
- um Synergien zu nutzen und dem steigenden Kosten und Konkurrenzdruck aktiv entgegenzuwirken.

Projektphasen – von der Analyse zur Umsetzung
Am Ursprungsprojekt "Spitex-Organisationen Region Aarau" (Initialisierungsphase) haben in den Jahren 2020 und 2021 zwölf Gemeinden und sechs Spitex-Organisationen teilgenommen (Details im Konzept Seite 10). Dieses Projekt wurden von aarau regio durch eine Anschubfinanzierung mitgetragen.
Zum Folgeprojekt zur Weiterverfolgung eines Zusammenschlusses (Konzeptphase) haben sich der Verein Spitex Aarau mit der Stadt Aarau, der Verein Spitex Aare Nord mit den Gemeinden Biberstein, Densbüren, Erlinsbach AG und Küttigen sowie der Verein Spitex Buchs AG mit der Gemeinde Buchs entschieden. In diesem Folgeprojekt wurden folgende Grundlagen ausgearbeitet:
- Entscheidungsgrundlagen für die Wahl der Kooperations und Rechtsform unter Berücksichtigung der Public Corporate Governance (Kurzbericht mögliche Kooperations- und Rechtsformen unter Berücksichtigung der Public Corporate Governance).
Die Mitglieder (5 Gemeinden und 3 Spitex-Organisationen) haben sich entschieden, den Zusammenschluss in einer öffentlich-rechtlichen Rechtsform zu vollziehen. Die zukünftige Spitex-Organisation soll als Interkommunale Anstalt (IKA) ausgestaltet und betrieben werden, weil die Spitex mit dieser Rechtsform als selbständiges Unternehmen funktionieren kann, an welcher sich auch privatrechtliche Partner (d.h. insbesondere die drei bestehenden Spitex-Vereine) beteiligen können. Ein besonderer Vorteil dieser öffentlich-rechtlichen Rechtsform ist es, dass die leistungsbestellenden Gemeinwesen sich nicht nur mit einer Beteiligung finanziell engagieren, sondern auch politisch-strategische Rahmenbedingungen setzen können und somit die Anbindung an die übergeordneten politischen Initiativen ("Gesundheitsregion") verbindlicher gewährleisten können.
Kurzbericht "mögliche Kooperations- und Rechtsformen unter Berücksichtigung der Public Corporate Governance vom 11.02.2022".
Dem Entscheid der 8 Mitglieder zur Rechtsform (auf der Basis des Kurzberichts vom 11.02.2022) vorausgegangene Berichte:
Diskussionsgrundlage Grobkonzept; Rechtsform vom 19.02.2021
Diskussionsgrundlage Grobkonzept; Vergleich Kooperation/Integration vom 25.01.2021
- Teilprojekt Betriebsorganisation: Erarbeitung von Konzepten, Lohnanalysen, Sozialversicherungen, Organigrammen usw.
Es liegt das Konzept Organisation, Betrieb und Finanzierung vor.
Konzept Spitex Region Aarau vom 24. Mai 2023
- Teilprojekt Umstrukturierung (Gründung): U.a. Erarbeitung von Dokumenten, welche für die Gründung der neuen Organisation notwendig sind.
Es liegen die Anstaltsordnung und der Entwurf der Eigenerstrategie vor.
Anstaltsordnung
Entwurf Eignerstrategie
Die Projektumsetzung beginnt ab Januar 2024. Die formelle Gründung der "Spitex Region Aarau" erfolgt per 1. Juli 2024. Die operative Betriebsaufnahme der neuen Spitex-Organisation ist per 1. Januar 2025 vorgesehen.
14. Dezember 2023: Alle Gemeinden werden Mitglied
Medienmitteilung: Spitex Region Aarau: Alle Gemeinden werden Mitglied
1. November 2023: Die drei Spitex-Vereine stimmen zu
Medienmitteilung: Spitex Region Aarau: Die drei Spitex-Vereine stimmen zu
20. September 2023: Auswertung der Vernehmlassung
Vom 1. Juni 2023 bis 8. August 2023 fand die öffentliche Vernehmlassung zur Neuorganisation der Spitex gemäss Konzept und der Anstaltsordnung statt.
In der Online-Umfrage sind 26 auswertbare Rückmeldungen eingegangen, wovon 1 Rückmeldung anonym war. Zudem sind 6 Eingaben mittels separater schriftlicher Stellungnahme und ausserhalb der vorgegebenen Fragestellungen eingegangen.
Der Zusammenschluss wird von einer klaren Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortet. Vereinzelte kritische Rückmeldungen betreffen die Standortfrage, die mögliche Verunsicherung bei den Klientinnen und Klienten sowie beim Personal und die gewählte Rechtsform (die Interkommunale Anstalt wird infrage gestellt, stattdessen soll eine Aktiengesellschaft und/oder der Zusammenschluss der Vereine geprüft werden). Weiter angeführt werden die Submissionspflicht (Kommt diese zum Tragen oder nicht?) und die Alterszentren (Warum wurde nicht mit ihnen ein Zusammenschluss geprüft?).
Die Projektsteuerung nahm im Bericht zur Vernehmlassungs-Auswertung Stellung zu den kritischen Rückmeldungen:
- Standorte und Personal: Die SpitexStandorte werden grundsätzlich beibehalten. Die Präzisierung zu den Standorten findet sich in der Eignerstrategie. In der Startphase von rund zwei Jahren werden die bestehenden Standorte aufrechterhalten. Das Dienstleistungsangebot wird regelmässig evaluiert. Die Ausgestaltung richtet sich an den Bedürfnissen der Klientinnen und Klienten aus und berücksichtigt betriebliche und wirtschaftliche Kriterien.
Unabhängig von den Standorten soll weiterhin mit lokalen Teams gearbeitet werden. - Submissionspflicht: Nach heutigem Kenntnisstand geht die Projektsteuerung davon aus, dass eine SpitexOrganisation - im mehrheitlichen Eigentum der öffentlichen Hand - nicht von der Submissionspflicht betroffen ist.
- Zusammenarbeit mit den Pflegeheimen und Alterszentren: Der guten Zusammenarbeit mit den lokalen Alters und Pflegeheimen wird weiterhin ein hoher Stellenweg beigemessen. In der Eignerstrategie ist festgehalten, dass sich die "Spitex Region Aarau" aktiv an der Entwicklung von regionalen Gefässen beteiligt und strategische Kooperationen mit den Pflegeinstitutionen der Region sucht.
Die Projektsteuerung weist darauf hin, dass die Pflege bei betagten älteren Personen nur ein Teil des Leistungsangebots ausmacht. Die Spitex-Organisationen erbringen einen substanziellen Teil der Leistungen für Menschen unter 60 Jahren. Aufgrund der gesundheitspolitischen Strategie des Bundes wird dieser Anteil künftig weiter zunehmen. - Rechtsform: Die Projektsteuerung hat intensiv analysiert, wie gut die für den SpitexZusammenschluss gesetzten Ziele mit den beiden Rechtsformen AG und IKA erreicht werden können. Die IKA schneidet dabei besser ab. Ausschlaggebend sind insbesondere die politische Akzeptanz dieser Rechtsform für eine Institution mit öffentlicher Aufgabe und die demokratische Kontrolle durch staatliche Aufsicht einer IKA. Was die unternehmerische Flexibilität betrifft, ist die "Spitex Region Aarau" als IKA nicht im Nachteil. Die IKA kann genauso autonom und effizient ausgestaltet werden wie eine AG.
Die Projektsteuerung hält deshalb überzeugt und einstimmig an der IKA als Rechtsform für die "Spitex Region Aarau" fest. Gestützt wird sie dabei durch mehrere Behördenvernehmlassungen seit Beginn des Projekts. Eine Recherche hat zudem gezeigt, dass im Kanton Aargau - vier Jahre nach der Einführung der Rechtsform IKA - bereits mehrere IKAs in verschiedenen Bereichen existieren und funktionieren. Dazu gehört auch die als IKA organisierte Spitex Regio Laufenburg.
Aufgrund der Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen zum Konzept, inklusive den Regelungen in der Anstaltsordnung, hat die Projektsteuerung beschlossen, keine Änderungen in der Anstaltsordnung vorzunehmen. Hingegen wurde die Eignerstrategie zum Thema Standorte ergänzt und präzisiert.
Vernehmlassungsbericht
Medienmitteilung: Spitex Region Aarau - Die Abstimmungen stehen bevor.pdf
Konzept
Anstaltsordnung (Genehmigungsexemplar)
Entwurf Eignerstrategie
Sport- und Freizeitanlage Winkel Erneuerung
Die Sportplätze der Sport- und Freizeitanlage Winkel in Rohr sind sanierungsbedürftig. Nachdem der Einwohnerrat den Baukredit 2020 zurückgewiesen hat, beauftragte er den Stadtrat, eine Lösung zu finden, die den Bedürfnissen der Anwohnenden, der Ökologie und des Sports entspricht. Die Paritätische Kommission Aarau-Rohr hörte daraufhin die beteiligten Interessensgruppen an und gab Empfehlungen an den Stadtrat.
Dieser definierte die Zweckbestimmung der Anlage und legte Grundsätze zu verschiedenen Themenfeldern fest, nachdem ein «Runder Tisch» mit den Interessensgruppen stattgefunden hatte. Die Anlage soll weiterhin dem Breitensport, Vereinen und der Öffentlichkeit dienen, wobei der Allmendcharakter erhalten bleiben soll. Der Stadtrat legte Voraussetzungen für die Planung in sechs Themenfeldern fest, unter anderem basierend auf dem Gemeindesportanlagenkonzept GESAK.
Der Einwohnerrat bewilligte die Aufstockung des Projektierungskredits im Januar 2023 einstimmig. Danach konnte die Projektierung gestartet werden.
Die Projektierung und Ausarbeitung des Bauprojektes erfolgten bis Anfang September 2023 und wurde den Anwohnenden, Vereinen und Interessenvertretungen vorgestellt.
Danach wurde das Bauprojekt mit KV am 13. November 2023 vom Stadtrat und am 22. Januar 2024 vom Einwohnerrat vorgelegt und gutgeheissen. Im März 2024 erfolgte die Eingabe des Baugesuchs.
Mit dem Bau des Material- und Gerätegebäudes wurde im August 2025 begonnen, es soll im Januar 2026 abgeschlossen werden. Der Baubeginn für die Sportanlagen (Kunst- und Naturrasenspielfelder, Multifunktionsflächen und ökologische Massnahmen) ist nach Abschluss der Fussball-Vorrunde 2025 am 3. November 2025 geplant. Die Bauarbeiten werden mit Winter-Unterbrechungen voraussichtlich insgesamt etwa 14 Monate dauern. Bei günstigen Wetterbedingungen für den Einbau des Kunstrasenbelags kann der Spielbetrieb auf dem Kunstrasenplatz im zweiten Quartal 2026 wieder aufgenommen werden. Das Naturrasenspielfeld kann ab Mitte August 2026 (drittes Quartal 2026) für den Spielbetrieb freigegeben werden. Die Multifunktionsflächen werden im Oktober 2026 fertiggestellt. Zum Abschluss werden im Herbst 2026 die ökologischen Massnahmen ausgeführt.
| Anlage | voraussichtliche Wiedereröffnung |
|---|---|
| Kunstrasenspielfeld | ab 3. Quartal 2026 |
| Naturrasenspielfeld | ab 3. Quartal 2026 |
| Mulitfunktionsfläche |
ab 1. Quartal 2027 |

Vogelperspektive Sport- und Freizeitanlage Winkel, Gesamtanlage
Dokumente:
SFWE Situation & Umgebung.pdf
SFWE Grundriss EG & Dachaufsicht.pdf
SFWE Situation & Umgebung.pdf
Teilrevision Nutzungsplanung; Festlegung Gewässerräume
Der Regierungsrat hat am 18. Dezember 2019 und 11. März 2020 die Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung mit Änderungen genehmigt. Damit sind die neue Bau- und Nutzungsordnung sowie die Bauzonen- und Kulturlandpläne anwendbar.
Der Regierungsrat genehmigte die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) und der Bauzonen- und Kulturlandpläne am 18. Dezember 2019. In einem weiteren Entscheid hat der Regierungsrat am 11. März 2020 auch die vom Einwohnerrat (nach der Rückweisung vom 27. August 2018) am 28. Oktober 2019 verabschiedeten ergänzenden Teile genehmigt. Die neue Bau- und Nutzungsordnung sowie die Bauzonen- und Kulturlandpläne sind unter dem folgenden Link zu finden: Bauvorschriften
Überarbeitung Gewässerräume:
Beim Beschluss der Gesamtrevision der Nutzungsplanung am 18. Dezember 2019 nahm der Regierungsrat Abschnitte der Gewässer Rombachbächli, Roggenhuserbach, Lättgrubenbach, Goldernbäche inkl. Hexenbach, Rohrer Giessen und Brunnbach von der Genehmigung aus. Für die zurückgewiesenen Abschnitte der Fliessgewässer gelten somit weiterhin die bundesrechtlichen Übergangsbestimmungen. Mit der vorliegenden Teilrevision der Nutzungspläne wird dieser Umstand bereinigt und die Gewässerräume planrechtlich und ortsgerecht umgesetzt.
Öffentliche Auflage und Mitwirkung
Die erforderliche Teiländerung Nutzungsplanung lagen vom 15. Dezember 2023 bis 15. Januar 2024 zur öffentlichen Mitwirkung auf und im Anschluss vom 26. April 2024 bis 27. Mai 2024 fand die öffentliche Auflage statt. Es sind keine Einwendungen eingegangen.
Festlegung Gewässerräume: Teiländerung Nutzungsplanung – Stadt Aarau
Teilrevision Nutzungsplanung; Kommunale Kulturschutzobjekte
Der Regierungsrat hat am 18. Dezember 2019 und 11. März 2020 die Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung mit Änderungen genehmigt. Damit sind die neue Bau- und Nutzungsordnung sowie die Bauzonen- und Kulturlandpläne anwendbar.
Der Regierungsrat genehmigte die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) und der Bauzonen- und Kulturlandpläne am 18. Dezember 2019. In einem weiteren Entscheid hat der Regierungsrat am 11. März 2020 auch die vom Einwohnerrat (nach der Rückweisung vom 27. August 2018) am 28. Oktober 2019 verabschiedeten ergänzenden Teile genehmigt. Die neue Bau- und Nutzungsordnung sowie die Bauzonen- und Kulturlandpläne sind unter dem folgenden Link zu finden: Bauvorschriften
Bereits im Mai 2018 hatte der Stadtrat beschlossen, die §§ 36 und 37 in der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) zu den kommunalen Kulturschutzobjekten von der Genehmigung auszukoppeln. Der Stadtrat verabschiedete an seiner Sitzung vom 01. Juli 2024 die Teilrevision Nutzungsplanung zu den kommunalen Kulturschutzobjekten zuhanden der öffentlichen Mitwirkung und kantonalen Vorprüfung. Mit der Teilrevision zu den kommunalen Kulturschutzobjekten wird die alternative Schutzkonzeption eingeführt und der Umgang mit den kommunalen Schutzobjekten grundeigentümerverbindlich in der Bau- und Nutzungsordnung festgesetzt.
Öffentliche Mitwirkung - Informations-Veranstaltung
Der Stadtrat informierte die Bevölkerung am Dienstag, 17. September 2024, im Kultur- und Kongresshauses über die öffentliche Mitwirkung der Teilrevision Nutzungsplanung - kommunale Kulturschutzobjekte.
Die Unterlagen für die Teilrevision Nutzungsplanung lagen vom 18. September bis 23. Oktober 2024 öffentlich im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf.
Grundeigentümerverbindliche Dokumente:
- Bau und Nutzungsordnung, Anpassung §§36 und 37 Kulturschutzobjekte, Synopse, Stand 1. Juli 2024
- Bauzonen und Kulturlandplan Ausschnitte Nord, Stand 23.Mai 2024
- Bauzonen und Kulturlandplan Ausschnitte Süd, Stand 23.Mai 2024
- Bauzonen und Kulturlandplan Ausschnitte Ost, Stand 23.Mai 2024
Erläuternde Dokumente:
Telliplatz, Neugestaltung
Die Stadt Aarau beabsichtigt eine Sanierung und Neugestaltung des Telliplatzes.
Der Telliplatz ist ein wichtiger öffentlicher Ort, Treff- und Kreuzungspunkt für das Telliquartier. Hier finden regelmässig verschiedene Märkte, Veranstaltungen und Quartierfeste statt. Das Gemeinschaftszentrum und der nördliche Zugang zum Einkaufszentrum liegen direkt am Telliplatz.
Der Platz entstand mit dem Bau des Tellihochhauses und dem Einkaufszentrum Telli 1971–1974 an dessen Nordseite. Die ursprüngliche Aussenraumgestaltung wurde im Lauf der Jahre, massgeblich aus Unterhaltsgründen, verändert und vereinfacht.
Heute bietet der Platz mit seinen Überbleibseln und Ergänzungen aus den vergangenen Jahrzehnten wenig freiräumliche Qualitäten. Er kann den Anforderungen einer multifunktionalen Nutzung durch Altersgruppen aller Generationen nicht mehr gerecht werden. Seine Erschliessung durch Fuss- und Veloverkehr ist unbefriedigend.
Im Jahr 2022 wurde eine erste Machbarkeitsstudie zur Neugestaltung des Platzes durchgeführt. Sie war verknüpft mit einer darauf aufbauenden sozialräumlichen Analyse, welche die Bedürfnisse und Anforderungen an eine zeitgemässe Platzneugestaltung auf Basis sozialräumlicher Zusammenhänge und Quartiereigenarten herausarbeitete. Auf Basis dieser Erkenntnisse und dank einem steten Dialog mit Vertretenden der Quartierbewohnerschaft wurde das Vorprojekt am 26. Mai 2025 durch den Stadtrat verabschiedet. Das Projekt geht nun in die nächsten Planungs- und Umsetzungsphasen inkl. Projektauflage. Eine Fertigstellung ist bis 2029 vorgesehen.
Kontaktperson Stadt: Michael Rabe, michael.rabe@aarau.ch
Visualisierung: Zukünftiger Blick auf den Telliplatz von Nord-Osten.
(Quelle: OVI Images / w+s Landschaftsarchitekten AG)
Visualisierung: Zukünftiger Blick Richtung Westen auf den Telliplatz mit naturnahem Spielbereich im Vordergrund.
(Quelle: OVI Images / w+s Landschaftsarchitekten AG)
Visualisierung: Zukünftiger Aufenthaltsbereich am Sengelbach mit Blick Richtung Westen auf das Telli Center.
(Quelle: OVI Images / w+s Landschaftsarchitekten AG)
Machbarkeitsstudie Telliplatz 2022 [pdf, 8.1 MB]
Schlussbericht sozialräumliche Analyse Telliplatz 2023 [pdf, 6.3 MB]
Dokumentation Vorprojekt - Stand 28.08.2024
Testlauf Bahnhofstrasse
Die Bahnhofstrasse in Aarau liegt zentral und verbindet den Bahnhof mit der Altstadt. Die Strasse muss saniert werden, deshalb überarbeiten derzeit die Stadt Aarau und der Kanton Aargau gemeinsam die betriebliche und gestalterische Situation auf der Bahnhofstrasse. Mit einem Testlauf ab August 2023 wollen Kanton und Stadt Erfahrungen sammeln für eine definitive Gestaltung der Bahnhofstrasse.
Weitere Informationen zum Projekt: www.ag.ch/bahnhofstrasse-aarau
Torfeld Süd
Im Gebiet Torfeld Süd soll ein verdichteter Stadtteil mit zusätzlichen Bauvolumen im Sinne eines attraktiven Stadtraums, angemessenen Freiflächen sowie vereinzelten Hochhäusern als Akzente entstehen. Kern im Ostbereich des Gebietes Torfeld Süd bildet das Fussballstadion für höchstens 10'000 Besucher.
Seit Erarbeitung des heute rechtsgültigen Gestaltungsplanes im Jahre 2009 hat sich die ökonomische Situation verändert. Das bewilligte Stadionprojekt mit Einkaufszentrum lässt sich aus wirtschaftlicher Sicht derzeit nicht wie vorgesehen ausführen. Daher wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie nach einem möglichen «Plan B» gesucht. Dieses überarbeitete Gesamtkonzept erfordert aufgrund der begrenzten Grundstückfläche eine andere Anordnung vom Bauvolumen und eine dichtere Nutzung. Damit kann auch der übergeordneten planerischen Zielsetzung, die angestrebte Innenentwicklung bzw. Verdichtung an optimal erschlossenen Orten zu fördern, in höherem Mass Rechnung getragen werden.
Änderung Gestaltungsplan
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 17. Februar 2025 die Änderung Gestaltungsplan Torfeld Süd mit folgender redaktionellen Änderung gegenüber den öffentlichen Auflagen beschlossen:
§ 37 «Eine Teilrevision der Sondernutzungsvorschriften aufgrund von Änderungen des übergeordneten Rechts wird in jedem Fall vorbehalten, insbesondere die Änderung von § 27 Abs. 7 SNV (Schutz vor Eisenbahnlärm) aufgrund des von der Bundesversammlung am 27. September 2024 beschlossenen, aber noch nicht rechtskräftigen Art. 22 USG sowie der entsprechenden Anpassung der LSV, die noch pendent ist».
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen den Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die Frist läuft vom Samstag, 1. März 2025 bis Montag, 31. März 2025.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Stadtkanzlei eingesehen werden.
Mit der Genehmigung der Änderung zum Gestaltungsplan Torfeld Süd wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 Baugesetz, BauG).
Unterlagen für Genehmigung:
20250217_GP Torfeld Süd_Sondernutzungsvorschriften_synopse_genehmigung.PDF
20250217_GP Torfeld Süd_ Situationsplan 1_1000_aenderungsplan_genehmigung .pdf
Orienierende Unterlagen:
20250217_GP Torfeld Süd_Planungsbericht_genehmigung.pdf
20250217_GP Torfeld Süd_UVB_inkl. Laermschutzvorschriften.PDF
20190527_TFS_Änderung_Gestaltungsplan_Kapazitätsnachweis_Genehmigung.PDF
20250217_GP Torfeld Süd_Sondernutzungsvorschriften_Gesamt Genehmigung.pdf
20250217_GP Torfeld Süd_ Situationsplan 1_1000_gesamt_genehmigung.pdf
2019-05-20_TFS_Änderung_Gestaltungsplan_Mitwirkungsbericht.pdf
20190510_Abschliessender Vorprüfungsbericht DBVU ARE GP Torfeld Süd.PDF
20210330_Abschliessender Vorprufungsbericht - Erganzung Bericht vom 10. Mai 2019.PDF
20190415_Fachliches Gutachten Stellungnahme gemäss § 8 Abs. 3 Bauverordnung (BauV) PLANAR AG.PDF
20190403_Stellungnahme Aarau Regio GP Torfeld Süd.PDF
3. Öffentliche Auflage vom 26. Juli 2024 bis 26. August 2024
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 8. Juli 2024 das Dossier zur Änderung Gestaltungsplan Torfeld Süd zuhanden der dritten öffentlichen Auflage verabschiedet. Ausführungen im Bundesgerichtsurteil vom 10. Oktober 2022 i.S. «Teilrevision Nutzungsplanung Stadion 2017» haben dazu geführt, dass im Dossier zur Änderung Gestaltungsplan Torfeld Süd Anpassungen nötig sind. Insbesondere wurde die Thematik des Sportlärms in den Unterlagen präzisiert. Dies beinhaltet Anpassungen in den Sondernutzungsvorschriften sowie Präzisierungen und Aktualisierungen im Umweltverträglichkeitsbericht und im Planungsbericht nach Art. 47 RPV.
Das Dossier zur «Änderung Gestaltungsplan Torfeld Süd» lag vom Freitag, 26. Juli, bis Montag, 26. August 2024, öffentlich im Stadtbüro des städtischen Rathauses auf.
Verbindliche Unterlagen der dritten öffentlichen Auflage:
20240708_TFS_GP_Sondernutzungsvorschriften Synopse zu §§ 26_26bis und 27 SNV_dritte öff Aufalge.pdf [pdf]
Weitere Unterlagen:
20240708_TFS_GP_Planungsbericht_dritte öff Auflage_mark.pdf [pdf]
20240626_TFS_GP_UVB_inkl. Lärmschutznachweis_Änderungsexemplar_dritte öff Auflage.pdf [pdf]
20240408_TFS_GP_Abschliessender Vorprüfungsbericht_BVUARE.18.7138_dritte öff Auflage.pdf [pdf]
2. Öffentliche Auflage vom 16. April 2021 bis 17. Mai 2021
Im Rahmen der Teilrevision Nutzungsplanung Torfeld Süd sowie bei der Mitwirkung zum Gestaltungsplan stellten der Einwohnerrat, die Bevölkerung sowie einzelne Einwenderinnen und Einwender die Forderung nach einer velofreundlichen Rampe bei der Fussgänger- und Velopasserelle über die Industriestrasse und die Geleisanlage. Ein Variantenstudium hat gezeigt, dass dieser Forderung nachgekommen werden kann, weshalb der Gestaltungsplan Torfeld Süd in diesem Bereich angepasst und zum zweiten Mal öffentlich aufgelegt werden muss.
Verbindliche Dokumente:
2021-02-01_TFS_Änderung Gestaltungsplan Anpassung Passerelle_Sondernutzungsvorschriften (SNV)_§18bis_synopse.pdf
2021-02-01_TFS_Änderung Gestaltungsplan Anpassung Passerelle_Gestaltungsplan.pdf
Weitere Dokumente:
2021-04-08_TFS_Änderung Gestaltungsplan Anpassung Passerelle_Planungsbericht.pdf
2021-03-30_TFS_Änderung Gestaltungsplan Anpassung Passerelle_Abschliessender Vorprüfungsbericht Kanton - Ergänzung Bericht vom 10. Mai 2019.pdf
1. Öffentliche Auflage vom 3. Juni 2019 bis 2. Juli 2019
Damit die künftige Nutzung auf dem Areal Torfeld Süd realisiert werden kann, muss der heute rechtsgültige Gestaltungsplan Torfeld Süd angepasst werden.
Die Unterlagen zu den "Änderungen Gestaltungsplan Torfeld Süd" erste öffentliche Auflage :
2019-05-27_TFS_Änderung_Gestaltungsplan_Sondernutzungsvorschriften_synopse_Auflage.pdf
2019-05-27_TFS_Änderung_Gestaltungsplan_Anpassung Ostteil_Auflage.pdf
2019-05-27_TFS_Änderung_Gestaltungsplan_Planungsbericht_Auflage.pdf
2019-05-27_TFS_Änderung_Gestaltungsplan_Umweltverträglichkeitsbericht_Auflage.pdf
2019-05-27_TFS_Änderung_Gestaltungsplan_Kapazitätsnachweis_Auflage.pdf
2019-05-27_TFS_Änderung_Gestaltungsplan_Abschliessender_Vorpruefungsbericht_Auflage.pdf
2019-05-27_TFS_Änderung_Gestaltungsplan_Mitwirkungsbericht_Auflage.pdf
2019-05-27_TFS_Änderung_Gestaltungsplan_Stellungnahme_aarauregio_Auflage.pdf
2019-05-27_TFS_Änderung_Gestaltungsplan_Fachliches Gutachten_Auflage.pdf
Öffentliche Mitwirkung vom 17. August 2018 bis 1. Okotber 2018
Die Unterlagen der öffentlichen Mitwirkung:
2018-07-09_TFS_Änderung_Gestaltungsplan_Sondernutzungsvorschriften_SNV_Mitwirkung.pdf
2018-07-09_TFS_Änderung_Gestaltungsplan_Sondernutzungsvorschriften_Synopse SNV_Mitwirkung.pdf
2018-07-09_TFS_Änderung Gestaltungsplan_Anpassung Ostteil_Mitwirkung.pdf
2018-07-09_TFS_Änderung_Gestaltungsplan_Planungsbericht_Mitwirkung.pdf
2018-26-27_TFS_Änderung_Gestaltungsplan_UVB_Mitwirkung.pdf
2018-06-27_TFS_Änderung_Gestaltungsplan_Kapazitätsnachweis_Mitwirkung.pdf
Teiländerung Nutzungsplanung Stadion 2017
Mit der Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung wird eine zeitgemässe Bebauung des Gebiets um das neue Fussballstadion angestrebt. Die Nutzung und Erscheinung wird auf die zentrale Lage abgestimmt und der angestrebten qualitätsvolle städtebauliche Erscheinung gerecht.
Die öffentliche Auflage zur Teiländerung Nutzungsplanung fand vom 27. April bis 28. Mai 2018 statt.
Die Unterlagen der öffentlichen Auflage:
2018-01-11 Abschliessender Vorprüfungsbericht.pdf
2018-01-15 Mitwirkungsbericht.pdf
2018-03-02 TFS Schlussbericht Testplanung.pdf
2018-04-03 Planungsbericht art47.pdf
2018-04-03 Teiländerung bno.pdf
2018-04-03 Teiländerung bno synopse.pdf
Genehmigung Teiländerung Nutzungsplanung "Stadion 2017" 2020
Der Einwohnerrat hat die Unterlagen zur Teiländerun Nutzungsplanung "Stadion 2017" am 26. August 2019 beschlossen. Anschliessend hat der Stadtrat die Unterlagen am 20. Januar 2020 zur Genehmigung beim Kanton Aargau eingereicht. Der Regierungsrat hat am 10. Juni 2020 die Unterlagen zur Teiländerung Nutzungsplanung genehmigt. Nach Abschluss der Rechtsverfahren sind nun die folgenden Unterlagen Rechtskräftig.
Genehmigte Unterlagen:
2020-06-10_BNO Teiländerung Nutzungsplanung Stadion 2017_genehmigt [pdf]
2019-08-26_Planungsbericht_Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld Süd Stadion 2017 [pdf]
Plausibilisierung Erstellungskosten Stadion 2017
Der Stadtrat hat die Büro für Bauökonomie AG (BfB AG) in Luzern mit der Beurteilung und Plausibilisierung der Kostenberechnung der HRS Real Estate AG für die Erstellung des Stadions Torfeld Süd beauftragt. Die BfB AG zeigt in ihrem Bericht vom 8. August 2019 auf, dass die Kostenberechnung der HRS Real Estate AG transpartent und korrekt erstellt wurde.
Kostenplausibilisierung Bericht Kostenschätzung [pdf, 196 KB]
Kostenplausibilisierung Berechnung Kostenschätzung [pdf, 512 KB]
Budget SAAG - Stadion Aarau AG (netto)
Budget SAAG - Stadion Aarau AG (netto).pdf
Budget Stadion Aarau Betriebs AG 2019
Budget Stadion Aarau Betriebs AG 2019.pdf
Übernachtungsstandort Aarau
Die Stadt Aarau hat in Zusammenarbeit mit Aarau Standortförderung ein Konzept zur Stärkung des Übernachtungsstandorts Aarau erarbeitet. Ziel des Konzeptes ist, ein breit aufgestelltes und nachhaltiges Übernachtungsangebot in Aarau zu ermöglichen.
Mit einer allfälligen Schliessung des Hotels Aarauerhof verschärft sich in der Nähe des Stadtzentrums der Bettenmangel in Aarau von 109 auf 34 Hotelzimmer. Damit die Stadt Aarau ein attraktiver Tourismus-, Kultur- und Kongressstandort ist, bedarf es zukünftig an zusätzlichen Übernachtungsmöglichkeiten. Insbesondere für die Durchführung mehrtägiger Veranstaltungen werden nahe Übernachtungsmöglichkeiten erwartet. Diese erhöhen ausserdem langfristig die lokale und regionale Wertschöpfungskette, da Besuchende länger in der Stadt verweilen können.
Die Attraktivität des Standorts Aarau soll durch Vernetzung und Stärkung bestehender Übernachtungsangebote gesteigert werden. Eine aktive Bodenpolitik unterstützt den Ausbau des aktuellen Angebots, indem geeignete Flächen identifiziert und für entsprechende Projekte verfügbar werden. Ein diversifiziertes Angebot für unterschiedliche Zielgruppen und Kundenbedürfnisse soll gefördert und Investitionen in ein Hotel auf Aarauer Boden attraktiv werden. Dies führt schlussendlich zu einer belebten Aarauer Alt- und Innenstadt und einem attraktiven Stadtbild.
Das vorgängig genannte Konzept findet sich hier: Konzept Stärkung des Übernachtungsstandortes Aarau
Im Sinne von Massnahme B1 (siehe Konzept) wurde zudem eine Potenzialstudie erstellt. Diese findet sich hier: Schlussbericht Potentialanalyse
Vorstudie Aarau - Erlinsbach; Abschnitt Kettenbrücke - Rombach - Löwenkreisel
Ausgangslage
Die Kantonsstrassen zwischen Aarau und Erlinsbach im Abschnitt Kettenbrücke–Rombacherhof–Löwenkreisel (K 207 und K 243) müssen in den nächsten acht bis zehn Jahren saniert werden. Die Stadt Aarau erarbeitet gemeinsam mit dem Kanton Aargau und den Gemeinden Erlinsbach AG eine Vorstudie. Weiter ist der Kanton Solothurn mit der Gemeinde Erlinsbach SO involviert.
Ziel der Vorstudie
Die Vorstudie soll eine gemeindeübergreifende Abstimmung von Siedlung und Verkehr ermöglichen und eine gezielte städtebauliche Entwicklung – koordiniert mit der Verkehrsplanung – aufzeigen. Im Anschluss an die Vorstudie wird ein Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) erarbeitet, das die Vorstudie konkretisiert.
Die Bevölkerung entlang des Abschnitts wurde über die Vorstudie informiert, sie konnte sich ins Projekt einbringen.
Die Vorstudie wurde verabschiedet, hier gelangen Sie zu den Dokumenten:
Vorstudie Aarau - Erlinsbach Zusammenfassung Gruppendiskussion und Berücksichtigung der Anliegen im Rahmen der Vorstudie [pdf, 367 KB]
Vorstudie Aarau - Erlinsbach Faltplakat [pdf, 4.6 MB]
Vorstudie Aarau - Erlinsbach Planungsbericht [pdf, 6.4 MB]
Öffentliche Informationsveranstaltung erfolgreich
Am 14. Mai 2019 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Vorstudie statt. Die Vertreter der Stadt Aarau, des Kantons und der Gemeinde Erlinsbach sowie der Planer informierten die interessierte Bevölkerung zur Vorstudie und dem Vorgehen.
Hier gelangen Sie zu den Dokumenten:
Vorstudie Aarau Erlinsbach ZF öffentliche Informationsveranstaltung
Power Point Präsentation öffentliche Informationsveranstaltung
Wildpark Roggenhausen: Restaurant-Sanierung
Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. November 2023 hat das Bauprojekt «Wildpark Roggenhausen, Restaurant Sanierung» mit Kostenvoranschlag zur Ausführung beschlossen. Der Baubeginn ist für den 2. Dezember 2024 geplant, mit der Fertigstellung wird im Frühjahr 2026 gerechnet.
Der letzte grosse Umbau des Restaurantgebäudes im Wildpark Roggenhausen fand 1978 statt. In der Zwischenzeit wurden immer wieder kleinere bauliche Massnahmen umgesetzt. Dennoch ist neben den betrieblichen Einrichtungen auch das Gebäude selbst in die Jahre gekommen. Viele Gebäudeteile haben ihre durchschnittliche Lebensdauer erreicht oder überschritten (Gebäudehülle, Fenster, Werkleitungen etc.). Die Anforderungen für den Restaurantbetrieb haben sich im Lauf der Jahre deutlich verändert.
Nach einer fundierten baulichen und betriebswirtschaftlichen Zustandsanalyse wurde 2019 eine Machbarkeitsstudie mit einem Gastrokonzept erstellt. Die Analysen zeigen, dass eine umfassende Sanierung notwendig ist. Im Jahr 2022 startete die Projektierung des Restaurantteils.
Restaurant und Selbstbedienung werden so gestaltet, dass der Betrieb wirtschaftlich, nachhaltig und flexibel geführt werden kann. So wird darauf geachtet, dass mit grosser Flexibilität auf sich verändernde Bedingungen reagiert werden kann. Besonderer Wert wird im Rahmen der Nachhaltigkeit auf die Wiederverwendung und Ertüchtigung von Bauteilen und Einrichtungen gelegt, soweit dies wirtschaftlich und gestalterisch sinnvoll ist.
Der neue Haupteingang des Restaurants an der Giebelseite führt über einen textilen Windfang in den Bistrobereich mit Empfangstheke. Die Gaststube bleibt im Kernbau erhalten. Die Vergrösserung der Fenster an der Nordfassade stärkt den räumlichen Bezug zum umliegenden Wildpark und Wald. Eine neue zweiläufige Treppe und ein rollstuhlgängiger Lift erschliessen das Sockel- und Obergeschoss. Die Wohnungen können aus baurechtlichen Gründen nicht mehr vermietet werden und werden deshalb zurückgebaut. Im zweiten Obergeschoss wird die neue Lüftungsanlage installiert. Der grosse Gewölbekeller wird neu als Gastraum zugänglich gemacht. Die neuen WC-Anlagen sind getrennt für Restaurant- sowie Wildparkbesucherinnen und -besucher organisiert. Die neu gestaltete und vergrösserte Terrasse mit Selbstbedienung stellt den Bezug zum Spielplatz und dem neu positionierten Kaninchenstall her.
Der Wildpark bleibt während der gesamten Bauzeit wie gewohnt geöffnet. Für die Verpflegung steht während der gesamten Bauzeit das Chalet als Provisorium zur Verfügung.
Die Bauarbeiten haben am 2. Dezember 2024 begonnen. Der Baufortschritt liegt im Zeitplan. Mit der Wiedereröffnung des Restaurants kann im zweiten Quartal 2026 gerechnet werden.
Perspektive der neuen Eingangssituation
Innenraumperspektive Gaststube (Modellfoto)
Innenraumperspektive Bistro Thekensituation (Modellfoto)
Innenraumperspektive Bistro Cheminée (Modellfoto)
Dokumente:
WRS Situation.pdf
WRS Grundriss EG.pdf
WRS Grundriss UG.pdf
Wohnraumstrategie
Strategie zur Stärkung der Wohnqualität
Der Stadtrat will mit der Wohnraumstrategie die Wohnqualität in Aarau stärken. Die Strategie sieht vor, die nachhaltige Entwicklung des Wohnangebots voranzutreiben. Die Stadt Aarau soll auch künftig Wohnraum für unterschiedliche Bedürfnisse, Lebensphasen und Budgets bieten. Die Wohnraumstrategie soll dynamisch auf Veränderungen reagieren können.
Erarbeitung der Wohnraumstrategie
Die Strategie wurde zusammen mit eingeladenen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verwaltung erarbeitet. Am 11. September 2019 fand die erste Veranstaltung «Echoraum Wohnraumstrategie» statt. Die Teilnehmenden tauschten sich darüber aus, wie die soziale Durchmischung in unterschiedlichen Quartieren und in Entwicklungs- und Transformationsprozessen gefördert werden kann. An der zweiten Veranstaltung am 4. Dezember 2019 wurden verschiedene massgeschneiderte Instrumente zur dynamischen Steuerung des Wohnraums diskutiert.
Ziele der Wohnraumstrategie
Die WRS verfolgt vier übergeordnete Ziele:
Eine offene Stadt: Politik und Verwaltung setzen sich dafür ein, dass Umzüge innerhalb der Stadt attraktiv bleiben, und dass Aarau auch für Zuzügerinnen und Zuzüger zugänglich bleibt.
Eine durchmischte Stadt: Politik und Verwaltung setzen sich dafür ein, dass bezahlbarer Wohnraum in unterschiedlichen Preisklassen für unterschiedliche Zielgruppen erstellt und erhalten wird und ermutigt die Entwicklung von Angeboten für neue Wohnformen.
Vielfältige Stadtteile und Quartiere: Politik und Verwaltung setzen sich dafür ein, dass die unterschiedlichen Wohn- und Umfeldqualitäten der Stadtteile und Quartiere gestärkt werden und ihr Charakter erhalten bleibt.
Eine dynamische Stadt: Politik und Verwaltung setzen sich für kooperative Planungsprozesse, eine nachhaltige Wohnraumentwicklung und eine kontextsensible bauliche Verdichtung ein.
WRS Begleitbericht Empirische Grundlage [pdf]

Hier gelangen Sie zur Stadtentwicklung.
Zäme wachse: Zusammenschluss Aarau-Unterentfelden
Im März 2023 trat der Gemeindepräsident von Unterentfelden, Alfred Stiner, im Namen des Gemeinderates Unterentfelden an den Aarauer Stadtpräsidenten Dr. Hanspeter Hilfiker heran, um die Motivation für einen Zusammenschluss der beiden Gemeinden auszudrücken. Nachdem Unterentfelden bereits im Rahmen des Projekts «Zukunftsraum» als einzige Gemeinde eine Urnenabstimmung durchgeführt hatte, die mit 55 Prozent zugunsten eines Zusammenschlusses ausfiel, strebt Unterentfelden seither den Zusammenschluss mit Aarau an.
Auch der Stadtpräsident und der Stadtrat Aarau sehen dem möglichen Zusammenschluss mit Unterentfelden sehr positiv entgegen und sind bestrebt, ein neues Projekt zu realisieren. Zum Projektstart traf sich die Gruppe rund um die Projektsteuerung erstmals im September 2023, um erste Details zu besprechen und die Projektsteuerung festzulegen.
Seit 2024 wird das Projekt weiter vorbereitet und unter dem Namen «Zäme wachse: Zusammenschluss Aarau-Unterentfelden» geführt. Im Juni 2024 wurde mit der klaren Genehmigung der beiden Projektierungskredite durch die Gemeindeversammlung Unterentfelden und den Einwohnerrat Aarau der offizielle Startschuss für das Projekt gegeben.
Der Prozess des Zusammenschlusses von Aarau und Unterentfelden, der die Gemeinschaft und Stärke zweier dynamischer Gemeinden bündelt, soll jederzeit durch Transparenz und offene Kommunikation geprägt sein. Uns ist wichtig, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner umfassend informiert sind und aktiv in den Diskurs eingebunden werden. Die beiden Gemeinden begegnen sich dabei auf Augenhöhe, nehmen jede Stimme gleich ernst und sehen darin den Grundstein für eine erfolgreiche Integration und Zukunftsgestaltung.
Aus diesen Gründen wurde eine Website erstellt, um Interessierte über das Projekt zu informieren und die Möglichkeit zu bieten, Fragen zu stellen, die eigene Meinung weiterzugeben und Denkprozesse zu spiegeln. Des Weiteren haben im Jahr 2025 eine Resonanzgruppe mit Teilnehmenden aus der Bevölkerung sowie eine Feedbackgruppe mit internen Mitarbeitenden der beiden Gemeinden das Projekt kritisch begleitet. Zudem sind öffentliche Informationsveranstaltungen Teil des Projekts.
Die beiden Gemeinden sehen diesen Zusammenschluss als ideale Gelegenheit, um aus einer Position der Stärke heraus zu agieren und die Zukunft aktiv zu gestalten. Dabei ist es ein Anliegen, bewährte Strukturen und funktionierende Konzepte beizubehalten, um den Übergang für alle Beteiligten so reibungslos wie möglich zu gestalten. Aarau und Unterentfelden stehen geschlossen hinter dieser Entscheidung und sind überzeugt, dass die Vereinigung ihrer Kräfte, Ressourcen und Visionen ermöglicht, grösser gedachte Projekte und Vorhaben zu realisieren, die für jede Gemeinde allein unerreichbar oder nur schwer realisierbar wären.
Letztendlich wollen die beiden Gemeinden durch diesen Zusammenschluss nicht nur eine neue administrative Einheit schaffen, sondern eine starke, vereinte Gemeinde, die ihre Geschichte würdigt und gemeinsam eine vielversprechende Zukunft schreibt.
Kurz und bündig: Wir wollen «zämewachse» und «zäme wachse».
Weitere Informationen finden sich hier: www.zäme-wachse.ch.