Todesfall
Kontakt
Regionales Zivilstandsamt und Bestattungsamt Aarau
Laurenzenvorstadt 1
5000 Aarau
Telefon 062 836 05 77
Fax 062 836 06 54
zivilstandsamt@aarau.ch
Im Todesfall, ob im Spital, in der Klinik, in einem Heim oder zu Hause, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstandsamt.
Pikett-Dienst Weihnachten 2025 / Neujahr 2026
Das Bestattungsamt Aarau ist vom Mittwoch, 24. Dezember 2025 (ganzer Tag), bis Freitag, 2. Januar 2026, geschlossen.
An folgenden Tagen bietet das Bestattungsamt einen Pikett-Dienst für die Anmeldung von in Aarau wohnhaft gewesenen Verstorbenen und die Reservation von Kremationsterminen für die zuständigen Gemeinden an (erreichbar über Telefon 062 824 74 64):
Weihnachtswoche
Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis Freitag, 26. Dezember 2025: täglich von 9.00–11.00 Uhr
Neujahrswoche
Montag, 29. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026: täglich von 9.00–11.00 Uhr
Pikett-Dienst 2026
An folgenden unten aufgeführten Wochenenden/Feiertagen ist das Bestattungsamt für Angehörige gemäss nachfolgender Auflistung, zwischen 9.00 und 11.00 Uhr, über die Telefonnummer 062 824 74 64 erreichbar.
| Ostern | 3.4.2026 bis
6.4.2026 |
Freitag, 3.4.2026, und
|
Täglich von
|
| Auffahrt |
14.5.2026 bis
|
Donnerstag, 14.5.2026, und
|
Täglich von
|
| Pfingsten | 25.5.2026 | Montag, 25.5.2026 |
9.00–11.00 Uhr |
| Weihnachten
Neujahr |
24.12.2026 bis
3.1.2027 |
Detailangebot Pikettdienst
folgt im 4. Quartal 2026 |
Todesfälle und Bestattungen
Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Heimes.
Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.
Die Angehörigen von in Aarau wohnhaft gewesenen Verstorbenen, werden gebeten, beim Bestattungsamt an der Laurenzenvorstadt 1, 5000 Aarau, vorzusprechen. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin unter T 062 836 05 77. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) sowie, wenn vorhanden, das Familienbüchlein oder der Familienausweis.
In Absprache mit den Angehörigen werden die Bestattungsart (Feuer- oder Erdbestattung) bestimmt und die Termine für die Beisetzung und Abdankung festgelegt.
Für weitere Auskünfte steht das Bestattungsamt gerne zur Verfügung. Hier gelangen Sie zu der Sektion Bestattungswesen und Friedhof der Stadt Aarau.