Unterwegs in Aarau
Aarau bietet eine Vielfalt an Mobilitätsangeboten, um schneller, günstiger und gesünder von A nach B zu gelangen.
Gesund zu Fuss
Fussgänger profitieren in der Region Aarau von einem vielseitigen Angebot:
Aarau Info
www.aarauinfo.ch/flanieren
Verein Aargauer Wanderwege
Dorfstrasse 7
Postfach 19
5036 Oberentfelden
www.aargauer-wanderwegen.ch
Wanderland Schweiz
www.wanderland.ch
Zu Fuss zur Schule
www.schulwege.ch
Fit durch den Wald
www.zurichvitaparcours.ch
Unterwegs mit dem Velo
Beim Pendeln und in der Freizeit spart das Velo Zeit und Geld und ist zudem der ideale Gesundmacher:
Velostation Aarau
www.velostation-aarau.ch
Bikesharing - PubliBike Velospot (Zone 1) – je nach gewähltem Abonnement sind auch Fahrten in anderen Schweizer Städten inklusive.
www.publibike.ch
Velotransport SBB
www.sbb.ch/velo
Velokurse und Velobörse
www.pro-velo-region-aarau.ch
Veloverleih an Bahnhöfen
Tel. 051 229 71 81
www.rentabike.ch
Carvelo – Lastenräder z.B. für den Wocheneinkauf einfach mieten
www.carvelo.ch
Mobil mit Bus und Bahn
Aarauerinnen und Aarauer profitieren vom dichten Netz des öffentlichen Verkehrs in der Region Aarau und im ganzen Kanton:
Bus Aarau
https://busaarau.ch
Aargau Verkehr AG (AVA)
Hintere Bahnhofstrasse 85
Postfach 4331
5001 Aarau
Tel. 062 832 83 00
www.aargauverkehr.ch
PostAuto Schweiz AG
Bahnhofstrasse 61
5001 Aarau
Tel. 058 667 13 60
www.postauto.ch
Schweizerische Bundesbahn SBB
Fahrplan und Reiseinfos: www.sbb.ch
Rail Service: 0900 300 300 (CHF 1.19/Min.)
RailTaxi: 0800 44 22 (kostenlos)
Tarifverbund A-Welle
Bahnhofstrasse 61, 5000 Aarau
Tel.058 667 13 70
www.a-welle.ch
Nachtnetz
BBA: busaarau.ch/Nachtnetz
Aargau Verkehr: www.aargauverkehr.ch/Fahrpläne
Teilen statt besitzen: Sharing-Angebote
Der geteilten Mobilität gehört die Zukunft. Wo steht Aarau im Vergleich zu anderen Schweizer Städten?
www.sharedmobilitybooster.ch
Bikesharing
Statiotionsbasiertes Bikesharing ermöglicht eine spontane und attraktive Velonutzung auf der ersten/letzten Meile in Kombination mit dem öV. In Aarau besteht seit dem Sommer 2024 das Angebot von PubliBike Velospot – je nach gewähltem Abonnement sind auch Fahrten in anderen Schweizer Städten inklusive.
www.publibike.ch
Sind Sie an einer Station in Ihrer Nähe interessiert - dann melden Sie sich bei uns (mobilitaet@aarau.ch).
Sind Sie neu nach Aarau gezogen - dann melden Sie sich bei uns für ein PubliBike-Probeabo (mobilitaet@aarau.ch).
Carsharing
Stationsbasiertes Carsharing ermöglicht eine nachfrageorientierte, flexible und kosteneffiziente Nutzung eines Autos für Transporte sowie Fahrten in Gebieten mit schlechter öV-Abdeckung. In Aarau sind zurzeit zwei Anbieter tätig: Mobility und Swiss E-Car.
Zudem gibt es die Möglichkeit über die P2P-Plattformen von GoMore oder 2EM ein Fahrzeug einer Privatperson zu mieten oder das eigene Fahrzeug anderen Privatpersonen zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Fahrgemeinschaften
Sei es für Freizeitreisen nach irgendwo oder z. B. für die Anfahrt an grosse Veranstaltungen in Aarau: Diese Plattformen ermöglichen es, Kosten und die Verkehrsmenge zu reduzieren sowie die Freude gemeinsam wirksam zu sein zu erhöhen.
www.blablacar.ch, www.hitchhike.ch
Carvelo
Elektrische Cargobikes haben das Potenzial, die heutigen Mobilitätsangebote für viele Wege in der Stadt im Einkaufs-, Freizeitverkehr und Wirtschaftsverkehr zu ergänzen oder zu ersetzen. Sie ermöglichen einen bequemen und sicheren Transport von Kindern und Waren. Zusammen mit der Mobilitätsakademie lanciert Aarau im Mai 2018 ein Lastenvelo-Sharing und ermöglicht der Aarauer Bevölkerung und den Aarauer Unternehmen einen einfachen und günstigen Zugang zu elektrischen Lastenrädern. Die Carvelos können stundenweise gemietet werden und stehen bei Hosts in mehreren Quartieren zum Abholen bereit. Mit einem Carvelo können Waren (bis zu 100 kg) oder zwei Kinder transportiert werden.
www.carvelo.ch/de
Flexibel mit dem Auto
In Aarau sind Sie mit dem Auto flexibel unterwegs:
Park & Ride-Anlagen
www.ag.ch > suchen: Park & Ride
Park & Pool-Anlagen
www.ag.ch > suchen: Park & Pool
Fahrgemeinschaften bilden – Sei es für Freizeitreisen nach irgendwo oder z.B. für die Anfahrt an grosse Veranstaltungen
www.blablacar.ch, www.hitchhike.ch
Eco-Drive – Tipps für cleveres Autofahren
www.ecodrive.ch
Carsharing – Autos stundenweise mieten
Mobility Swiss E-Car GoMore 2EM
Mobil sein in allen Lebenslagen
Auch im Alter oder mit Behinderung kann man mobil bleiben:
Mobilitätskurse für Seniorinnen und Senioren
Tel. 062 832 83 00
www.mobilsein-mobilbleiben.ch
Fahrdienste
SRK
Tel. 056 222 33 67
www.srk-aargau.ch
Taxi
Tel. 056 406 13 63
www.tixi-ag.ch
SBB – Dienstleistungen für Reisende mit Handicap
Tel. 0800 007 102 (kostenlos)
www.sbb.ch/handicap
Rücksicht im Strassenverkehr
Gemeinsam sicher unterwegs
In einer Welt, in der Mobilität immer vielfältiger wird, ist entscheidend, dass sich alle Verkehrsteilnehmenden bewusst sind, wie sie sicher und respektvoll miteinander umgehen. Die Kampagne «Rücksicht rollt besser!» bringt genau das auf den Punkt und ermutigt dazu, diese wichtige Tugend im Strassenverkehr zu praktizieren.
Wir glauben fest daran, dass ein respektvolles Miteinander auf unseren Strassen nicht nur für mehr Sicherheit sorgt, sondern auch den Alltag aller verbessert.
Warum «Rücksicht rollt besser!»?
Der Slogan «Rücksicht rollt besser!» ist eine Erinnerung daran, dass Rücksichtnahme im Strassenverkehr nicht nur eine moralische Verpflichtung ist, sondern auch praktische Vorteile mit sich bringt. Wenn sich die Verkehrsteilnehmenden gegenseitig Respekt und Aufmerksamkeit entgegenbringen, schaffen sie eine Atmosphäre, in der sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicher fühlen können. Das Ergebnis? Ein reibungsloserer Verkehrsfluss und weniger Unfälle.
Wichtige Punkte für E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer
Als E-Scooter-Fahrerin oder -Fahrer tragen Sie eine besondere Verantwortung für Ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer. Nachfolgend finden sich wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:
- Überprüfen Sie vor dem Kauf, ob Ihr E-Trottinett oder E-Scooter für den Strassenverkehr zugelassen ist. Falls nicht, ist die Nutzung auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht erlaubt.
- Halten Sie sich an die Verkehrsregeln für Fahrräder. Das bedeutet, dass Sie in der Regel die Fahrradwege und -streifen nutzen sollten. Das Fahren auf dem Gehweg ist nur erlaubt, wenn es auch für Fahrräder erlaubt ist.
- Die maximale Geschwindigkeit, die allein durch die Motorenleistung erreicht wird, beträgt 20 km/h.
- Das Mindestalter für die Nutzung eines E-Scooters beträgt 14 Jahre. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen nur damit fahren, wenn sie einen Mofa-Ausweis besitzen.
Ein Kennzeichen ist nicht erforderlich, aber dennoch sollten Sie stets Ihre persönlichen Daten am Fahrzeug hinterlegen, um im Falle eines Unfalls identifiziert werden zu können.
Indem sich alle an diese Regeln halten und gegenseitige Rücksichtnahme üben, können sie gemeinsam dazu beitragen, dass die Strassen beziehungsweise der Strassenverkehr sicherer und angenehmer werden. Denken Sie daran: «Rücksicht rollt besser!»
Übersichtsplan laufende Baustellen
Der folgende Übersichtsplan informiert Sie über die Baustellen ganze Karte anzeigen in der Stadt Aarau.
Taxi
Taxi-Betriebsbewilligungen der Stadt Aarau (2024 bis 2027)
1.
Der Stadtrat vergibt gestützt auf die §§ 9 ff. des Reglements über das Taxiwesen (Taxireglement) vom 25. August 2014 für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027 insgesamt 15 Betriebsbewilligungen A zum Anbieten von Taxifahrten ab Standplatz Bahnhof SBB. Weiter erteilt der Stadtrat gestützt auf die §§ 13 f. des Taxireglements für den gleichen Zeitraum Betriebsbewilligungen B zum Anbieten von Taxifahrten ab privaten Standplätzen in Aarau. Die Anzahl der Betriebsbewilligungen B ist nicht beschränkt.
2.
2.1
Wer um eine Betriebsbewilligung A und/oder B ersucht, hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz,
- Handlungsfähigkeit und guter Leumund,
- persönliche und betriebliche Eignung zur Gewährleistung eines einwandfreien Taxidienstes,
- Vorliegen geordneter finanzieller Verhältnisse.
2.2
Dem Gesuch um eine Betriebsbewilligung A und/oder B sind beizulegen:
- aktuelles Handlungsfähigkeitszeugnis,
- aktueller Auszug aus dem Strafregister,
- aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister,
- aktueller Auszug aus dem Eidgenössischen Register für Administrativmassnahmen (ADMAS),
- Angabe/n zu Fahrzeug/en (Kontrollschilder, Marke, Jahrgang),
- Personalien der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland haben gleichwertige Dokument einzureichen.
2.3
Wird die Betriebsbewilligung A und/oder B von einer juristischen Person beantragt, so müssen die Voraussetzungen auch durch die verantwortliche Geschäftsführerin oder den verantwortlichen Geschäftsführer erfüllt werden.
3.
Spezielle Hinweise für Gesuche um Betriebsbewilligungen A:
- Es ist pro gewünschtem öffentlichen Standplatz ein Gesuch um eine Betriebsbewilligung A einzureichen. Wird gleichzeitig um eine Betriebsbewilligung B ersucht, ist auch dafür ein separates Gesuch einzureichen. Die Gesuchsbeilagen müssen nur einmal beigebracht werden.
- Im Gesuch ist nachzuweisen, dass und wie Taxidienstleistungen während 24 Stunden angeboten werden können (§§ 11 Abs. 2 lit. b und 12 des Taxireglements).
- Im Gesuch sind nähere Angaben zur Gewährleistung eines vorschriftsgemässen und kundenfreundlichen Betriebes zu machen (§ 11 Abs. 2 lit. a des Taxireglements).
- Die bisherigen Verhältnisse werden als weiteres Zuteilungskriterium im Sinne von § 11 Abs. 2 Einleitungssatz des Taxireglements mitberücksichtigt.
4.
Für die Prüfung der Gesuche um Erteilung einer Betriebsbewilligung A und/oder B werden die Gebühren gemäss den §§ 26 ff. des Taxireglements erhoben.
5.
Die Gesuche um Erteilung von Betriebsbewilligungen A und/oder B sind bis am 16. Juni 2023 (Poststempel) einzureichen beim Stadtrat Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau. Später eingereichte Gesuche um Betriebsbewilligungen A werden nicht berücksichtigt. Ergänzende Auskünfte erteilt der Leiter der Sektion Stadtpolizei Verkehr, Thomas Kaspar (T 062 836 06 09, E thomas.kaspar@aarau.ch)
Das Taxireglement sowie die Ausführungsbestimmungen dazu finden sich unter SRS 9.6-1 - Reglement über das Taxiwesen - Stadt Aarau - Erlass-Sammlung (tlex.ch)undSRS 9.6-2 - Verordnung zum Taxireglement der Stadt Aarau - Stadt Aarau - Erlass-Sammlung (tlex.ch)