Familien- und Schulergänzende Tagesstrukturen (FuSTA)
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Soziale Dienste
Familien und schulergänzende Tagesstrukturen
Poststrasse 17
Postfach 2635
5001 Aarau
Tel. 062 836 05 83
sozialedienste@aarau.ch
Regelung des Kinderbetreuungsgesetzes ab 2020
Der Stadtrat hat am 9. September 2019 das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsreglement, KiBeR) vom 25. März 2019 auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Zudem hat er die Verordnung über die Beiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung (Beitragsverordnung) sowie die Verordnung über die Qualitätsstandards für familienergänzende Kinderbetreuung (Qualitätsstandardverordnung) verabschiedet und setzt diese auf den 1. Januar 2020 in Kraft.
Ab 1. Januar 2020 werden folgende Angebote subventioniert:
- Betreuungsplätze in allen Kindertagesstätten in Aarau mit einer gültigen Betriebsbewilligung
- Betreuungsplätze in Kindertagesstätten mit einer gültigen Betriebsbewilligung ausserhalb von Aarau
- Betreuungsplätze bei Tagesfamilien in und ausserhalb von Aarau, sofern die Tagesfamilie dem Verein "Die Tagesfamilie" oder einer anderen einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen ist.
Der Betreuungsort ihres Kindes ist massgebend für das Vorgehen bzgl. Beitragsgesuch um Ausrichtung von Subventionsbeiträgen. Die folgende Tabelle gibt Auskunft, wer ein Beitragsgesuch bei den Sozialen Diensten stellen muss und wer nicht (Änderungen werden laufend aktualisiert):
Erziehungsberechtigte stellen Beitragsgesuch, falls ihre Kinder in folgenden Kindertagesstätten betreut werden: |
Erziehungsberechtigte stellen kein Beitragsgesuch, falls ihre Kinder in folgenden Kindertagestätten bzw. bei folgender Tagesfamilienorganisation betreut werden: |
Aare Kita |
Kita Schwanenäscht |
Chinderhuus |
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Clubhaus Telli |
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GönHort |
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Kita Känguru Aare |
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Kita Känguru Freihof |
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Kita Känguru Guyerweg |
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Kita Känguru Telli |
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Kita Kiana |
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Kita Koalabär |
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Kita KSA Zwärglihuus (Arbeitgeberkrippe Kantonsspital Aarau) |
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Kita Pumuckl |
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Kita Villa Oehler |
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Kita Zauberhöhle |
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Kita Zebra |
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Rohrspatzen |
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small Foot - Die Kinderkrippe |
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Spielvilla |
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Kindertagesstätten ausserhalb von Aarau |
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Tagesfamilienorganisationen |
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Folgende Dokumente sind den Sozialen Diensten von den Erziehungsberechtigten mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Stadt Aarau zur Berechnung des Subventionsanspruchs innert drei Monaten nach Beginn der Betreuung einzureichen:
- Gesuch um Ausrichtung von Subventionsbeiträgen
- Unterschriebene Einverständniserklärung zur Einsicht in die Steuerdaten durch die Sozialen Dienste
- Monatliche Rechnung der Kindertagesstätte, woraus die gebuchten Module ersichtlich sind oder monatliche Rechnung der Tagesfamilienorganisation mit Angaben zu den geleisteten Betreuungsstunden
- Zahlungsbeleg der Rechnung
Subventionsgesuch [pdf, 7.6 MB]
Vollmachterklärung [pdf, 2.1 MB]
Eltern mit einer Kinderbetreuung in einer Kindertagesstätte ohne Kooperationsvereinbarung müssen darauf achten, dass sie nicht nur das erste Gesuch innert drei Monaten nach Beginn der Betreuung den Sozialen Diensten einreichen, sondern während der gesamten Betreuungszeit jeweils die Rechnung und den Zahlungsbeleg der Rechnung innert drei Monaten einreichen (bspw. die Rechnung des Monats April und den entsprechenden Zahlungsbeleg bis spätestens Ende Juni; die Rechnung des Monats Mai und den entsprechenden Zahlungsbeleg bis spätestens Ende Juli usw.). Ansonsten verfällt der Subventionsanspruch.
Anhand Ihrer letzten definitiven Steuerrechnung können Sie mit dem aufgeschalteten Tarifrechner die Höhe des maximalen Subventionsbeitrags für die gewünschte Kinderbetreuung abschätzen.
Hier gelangen Sie zum Tarifrechner für die Betreuung in Kindertagesstätten und bei Tagesfamilien, gültig ab 1. Januar 2020:
https://www.kitarechner.ch/Aarau/
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsreglement, KiBeR)
http://aarau.tlex.ch/frontend/versions/238
Verordnung über die Beiträge der familienergänzenden Kinderbetreuung (Beitragsverordnung)
http://aarau.tlex.ch/frontend/versions/254
Verordnung über die Qualitätsstandars für familienergänzende Kinderbetreuung (Qualitätsstandardverordnung)
http://aarau.tlex.ch/frontend/versions/241
Schematische Darstellung der Subventionsermittlung
Schematische Darstellung Subventionsermittlung
Übersicht über die Betreuungseinrichtungen in Aarau
Schulhausquartier | Vorschulbereich | Schulbereich |
Aare |
Kita Känguru Freihof |
Kita Känguru Aare |
Aare |
Aare Kita |
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Gönhard |
Chinderhuus |
Chinderhuus |
Gönhard |
Kita Zauberhöhle |
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Gönhard |
Kita Villa Oehler |
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Gönhard |
Kita Kiana |
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Gönhard |
Kita KSA Zwärglihuus |
Tagesstruktur KSA |
Gönhard | GönHort GmbH www.goenhort.ch |
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Gönhard | Kita Pumuckl www.kitapumuckl.com |
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Gönhard | Kita Zebra www.kitazebra.ch |
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Schachen |
Spielvilla |
Spielvilla |
Schachen |
small Foot - Die Kinderkrippe |
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Telli |
Kita Känguru Telli |
Kita Känguru Guyerweg |
Telli |
Kita Schwanenäscht |
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Telli | Clubhaus Telli www.veb-aargau.ch |
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Rohr |
Kita Koalabär |
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Rohr | Rohrspatzen www.veb-aargau.ch |
Rohrspatzen |
Aarau und Umgebung |
Tagesfamilien |
Tagesfamilien |
Leumundsprüfung ab 23. Januar 2023
Mit der Revision des Strafregisterrechts ist seit dem 23. Januar 2023 die Aufsichtsbehörde der Stadt Aarau für die Leumundsprüfung von Tageseltern und Mitarbeitenden in Krippen und Tagesstrukturen zuständig. Für die Trägerschaften von Tagesfamilienorganisationen und Kindertagesstätten gelten neu folgende Abläufe:
- Bei Neuanstellung von Tageseltern und Mitarbeitenden in Krippen und Tagesstrukturen
Vor Einstellung von neuen Tageseltern und neuen Mitarbeitenden in Krippen und Tagesstrukturen muss die Aufsichtsbehörde eine Leumundsprüfung der Personen durchführen. Demzufolge müssen die Trägerschaften von Tagesfamilienorganisationen und Kindertagesstätten jede Neuanstellung der Aufsichtsbehörde rechtzeitig im Voraus melden. Die Meldung der neuen Mitarbeitenden und Tageseltern erfolgt mittels einer Excel-Vorlage (siehe Link). Die Vorlage ist der Aufsichtsbehörde in Originalformat und elektronisch zuzusenden.
Vorlage Meldung neue Mitarbeitende [xlsx, 11 KB]
- Jährliche Prüfung der Tageseltern und Angestellten in Kindertagesstätten
Die Aufsichtsbehörde ist zudem verpflichtet, jährlich die Leumundsprüfung von allen Tageseltern und Mitarbeitenden in Kindertagesstätten vorzunehmen. Hierzu wird die Aufsichtsbehörde rechtzeitig mit der Trägerschaft Kontakt aufnehmen.
Gründung einer Kindertagesstätte
Personen, welche eine Kindertagesstätte in Aarau gründen wollen, sind gebeten, das Bewilligungsgesuch für eine Kindertagesstätte auszufüllen.
Merkblatt Gesucherstellung Bewilligung [PDF, 15.0 KB]
Bewilligungsgesuch Aarau [PDF, 10.0 KB]
Öffnungszeiten
Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
---|---|---|
Montag bis Freitag | 08.00 Uhr – 11.30 Uhr | 14.00 Uhr – 17.00 Uhr |