Begegnungszonen in Wohnquartieren
Die Signalisierung einer Begegnungszone in Wohnquartieren kann die Attraktivität einer Strasse enorm verbessern. Fussgänger erhalten ein Vortrittsrecht gegenüber Fahrzeugen jeglicher Art. Die Reduktion der Geschwindigkeit auf 20 km/h erhöht zudem die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Insbesondere Kinder können die Strasse sicherer passieren und auch zum Spielen benutzen. Durch das Markieren von Parkplätzen im Strassenraum wird die Parksituation im Vergleich zur Tempo-30-Zone verbessert - das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf markierten Parkplätzen erlaubt. Die Strasse kann so auch zu einem attraktiven Aufenthalts- und Begegnungsort werden.
Der Leitfaden Begegnungszonen in Wohnquartieren adressiert die Anwohnenden, um den Prozess zur Signalisation und Mitgestaltung einer Begegnungszone in einer Wohnstrasse zu veranschaulichen. Er beschreibt den Prozess von der Idee bis zur Umsetzung sowie die wichtigsten Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten.
Anwohnende einer Strasse können die Signalisierung einer Begegnungszone initiieren. Mit dem Formular Antrag zur Signalisation von Begegnungszonen in Wohnquartieren gestaltet sich der Anstoss zudem sehr einfach. Die Anwohnenden können sich bei der spezifischen Umsetzung und der Gestaltung des Strassenabschnitts einbringen.
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die aktuell eingereichten Projekte (die Umsetzung erfolgt in der Regel ein Jahr nach dem Bearbeitungsjahr):
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Projektname |
Voraussichtliches Bearbeitungsjahr |
| Imhofstrasse / Ahornweg / Saxerstrasse | 2025/26 |
| Bühlrain | 2026 |
| Renggerstrasse | 2026 |
| Pestalozzistrasse / Rütliweg | 2026 |
| Rigistrasse | in Abklärung |
| Salamattweg | in Abklärung |
| Hinterdorfstrasse | in Abklärung |
| Westallee | in Abklärung |
| Hardstrasse | in Abklärung |
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an mobilitaet@aarau.ch.