Abklärung und Beratung
Kontakt
Soziale Dienste
Abklärung und Beratung
Poststrasse 17
Postfach 2635
5001 Aarau
Tel. 062 836 05 83
sdab@aarau.ch
Die Sektion Abklärung und Beratung klärt im Auftrag des Familiengerichts (KESB) die Notwendigkeit der Anordnung behördlicher Massnahmen ab. Betroffene Personen und deren Angehörige können sich vorgängig direkt im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz beraten lassen und nach Unterstützungsmöglichkeiten suchen. Das Büro der Abklärung und Beratung ist zudem für Pflegekinderbewilligungen und Unterhaltsvereinbarungen von unverheirateten Eltern zuständig.
Öffnungszeiten
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
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Montag bis Freitag | 08.00 Uhr – 11.30 Uhr | 14.00 Uhr – 17.00 Uhr |